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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.2341A02<br />

Erläuterungen zum Buchfahrplan Seite 7 von 15<br />

b) <strong>Stand</strong>orte der Signale nach Abschnitt 5 a,<br />

c) Lage der LZB-Bereichskennungswechsel,<br />

d) Lage der Wechsel der Zugfunkbereiche,<br />

e) Begrenzung der Sägelinien,<br />

f) Beginn und Ende der in Spalte 3a dargestellten Tunnels,<br />

g) Kilometrierungssprünge nach der Kilometrierung der Strecke. Kilometrierungssprünge<br />

werden, wo die fortlaufende Kilometrierung unterbrochen ist, mit Fehloder<br />

Überlängen wie nachstehend dargestellt. Die Fehllänge besteht nur rechnerisch,<br />

die Überlänge ist tatsächlich vorhanden. Im Beispiel beträgt der Abstand<br />

zwischen Kilometerzeichen 48,2 und 48,4 nicht 200 m, sondern 600 m (gerundet).<br />

Beispiel:<br />

Fehllänge:<br />

Überlänge:<br />

48,2<br />

48,2<br />

82,9 + 0<br />

170,0 48,2<br />

+ 6<br />

48,4<br />

h) durch „“ gekennzeichnete Stellen.<br />

7 Angaben in Spalte 3c<br />

a) Laufweg des Zuges durch Angabe von<br />

1. Anfangsbahnhof (Grenzbahnhof),<br />

2. Bahnhöfen und Haltepunkten mit Fahrplanhalt,<br />

3. Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,<br />

4. Bahnübergängen, die planmäßig durch Zugpersonal oder durch andere Mitarbeiter<br />

beim Zug gesichert werden müssen, mit den Angaben nach Abschnitt 5 n<br />

oder 5 o,<br />

5. weiteren Bahnhöfen oder Abzweigstellen,<br />

6. Hinweisen, wenn im Geschwindigkeitsheft mehrere Fahrmöglichkeiten aufgeführt<br />

sind,<br />

7. Endbahnhof (Grenzbahnhof),<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Hinweise auf die Darstellung der Streckenabschnitte im Geschwindigkeitsheft mit<br />

1. Nummer des Geschwindigkeitsheftes und Seitennummer, auf der die Darstellung<br />

für den jeweiligen Zug beginnt,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

2. den auf dem Streckenabschnitt erforderlichen Mindestbremshundertsteln,<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013

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