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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.2691<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

Seite 1 von 2<br />

- Regeln für Zugpersonal -<br />

1 Pfeifeinrichtung<br />

Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer eine Störung der Pfeifeinrichtung feststellenfeststellt,<br />

müssen Siemuss er die Geschwindigkeit des Zuges auf 80 km/h herabsetzen.<br />

Vor Bahnübergängen, vor denen zu pfeifen ist, müssen Siemuss er anhalten. Sie dürfenEr<br />

darf die Bahnübergänge unter Beobachtung des Verkehrs mit Schrittgeschwindigkeit<br />

befahren. Wenn das erste Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat, müssen<br />

Sie muss er mit dem Zug den Bahnübergang schnellstens räumen. Die Störung müssen<br />

Sie dermuss er der Betriebszentrale melden.<br />

2 Sicherheitsfahrschaltung<br />

Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges eine<br />

Störung der Sicherheitsfahrschaltung, der Fahr- und Stillstandsüberwachungseinrichtung<br />

oder der Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeugs feststellenfeststellt,<br />

müssen Siemuss er die Störung der Betriebszentrale melden. Der Zug darf mit<br />

höchstens 50 km/h weiterfahren, bis ein Triebfahrzeugbegleiter gestellt wird.<br />

3 Bedienung vom hinteren Führerraum aus<br />

Können SieWenn der Triebfahrzeugführer das Fahrzeug an der Spitze des Zuges<br />

ausnahmsweise nicht vom vorderen Führerraum aus bedienen kann, dürfen Siedarf er<br />

den Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, wenn Sie er das<br />

Fahrzeug vom hinteren Führerraum aus bedienen können kann und sich im vorderen<br />

Führerraum ein Mitarbeiter befindet, der den Zug anhalten kann. Der Triebfahrzeugführer<br />

muss die Störung der Betriebszentrale melden.<br />

4 Führerraumanzeige der Fahrplanangaben<br />

a) Wenn Fällt die Führerraumanzeige der Fahrplanangaben ausfällt, müssen<br />

Siemuss der Triebfahrzeugführer den Zug anhalten und die Betriebszentrale verständigen.<br />

Sie gibt Weisung mit Fahrplan-Mitteilung oder ordnet die Weiterfahrt<br />

ohne Fahrplan-Mitteilung an.<br />

b) Können SieWenn der Triebfahrzeugführer die Betriebszentrale nicht erreichen<br />

kann, dürfen Siedarf er mit dem Zug ohne Fahrplan-Mitteilung bis zu einem Bahnhof<br />

weiterfahren, auf dem Sie er die Betriebszentrale erreichen kann.<br />

c) Bei der Weiterfahrt ohne Fahrplan-Mitteilung müssen Siemuss er Spalte „40 km/h“<br />

des Ersatzfahrplans anwenden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

d) Bei Zugfahrten, die<br />

- an einem Einfahr- oder Zwischensignal mit Signal Zs 1 oder Befehl oder<br />

- in Höhe des Einfahrsignals mit Signal Sh 1 oder Befehl<br />

zugelassen werden, müssen Siemuss der Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

5 Schlusssignal nicht vollständig<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

3015.081.2013

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