Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.2481<br />
Sperrfahrten durchführen<br />
- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />
1 Ausdehnung der Sperrfahrten<br />
(1) Sperrfahrten dürfen<br />
a) von einer Zugmeldestelle bis <strong>zur</strong> nächsten verkehren und dabei auf zweigleisiger<br />
Strecke das Regelgleis oder das Gegengleis befahren,<br />
b) einen Teil der freien Strecke zwischen zwei Zugmeldestellen befahren und dabei<br />
- auf einer Zugmeldestelle beginnen und auf demselben Gleis <strong>zur</strong> Zugmeldestelle<br />
<strong>zur</strong>ückkehren oder auf der freien Strecke enden, oder<br />
- auf der freien Strecke beginnen und auf der freien Strecke oder auf einer<br />
Zugmeldestelle enden.<br />
Für Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, kann in einer<br />
Betra etwas anderes bestimmt sein.<br />
(2) In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden.<br />
(3) Für Sperrfahrten, die im Bereich vonauf Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen<br />
bedienen, können in den Örtlichen Richtlinien im Streckenbuch o-<br />
der in einer Betra ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
(4) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />
(5) Sie dürfenDer Triebfahrzeugführer darf Fahrzeuge in ein Gleis einsetzen, wenn<br />
der Fahrdienstleiter, der das Gleis gesperrt hat, zugestimmt hat.<br />
2 Sperrfahrten trennen, Fahrzeuge abstellen<br />
In den Örtlichen Richtlinien Im Streckenbuch oder in einer Betra kann zugelassen sein,<br />
dass auf der freien Strecke Sperrfahrten getrennt oder einzelne Fahrzeuge abgestellt<br />
werden dürfen.<br />
3 Abfahrt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Sperrfahrten dürfen auf der freien Strecke erst abfahren, wenn der Fahrdienstleiter<br />
Ihnen alsdem Zugführer Triebfahrzeugführer die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt mündlich<br />
gegeben hat.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
4 Gültigkeit der Signale bei mehreren Sperrfahrten<br />
Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem Signal halten oder sich ihm nähern, gelten gilt<br />
die Fahrtstellung desr Hauptsignalse oder die das Signale Sh 1, Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder<br />
Ts 3 nur für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt.<br />
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Grundsatz<br />
Mehrere<br />
Sperrfahrten<br />
Abzweigstellen,<br />
Anschlussstellen<br />
Baugleis<br />
Fahrzeuge<br />
einsetzen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 24.09.2013