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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.2487<br />

Seite 2<br />

Verspätungen<br />

Völlig gestörte<br />

Verständigung<br />

3 Unregelmäßigkeiten, Störungen<br />

(1) Der Triebfahrzeugführer muss Zugverspätungen von 5 Minuten und mehr an<br />

den Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle melden.<br />

(2) Sind Telekommunikationseinrichtungen völlig gestört und muss der Triebfahrzeugführer<br />

die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der<br />

Stichstrecke beim Fahrdienstleiter einholen, darf der Zug auf der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke nicht abfahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 25.11.2013

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