Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.0415 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Fahrplan-Mitteilung<br />
Diktieren<br />
Aushändigen<br />
(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Fahrplan-Mitteilung dem Triebfahrzeugführer<br />
oder Zugführer erst diktieren oder aushändigen, wenn der Zug hält.<br />
Als Triebfahrzeugführer oder Zugführer fertigen Sie die Fahrplan-Mitteilung ohne<br />
Durchschrift aus. Als Ausfertiger müssen SieDer Triebfahrzeugführer muss den<br />
Wortlaut der Fahrplan-Mitteilung wiederholen.<br />
Als diktierender Mitarbeiter müssen Sie die Richtigkeit der Wiederholung bestätigen.<br />
Nachdem der diktierende Mitarbeiter die Richtigkeit der Wiederholung bestätigt<br />
worden isthat, müssen Sie alsmuss der Ausfertiger Triebfahrzeugführer die<br />
anordnende Stelle und den Namen des diktierenden Mitarbeiters mit dem Zusatz<br />
„gez.“ vermerken, die Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz „I. A.“ unterzeichnen.<br />
(3) Der Fahrdienstleiter darf die Fahrplan-Mitteilung dem Triebfahrzeugführer erst<br />
aushändigen, wenn der Zug hält. Wird dem Triebfahrzeugführer eine Fahrplan-<br />
Mitteilung ausgehändigt, muss er den Empfang bescheinigen.<br />
3 Verständigen durch den Triebfahrzeugführer<br />
Wird Ihnen eine Fahrplan-Mitteilung ausgehändigt oder diktiert, müssen Sie nach Möglichkeit<br />
für die Verständigung des Zugführers sorgen. Bei einer Fahrplan-Mitteilung 1<br />
* müssen Sie den Zugführer immer verständigen.<br />
34 Behandeln durch den Triebfahrzeugführer<br />
Sie müssenDer Triebfahrzeugführer muss Fahrplan-Mitteilungen wie einen Befehl behandeln.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 26.09.2012