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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.2435 Züge fahren<br />

Seite 4 von 6<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

Befehl 9<br />

Maßnahmen<br />

bei Unregelmäßigkeiten<br />

Zwischenwagen<br />

Nachbargleise<br />

Beförderungsarten<br />

- Zuglenkung mit Lenkplan eingeschaltet sein oder<br />

- Selbststellbetrieb eingeschaltet sein, wenn auf jeder Zugstraße, die für den<br />

Zug selbsttätig eingestellt werden kann, die Beförderungsbedingungen erfüllt<br />

sind.<br />

(108) Wenn Weisungen der Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung nicht<br />

eingehalten werden können, dürfen außergewöhnliche Züge nicht verkehren, bei<br />

außergewöhnlichen Fahrzeugen oder außergewöhnlichen Sendungen müssen in<br />

Absprache mit dem Sie als FahrdienstleiterFahrdienstleiter ausgesetzt werden<br />

das Aussetzen veranlassen. Dies gilt auch bei außergewöhnlichen Sendungen,<br />

wenn Veränderungen der Sendung festgestellt werden. Aussetzen oder Ausfall<br />

außergewöhnlicher Sendungen oder Fahrzeuge müssen Sie der Betriebszentrale<br />

mitteilen. Eine ausgesetzte Sendung oder ein ausgesetztes Fahrzeug darf nur<br />

weiter befördert werden, wenn dies in einer zusätzlichen Weisung <strong>zur</strong> Beförderungsanordnung<br />

oder Fahrplananordnung zugelassen ist.<br />

2 Besondere Regeln für Schwerwagen<br />

(1) In der Beförderungsanordnung kann angegeben sein, wie viel Zwischenwagen<br />

zwischen einem Schwerwagen und weiteren Schwerwagen oder Wagen, die über<br />

die Lastgrenze C 2 hinaus beladen sind, eingestellt werden müssen.<br />

Als Zwischenwagen dürfen Sie als Zugführer - sofern die Beförderungsanordnung<br />

nichts anderes vorschreibt - alle leeren Wagen und die bis höchstens <strong>zur</strong> Lastgrenze<br />

C 2 beladenen Wagen verwendenverwendet werden.<br />

(2) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung angegeben ist, dass Schwerwagen mit<br />

einer niedrigeren als im Fahrplan des Zuges zulässigen Geschwindigkeit fahren<br />

müssen, müssen Sie als Fahrdienstleiter demerhält der Triebfahrzeugführer Befehl<br />

910 erteilen.<br />

3 Besondere Regeln für Lü-Sendungen<br />

(1) Mit Rücksicht auf Nachbargleise kommen für die Beförderung von Lü-Sendungen<br />

folgende Arten in Betracht<br />

a) „Anton" ohne Maßnahmen,<br />

b) „Berta" ohne Maßnahmen, siehe aber c),<br />

c) „Cäsar" unter Ausschluss von Lü-Sendungen „Berta" oder „Cäsar" im Nachbargleis<br />

oder<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Ergänzende<br />

Anordnungen<br />

d) „Dora" unter Sperrung des Nachbargleises.<br />

(2) a) Wenn in den Örtlichen Richtlinien nichts anderes bestimmt ist, gelten die für die<br />

freie Strecke angeordneten Beförderungsbedingungen auch in den begrenzenden<br />

Bahnhöfen zwischen letzter Weiche und Bahnhofsgrenze bzw. Bahnhofsgrenze<br />

und erster Weiche.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) Züge mit Lü-Sendungen dürfen Sie in Bahnhöfen nur über solche Gleise leiten,<br />

die dafür in den Örtlichen Richtlinien zugelassen und durch die Beförderungsanordnung<br />

nicht ausgeschlossen sind.<br />

c) Umfahrzugstraßen dürfen Sie für Züge mit Lü-Sendungen nur einstellen, wenn<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 16.01.2014

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