Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.2435 Züge fahren<br />
Seite 4 von 6<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
Befehl 9<br />
Maßnahmen<br />
bei Unregelmäßigkeiten<br />
Zwischenwagen<br />
Nachbargleise<br />
Beförderungsarten<br />
- Zuglenkung mit Lenkplan eingeschaltet sein oder<br />
- Selbststellbetrieb eingeschaltet sein, wenn auf jeder Zugstraße, die für den<br />
Zug selbsttätig eingestellt werden kann, die Beförderungsbedingungen erfüllt<br />
sind.<br />
(108) Wenn Weisungen der Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung nicht<br />
eingehalten werden können, dürfen außergewöhnliche Züge nicht verkehren, bei<br />
außergewöhnlichen Fahrzeugen oder außergewöhnlichen Sendungen müssen in<br />
Absprache mit dem Sie als FahrdienstleiterFahrdienstleiter ausgesetzt werden<br />
das Aussetzen veranlassen. Dies gilt auch bei außergewöhnlichen Sendungen,<br />
wenn Veränderungen der Sendung festgestellt werden. Aussetzen oder Ausfall<br />
außergewöhnlicher Sendungen oder Fahrzeuge müssen Sie der Betriebszentrale<br />
mitteilen. Eine ausgesetzte Sendung oder ein ausgesetztes Fahrzeug darf nur<br />
weiter befördert werden, wenn dies in einer zusätzlichen Weisung <strong>zur</strong> Beförderungsanordnung<br />
oder Fahrplananordnung zugelassen ist.<br />
2 Besondere Regeln für Schwerwagen<br />
(1) In der Beförderungsanordnung kann angegeben sein, wie viel Zwischenwagen<br />
zwischen einem Schwerwagen und weiteren Schwerwagen oder Wagen, die über<br />
die Lastgrenze C 2 hinaus beladen sind, eingestellt werden müssen.<br />
Als Zwischenwagen dürfen Sie als Zugführer - sofern die Beförderungsanordnung<br />
nichts anderes vorschreibt - alle leeren Wagen und die bis höchstens <strong>zur</strong> Lastgrenze<br />
C 2 beladenen Wagen verwendenverwendet werden.<br />
(2) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung angegeben ist, dass Schwerwagen mit<br />
einer niedrigeren als im Fahrplan des Zuges zulässigen Geschwindigkeit fahren<br />
müssen, müssen Sie als Fahrdienstleiter demerhält der Triebfahrzeugführer Befehl<br />
910 erteilen.<br />
3 Besondere Regeln für Lü-Sendungen<br />
(1) Mit Rücksicht auf Nachbargleise kommen für die Beförderung von Lü-Sendungen<br />
folgende Arten in Betracht<br />
a) „Anton" ohne Maßnahmen,<br />
b) „Berta" ohne Maßnahmen, siehe aber c),<br />
c) „Cäsar" unter Ausschluss von Lü-Sendungen „Berta" oder „Cäsar" im Nachbargleis<br />
oder<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Ergänzende<br />
Anordnungen<br />
d) „Dora" unter Sperrung des Nachbargleises.<br />
(2) a) Wenn in den Örtlichen Richtlinien nichts anderes bestimmt ist, gelten die für die<br />
freie Strecke angeordneten Beförderungsbedingungen auch in den begrenzenden<br />
Bahnhöfen zwischen letzter Weiche und Bahnhofsgrenze bzw. Bahnhofsgrenze<br />
und erster Weiche.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) Züge mit Lü-Sendungen dürfen Sie in Bahnhöfen nur über solche Gleise leiten,<br />
die dafür in den Örtlichen Richtlinien zugelassen und durch die Beförderungsanordnung<br />
nicht ausgeschlossen sind.<br />
c) Umfahrzugstraßen dürfen Sie für Züge mit Lü-Sendungen nur einstellen, wenn<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 16.01.2014