Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.2554<br />
Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug Seite 1 von 2<br />
1 Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern<br />
(1) Wenn Sie bei einem Triebfahrzeug einen beschädigtern gehobenern Stromabnehmer<br />
festgestellten oder einen unruhigern Stromabnehmerlauf (z. B. heftig<br />
schwankende Oberleitung) beobachtetn wird, müssen sind Sie Maßnahmen bei<br />
Gefahr zu treffen. Als Fahrdienstleiter müssen Sie die Zentralschaltstelle verständigen<br />
und mit ihr die weiteren Maßnahmen vereinbaren. Als Der Triebfahrzeugführer<br />
müssen Siemuss dem Fahrdienstleiter melden, ob der Zug weiterfahren<br />
darf.<br />
(2) Wenn Sie bei einem fahrenden Zug einen Speisewagen mit gehobenem Stromabnehmer<br />
festgestellten wird, müssen Sie ist dern Zug sofort anzuhalten und als<br />
Fahrdienstleiter die Zentralschaltstelle verständigen.<br />
Nach dem Halt müssen Sie als Zugführermuss der Triebfahrzeugführer veranlassen,<br />
dass der Stromabnehmer gesenkt wird. WennIst dies nicht möglich ist,<br />
müssen Sie muss der den Speisewagen auf dem nächsten Bahnhof ausgesetzt<br />
werden.<br />
(3) Als Fahrdienstleiter müssen Sie Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen nachweisen.<br />
2 Feuer im Zug<br />
(1) Wenn während der Fahrt ein Fahrzeug in Brand gerät, müssen Sieist dern Zug<br />
so schnell wie möglich anzuhalten. Dabei soll ten Sie als der Triebfahrzeugführer<br />
möglichst nicht in Tunnels, an brandgefährdeten Stellen oder an Stellen, wo die<br />
Hilfeleistung erschwert ist, halten.<br />
Wenn Sie als Zugbegleiter Feuer entdecken, müssen Sie bei Zügen mit Lautsprecheranlage<br />
die Hilfe der anderen Zugbegleiter anfordern mit der Ansage:<br />
"Achtung Zugbegleiter! Mit F-Gerät in Wagen (Nummer) kommen."<br />
Als Zugpersonal müssen Sie unverzüglich für die Sicherung der Reisenden und<br />
Ladungen sorgen.<br />
(2) Auf elektrisch betriebenen Strecken müssen Sieist das Halten auf freier Strecke<br />
möglichst abzukürzen. Brennende Fahrzeuge müssen Sie sind möglichst auf ein<br />
Gleis ohne Oberleitung oder ein Nebengleis zu fahren, jedoch nicht in unmittelbare<br />
Nähe der Oberleitungsmaste oder Quertragwerke.<br />
(3) Wenn ein Fahrzeug eines Zuges, der Reisende befördert, in Brand gerät und der<br />
Zug in einem Tunnel zum Halten kommt, müssen Sie wie folgt verfahren:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
a) Als Zugbegleiter müssen Sie dafür sorgen, dass Reisende den Wagen<br />
mit der Brandstelle sofort räumen und sich in die benachbarten Wagen begeben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) Sie müssen Klimaanlage und Belüftung im ganzen Zug sofort ausschalten.<br />
c) Sobald Sie als Zugführer erkennenmuss der Triebfahrzeugführer den Zug<br />
räumen, sobald erkannt wird, dass der Brand nicht gelöscht werden kann, müssen<br />
Sie die Räumung des Zuges anordnen. Dazu müssen Siemuss er - möglichst<br />
in Absprache mit dem Fahrdienstleiter - die Fluchtrichtung festlegen und für<br />
das Anschalten einer eventuell vorhandenen Tunnelbeleuchtung sorgen. Als<br />
Triebfahrzeug<br />
Speisewagen<br />
Nachweis<br />
Erste Maßnahmen<br />
Elektrisch<br />
betriebene<br />
Strecken<br />
Tunnel<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 18.04.2013