Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.2572<br />
Zug <strong>zur</strong>ücksetzen Seite 1 von 3<br />
1 Bedingungen<br />
(1) Als Zugführer dürfen Sie eEinen Zug oder Zugteil darf <strong>zur</strong>ücksetzen lassen,<br />
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
a) Das Fahrzeug an der Spitze des <strong>zur</strong>ücksetzenden Zuges oder Zugteils<br />
muss mit einem Mitarbeiter besetzt sein und die Verständigung zwischen diesem<br />
und dem Triebfahrzeugführer muss möglich sein. Züge oder Zugteile bis zu<br />
100 m Gesamtlänge dürfen ohne Mitarbeiter an der Spitze <strong>zur</strong>ücksetzen, wenn<br />
keine Bahnübergänge befahren werden - ausgenommen solche mit wärterbedienten<br />
Schranken -.; erfragen Sie Der Triebfahrzeugführer muss dies beim<br />
Fahrdienstleiter erfragen. Sie Der Triebfahrzeugführer müssen muss dem Fahrdienstleiter<br />
melden, wenn Sie der Zug zum Zurücksetzen bereit sindist.<br />
b) Beim Zurücksetzen in einem Bahnhof muss der Fahrdienstleiter zugestimmt<br />
haben. Soll auf der freien Strecke <strong>zur</strong>ückgesetzt werden, muss der Fahrdienstleiter<br />
der rückgelegenen Zugmeldestelle zugestimmt haben. Der Fahrdienstleiter<br />
stimmt dem Zurücksetzen mit Befehl 121 zu und gibt im Befehl die<br />
Stelle an, bis zu der <strong>zur</strong>ückgesetzt werden darf.<br />
(2) Als Fahrdienstleiter müssen Sie dem Zugführer auf Anfrage mitteilen, ob beim<br />
Zurücksetzen Bahnübergänge befahren werden, ausgenommen solche mit wärterbedienten<br />
Schranken. Danach dürfen Sie dem Zurücksetzen zustimmen, wenn<br />
folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
a) Der Zugführer hat Ihnen mitgeteilt, dass der Zug zum Zurücksetzen bereit<br />
ist.<br />
b) Sie müssen<br />
- die vorgelegene Zugmeldestelle,<br />
- dazwischen gelegene Betriebsstellen oder Arbeitsstellen,<br />
- Betriebsstellen oder Arbeitsstellen, die zwischen dem Zug oder Zugteil<br />
und der Stelle liegen, bis zu der <strong>zur</strong>ückgesetzt werden soll und<br />
- beteiligte örtliche Stellen<br />
benachrichtigt haben.<br />
c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert<br />
sein. Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
d) Sie müssen Strecke und Fahrweg für das Zurücksetzen geprüft und gesichert<br />
haben; vor dem Zurücksetzen auf einer Abzweigstelle muss auch der Fahrdienstleiter<br />
der nächsten Zugmeldestelle, in deren Richtung <strong>zur</strong>ückgesetzt wird,<br />
der Fahrt zugestimmt haben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
e) Sie müssen für alle technisch gesicherten Bahnübergänge, die nicht<br />
durch wärterbediente Schranken gesichert sind, dem Triebfahrzeugführer Befehl<br />
8 übermittelt haben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
f) Alle für den Zug von der LZB oder von ETCS dunkelgeschalteten Hauptsignale<br />
müssen auf Halt gestellt worden sein.<br />
g) Sie müssen bei einem LZB-geführten Zug - wenn es der Triebfahrzeugführer<br />
fordert - Befehl 11 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie die Befehlstaste <strong>zur</strong><br />
Entlassung aus der LZB“ übermittelt haben.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 10.07.2013