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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0415 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Fahrplan-Mitteilung<br />

Diktieren<br />

Aushändigen<br />

(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Fahrplan-Mitteilung dem Triebfahrzeugführer<br />

oder Zugführer erst diktieren oder aushändigen, wenn der Zug hält.<br />

Als Triebfahrzeugführer oder Zugführer fertigen Sie die Fahrplan-Mitteilung ohne<br />

Durchschrift aus. Als Ausfertiger müssen SieDer Triebfahrzeugführer muss den<br />

Wortlaut der Fahrplan-Mitteilung wiederholen.<br />

Als diktierender Mitarbeiter müssen Sie die Richtigkeit der Wiederholung bestätigen.<br />

Nachdem der diktierende Mitarbeiter die Richtigkeit der Wiederholung bestätigt<br />

worden isthat, müssen Sie alsmuss der Ausfertiger Triebfahrzeugführer die<br />

anordnende Stelle und den Namen des diktierenden Mitarbeiters mit dem Zusatz<br />

„gez.“ vermerken, die Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz „I. A.“ unterzeichnen.<br />

(3) Der Fahrdienstleiter darf die Fahrplan-Mitteilung dem Triebfahrzeugführer erst<br />

aushändigen, wenn der Zug hält. Wird dem Triebfahrzeugführer eine Fahrplan-<br />

Mitteilung ausgehändigt, muss er den Empfang bescheinigen.<br />

3 Verständigen durch den Triebfahrzeugführer<br />

Wird Ihnen eine Fahrplan-Mitteilung ausgehändigt oder diktiert, müssen Sie nach Möglichkeit<br />

für die Verständigung des Zugführers sorgen. Bei einer Fahrplan-Mitteilung 1<br />

* müssen Sie den Zugführer immer verständigen.<br />

34 Behandeln durch den Triebfahrzeugführer<br />

Sie müssenDer Triebfahrzeugführer muss Fahrplan-Mitteilungen wie einen Befehl behandeln.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 26.09.2012

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