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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.2691 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

- Regeln für Zugpersonal -<br />

erloschen<br />

unvollständig<br />

Wenn Sieder Triebfahrzeugführer, nachdem der Zug vorbereitet ist, feststellenfeststellt,<br />

dass bei einem Reisezug als Schlusssignal nur ein Zeichen vorhanden ist, darf - wenn<br />

Sie er das Schlusssignal nicht vervollständigen können kann - der Zug mit einem Zeichen<br />

des Schlusssignals bis zum Endbahnhof fahren.<br />

6 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung<br />

(1) Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer feststellenfeststellt, dass das Nachtzeichen<br />

des Spitzensignals an Ihrem seinem Zug erloschen ist, müssen Siemuss er den<br />

Zug anhalten und zwar<br />

a) sofort, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht und es in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Streckenbuch bestimmt ist,<br />

b) auf dem nächsten Bahnhof in den übrigen Fällen.<br />

Nachdem ihr sein Zug hält, müssen Siemuss der Triebfahrzeugführer die Unregelmäßigkeit<br />

dem Fahrdienstleiter melden.<br />

Sie Er müssen muss versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies<br />

gilt auch, wenn der Fahrdienstleiter Ihren den Zug angehalten hat.<br />

Können SieWenn der Triebfahrzeugführer das Nachtzeichen nicht in Ordnung<br />

bringen kann, müssen Siemuss er dem Fahrdienstleiter mitteilen, ob das Nachtzeichen<br />

erloschen oder unvollständig ist.<br />

Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter dürfen Siedarf der Triebfahrzeugführer mit<br />

erloschenem Nachtzeichen nicht weiterfahren.<br />

(2) Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer feststellenfeststellt, dass das Nachtzeichen<br />

des Spitzensignals an Ihrem seinem Zug unvollständig ist, müssen Siemuss er den<br />

Zug anhalten und zwar<br />

a) auf dem nächsten Bahnhof, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht<br />

und es in den Örtlichen Richtlinien im Streckenbuch bestimmt ist,<br />

b) auf dem nächsten Haltbahnhof in allen übrigen Fällen.<br />

Nachdem Ihr der Zug hält, müssen muss Sie der Triebfahrzeugführer die Unregelmäßigkeit<br />

dem Fahrdienstleiter melden.<br />

Sie müssenEr muss versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies<br />

gilt auch, wenn der Fahrdienstleiter Ihren den Zug angehalten hat.<br />

Können SieWenn der Triebfahrzeugführer das Nachtzeichen nicht in Ordnung<br />

bringen kann, müssen Siemuss er dies dem Fahrdienstleiter mitteilen. Sie Er dürfen<br />

darf bis zu dem Bahnhof weiterfahren, auf dem das Signal in Ordnung gebracht<br />

werden kann.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Der Fahrdienstleiter kann Ihnen dem Triebfahrzeugführer für die Weiterfahrt bei<br />

Dunkelheit oder unsichtigem Wetter auf Nebenbahnen Weisungen durch Befehle<br />

9 10 und 11 12 erteilen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.08.2013

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