Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.2691 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />
- Regeln für Zugpersonal -<br />
erloschen<br />
unvollständig<br />
Wenn Sieder Triebfahrzeugführer, nachdem der Zug vorbereitet ist, feststellenfeststellt,<br />
dass bei einem Reisezug als Schlusssignal nur ein Zeichen vorhanden ist, darf - wenn<br />
Sie er das Schlusssignal nicht vervollständigen können kann - der Zug mit einem Zeichen<br />
des Schlusssignals bis zum Endbahnhof fahren.<br />
6 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung<br />
(1) Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer feststellenfeststellt, dass das Nachtzeichen<br />
des Spitzensignals an Ihrem seinem Zug erloschen ist, müssen Siemuss er den<br />
Zug anhalten und zwar<br />
a) sofort, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht und es in den Örtlichen<br />
Richtlinien im Streckenbuch bestimmt ist,<br />
b) auf dem nächsten Bahnhof in den übrigen Fällen.<br />
Nachdem ihr sein Zug hält, müssen Siemuss der Triebfahrzeugführer die Unregelmäßigkeit<br />
dem Fahrdienstleiter melden.<br />
Sie Er müssen muss versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies<br />
gilt auch, wenn der Fahrdienstleiter Ihren den Zug angehalten hat.<br />
Können SieWenn der Triebfahrzeugführer das Nachtzeichen nicht in Ordnung<br />
bringen kann, müssen Siemuss er dem Fahrdienstleiter mitteilen, ob das Nachtzeichen<br />
erloschen oder unvollständig ist.<br />
Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter dürfen Siedarf der Triebfahrzeugführer mit<br />
erloschenem Nachtzeichen nicht weiterfahren.<br />
(2) Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer feststellenfeststellt, dass das Nachtzeichen<br />
des Spitzensignals an Ihrem seinem Zug unvollständig ist, müssen Siemuss er den<br />
Zug anhalten und zwar<br />
a) auf dem nächsten Bahnhof, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht<br />
und es in den Örtlichen Richtlinien im Streckenbuch bestimmt ist,<br />
b) auf dem nächsten Haltbahnhof in allen übrigen Fällen.<br />
Nachdem Ihr der Zug hält, müssen muss Sie der Triebfahrzeugführer die Unregelmäßigkeit<br />
dem Fahrdienstleiter melden.<br />
Sie müssenEr muss versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies<br />
gilt auch, wenn der Fahrdienstleiter Ihren den Zug angehalten hat.<br />
Können SieWenn der Triebfahrzeugführer das Nachtzeichen nicht in Ordnung<br />
bringen kann, müssen Siemuss er dies dem Fahrdienstleiter mitteilen. Sie Er dürfen<br />
darf bis zu dem Bahnhof weiterfahren, auf dem das Signal in Ordnung gebracht<br />
werden kann.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Der Fahrdienstleiter kann Ihnen dem Triebfahrzeugführer für die Weiterfahrt bei<br />
Dunkelheit oder unsichtigem Wetter auf Nebenbahnen Weisungen durch Befehle<br />
9 10 und 11 12 erteilen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.08.2013