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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.2721<br />

Bremsen im Zug, Bremshundertstel fehlen Seite 1 von 1<br />

1 Bremsen im Zug<br />

(1) a) Sie müssen alle Fahrzeuge im Zug an die Hauptluftleitung anschließen.<br />

b) Sie müssen alle brauchbaren Druckluftbremsen einschalten.<br />

c) Das erste und letzte Fahrzeug eines Zuges muss in der Regel eine wirkende<br />

Bremse haben.<br />

(2) Bei Güterzügen und Triebfahrzeugfahrten darf ein Fahrzeug ohne wirkende Bremse<br />

am Schluss laufen, wenn das Fahrzeug wegen eines Mangels oder einer Bauartabweichung<br />

nicht an anderer Stelle im Zug laufen kann.<br />

2 Mindestbremshundertstel<br />

Die für einen Zug erforderlichen Bremshundertstel (Mindestbremshundertstel) sind im<br />

Fahrplan angegeben.<br />

3 Bremshundertstel fehlen<br />

(1) Sind die im Zug vorhandenen Bremshundertstel nicht mindestens so hoch wie die<br />

Mindestbremshundertstel, müssen Sie alsmuss der Triebfahrzeugführer<br />

a) die Betriebszentrale verständigen und ihr die fehlenden und die im Zug vorhandenen<br />

Bremshundertstel bekannt geben,<br />

b) bei getrennter Darstellung des Buchfahrplansnach Möglichkeit anhand der in<br />

Spalte 3c des Fahrzeitenheftes angegebenen Mindestbremshundertstel Fahrplanangaben<br />

feststellen, für welche Streckenabschnitte Bremshundertstel fehlen.<br />

Sie müssenEr muss der Betriebszentrale die betroffenen Streckenabschnitte<br />

und den letzten Haltbahnhof vor dem jeweils betroffenen Streckenabschnitt<br />

mitteilen.<br />

(2) Die Betriebszentrale gibt mit Fahrplan-Mitteilung Weisung für die Streckenabschnitte,<br />

auf denen Bremshundertstel fehlen, mit Fahrplan-Mitteilung.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Regel<br />

Abweichung<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013

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