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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.2431<br />

Sonderzüge, Umleiten von Zügen<br />

Seite 1 von 1<br />

- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />

1 Sonderzüge<br />

(1) a) 1. Sie Der Triebfahrzeugführer darf dürfen einen Sonderzug als Triebfahrzeugführer<br />

fahren, wenn Ihmnen die für den Zug geltenden Fahrplanangaben<br />

bekannt gegeben sind.<br />

2. Sie dürfen einen Sonderzug als Zugführer begleiten, wenn Ihnen die für<br />

den Zug von Ihnen zu beachtenden Fahrplanangaben bekannt gegeben<br />

sind.<br />

b) Die Angaben dürfen nur schriftlich - auch durch Angabe von Fahrplanheft oder<br />

Vergleichsfahrplan - bekannt gegeben oder mit Fahrplan-Mitteilung übermittelt<br />

werden. Für Sperrfahrten, die unvorhergesehen verkehren, dürfen die Angaben<br />

der Fahrplan-Mitteilung durch Eintrag in den Befehl 11 bekannt gegeben<br />

werden.<br />

c) Wenn auf zweigleisiger Strecke ein Reisezug in zwei Teilen verkehrt, gelten<br />

für den zweiten Teil Fahr- und Haltezeiten des ersten Teils, verkehrt ein Ersatzzug,<br />

gelten die Fahr- und Haltezeiten des Stammzuges.<br />

(2) Für Rettungszüge auf bestimmten Strecken gelten die in den Führerräumen der<br />

Triebfahrzeuge der Rettungszüge vorhandenen Einsatzaufträge.<br />

(3) Für Versuchsfahrten sind die im Streckenbuch enthaltenen zusätzlichen Bestimmungen<br />

zu beachten.<br />

2 Umleiten<br />

(1) Ihr Ein Zug darf nur umgeleitet werden, wenn Ihnen dem Triebfahrzeugführer die<br />

im Abschnitt 1 Absatz 1 a genannten Angaben nach Abschnitt 1 Absatz 1 b bekannt<br />

gegeben sind. Statt des Zuganfangsbahnhofs und des Zugendbahnhofs<br />

muss Ihnen dem Triebfahrzeugführer die Betriebsstelle bekannt gegeben werden,<br />

auf der die Umleitung beginnt oder endet.<br />

(2) Züge können unter erleichterten Bedingungen umgeleitet werden. Sie erhalten-<br />

Der Triebfahrzeugführer erhält keine Fahrplan-Mitteilung. Die Angaben sind im<br />

Fahrplan enthalten. In den Örtlichen Richtlinien Im BetriebsstellenbuchStreckenbuch<br />

ist angegeben, wie Sie der Triebfahrzeugführer über die Umleitung unterrichtet<br />

werdenwird. Wennird Ihnen dem Triebfahrzeugführer die Umleitung nicht<br />

durch Signale angezeigt wird, verständigt Sie ihn der Fahrdienstleiter mündlich.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Rettungszüge<br />

Allgemein<br />

Fahrplanangaben<br />

Versuchsfahrten<br />

Erleichterungen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 09.08.2013

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