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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.2554<br />

Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug Seite 1 von 2<br />

1 Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern<br />

(1) Wenn Sie bei einem Triebfahrzeug einen beschädigtern gehobenern Stromabnehmer<br />

festgestellten oder einen unruhigern Stromabnehmerlauf (z. B. heftig<br />

schwankende Oberleitung) beobachtetn wird, müssen sind Sie Maßnahmen bei<br />

Gefahr zu treffen. Als Fahrdienstleiter müssen Sie die Zentralschaltstelle verständigen<br />

und mit ihr die weiteren Maßnahmen vereinbaren. Als Der Triebfahrzeugführer<br />

müssen Siemuss dem Fahrdienstleiter melden, ob der Zug weiterfahren<br />

darf.<br />

(2) Wenn Sie bei einem fahrenden Zug einen Speisewagen mit gehobenem Stromabnehmer<br />

festgestellten wird, müssen Sie ist dern Zug sofort anzuhalten und als<br />

Fahrdienstleiter die Zentralschaltstelle verständigen.<br />

Nach dem Halt müssen Sie als Zugführermuss der Triebfahrzeugführer veranlassen,<br />

dass der Stromabnehmer gesenkt wird. WennIst dies nicht möglich ist,<br />

müssen Sie muss der den Speisewagen auf dem nächsten Bahnhof ausgesetzt<br />

werden.<br />

(3) Als Fahrdienstleiter müssen Sie Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen nachweisen.<br />

2 Feuer im Zug<br />

(1) Wenn während der Fahrt ein Fahrzeug in Brand gerät, müssen Sieist dern Zug<br />

so schnell wie möglich anzuhalten. Dabei soll ten Sie als der Triebfahrzeugführer<br />

möglichst nicht in Tunnels, an brandgefährdeten Stellen oder an Stellen, wo die<br />

Hilfeleistung erschwert ist, halten.<br />

Wenn Sie als Zugbegleiter Feuer entdecken, müssen Sie bei Zügen mit Lautsprecheranlage<br />

die Hilfe der anderen Zugbegleiter anfordern mit der Ansage:<br />

"Achtung Zugbegleiter! Mit F-Gerät in Wagen (Nummer) kommen."<br />

Als Zugpersonal müssen Sie unverzüglich für die Sicherung der Reisenden und<br />

Ladungen sorgen.<br />

(2) Auf elektrisch betriebenen Strecken müssen Sieist das Halten auf freier Strecke<br />

möglichst abzukürzen. Brennende Fahrzeuge müssen Sie sind möglichst auf ein<br />

Gleis ohne Oberleitung oder ein Nebengleis zu fahren, jedoch nicht in unmittelbare<br />

Nähe der Oberleitungsmaste oder Quertragwerke.<br />

(3) Wenn ein Fahrzeug eines Zuges, der Reisende befördert, in Brand gerät und der<br />

Zug in einem Tunnel zum Halten kommt, müssen Sie wie folgt verfahren:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

a) Als Zugbegleiter müssen Sie dafür sorgen, dass Reisende den Wagen<br />

mit der Brandstelle sofort räumen und sich in die benachbarten Wagen begeben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) Sie müssen Klimaanlage und Belüftung im ganzen Zug sofort ausschalten.<br />

c) Sobald Sie als Zugführer erkennenmuss der Triebfahrzeugführer den Zug<br />

räumen, sobald erkannt wird, dass der Brand nicht gelöscht werden kann, müssen<br />

Sie die Räumung des Zuges anordnen. Dazu müssen Siemuss er - möglichst<br />

in Absprache mit dem Fahrdienstleiter - die Fluchtrichtung festlegen und für<br />

das Anschalten einer eventuell vorhandenen Tunnelbeleuchtung sorgen. Als<br />

Triebfahrzeug<br />

Speisewagen<br />

Nachweis<br />

Erste Maßnahmen<br />

Elektrisch<br />

betriebene<br />

Strecken<br />

Tunnel<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 18.04.2013

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