Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.2431<br />
Sonderzüge, Umleiten von Zügen<br />
Seite 1 von 1<br />
- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />
1 Sonderzüge<br />
(1) a) 1. Sie Der Triebfahrzeugführer darf dürfen einen Sonderzug als Triebfahrzeugführer<br />
fahren, wenn Ihmnen die für den Zug geltenden Fahrplanangaben<br />
bekannt gegeben sind.<br />
2. Sie dürfen einen Sonderzug als Zugführer begleiten, wenn Ihnen die für<br />
den Zug von Ihnen zu beachtenden Fahrplanangaben bekannt gegeben<br />
sind.<br />
b) Die Angaben dürfen nur schriftlich - auch durch Angabe von Fahrplanheft oder<br />
Vergleichsfahrplan - bekannt gegeben oder mit Fahrplan-Mitteilung übermittelt<br />
werden. Für Sperrfahrten, die unvorhergesehen verkehren, dürfen die Angaben<br />
der Fahrplan-Mitteilung durch Eintrag in den Befehl 11 bekannt gegeben<br />
werden.<br />
c) Wenn auf zweigleisiger Strecke ein Reisezug in zwei Teilen verkehrt, gelten<br />
für den zweiten Teil Fahr- und Haltezeiten des ersten Teils, verkehrt ein Ersatzzug,<br />
gelten die Fahr- und Haltezeiten des Stammzuges.<br />
(2) Für Rettungszüge auf bestimmten Strecken gelten die in den Führerräumen der<br />
Triebfahrzeuge der Rettungszüge vorhandenen Einsatzaufträge.<br />
(3) Für Versuchsfahrten sind die im Streckenbuch enthaltenen zusätzlichen Bestimmungen<br />
zu beachten.<br />
2 Umleiten<br />
(1) Ihr Ein Zug darf nur umgeleitet werden, wenn Ihnen dem Triebfahrzeugführer die<br />
im Abschnitt 1 Absatz 1 a genannten Angaben nach Abschnitt 1 Absatz 1 b bekannt<br />
gegeben sind. Statt des Zuganfangsbahnhofs und des Zugendbahnhofs<br />
muss Ihnen dem Triebfahrzeugführer die Betriebsstelle bekannt gegeben werden,<br />
auf der die Umleitung beginnt oder endet.<br />
(2) Züge können unter erleichterten Bedingungen umgeleitet werden. Sie erhalten-<br />
Der Triebfahrzeugführer erhält keine Fahrplan-Mitteilung. Die Angaben sind im<br />
Fahrplan enthalten. In den Örtlichen Richtlinien Im BetriebsstellenbuchStreckenbuch<br />
ist angegeben, wie Sie der Triebfahrzeugführer über die Umleitung unterrichtet<br />
werdenwird. Wennird Ihnen dem Triebfahrzeugführer die Umleitung nicht<br />
durch Signale angezeigt wird, verständigt Sie ihn der Fahrdienstleiter mündlich.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Rettungszüge<br />
Allgemein<br />
Fahrplanangaben<br />
Versuchsfahrten<br />
Erleichterungen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 09.08.2013