Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.2552<br />
Offene Türen Seite 1 von 1<br />
1 Reisezüge<br />
(1) a) Wenn Sie in einem Reisezug nach außen aufschlagende Türen oder andere<br />
offene Außentüren von Personenwagen festgestellten oder wenn Ihnen solche<br />
Türen gemeldet werdenworden sind, müssen Sie muss sofort dern Triebfahrzeugführer<br />
sofort verständigt werden.<br />
b) Können Sie denKann der Triebfahrzeugführer nicht verständigt werden, müssen<br />
Sie ist dern Zug sofort anzuhalten.<br />
(2) a) Sind Ihnen alsDer Triebfahrzeugführer muss bei offenen Außentüren im<br />
Reisezug gemeldet worden oder haben Sie offene Außentüren festgestellt, müssen<br />
Sie den Zug in der Regel sofort durch Vollbremsung anhalten.<br />
In den Regeln für das Bedienen der Triebfahrzeuge oder technischer Einrichtungen<br />
am Zug oder im Abhilfetext <strong>zur</strong> Störungsbeseitigung im Display der Führerraumanzeige<br />
können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.<br />
Maßnahmen nach dem Anhalten<br />
b) Nach dem Anhalten müssen Sie, soweit der Zug begleitet wird, die Zugbegleiter<br />
verständigen. Als Zugbegleiter müssen Sie Weisungen des Triebfahrzeugführers<br />
beachten.<br />
2 Güterzüge<br />
Wenn Sie in einem Güterzug nach außen aufschlagende Türen festgestellten oder<br />
wenn Ihnen nach außen aufschlagende Türen gemeldet weorden sind, müssen Sie<br />
ist dern Zug sofort anzuhalten.<br />
3 Nachweis<br />
Als Fahrdienstleiter müssen Sie Unregelmäßigkeiten und getroffene Maßnahmen<br />
nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Maßnahmen<br />
Verständigen<br />
Zug anhalten<br />
Maßnahmen<br />
Zug anhalten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013