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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.2541 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Gefahrdrohende Umstände<br />

Befehl 121<br />

Im Befehl 121 müssen Sieschreibt der Fahrdienstleiter zusätzlich vorschreiben,<br />

durch Bahnhöfe auf Sicht zu fahren. und Außerdem müssen Sienennt<br />

außerdem das erste vom Triebfahrzeugführer zu beachtende Einfahrsignal<br />

bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle nennen. Bei der Übermittlung des<br />

Befehls 121 verständigt muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

mündlich über den Anlass verständigen (unterbrochene Arbeitszeit).<br />

Bahnübergänge befahren<br />

e) In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist bestimmt, bei<br />

welchen Bahnübergängen bis <strong>zur</strong> nächsten mit einem Fahrdienstleiter besetzten<br />

Zugmeldestelle die technische Sicherung nicht wirkt oder bei denen die<br />

Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf den besetzten Betriebsstellen<br />

überwacht wird und für die Sie als Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt<br />

ablässt, dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen müssen. Die Bahnübergänge<br />

dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />

werden.<br />

23 Befahren von vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />

a) Wenn nach Ablauf der in den Örtlichen Richtlinien nach b) genannten Zeit<br />

kein Zug gefahren ist und Spurrillen auf freier Strecke oder auf Bahnübergängen<br />

nicht schnee- und eisfrei gemacht werden konnten, müssen Sie vom Der Fahrdienstleiter<br />

musslässtkann sich vom Triebfahrzeugführer des Zuges, der das ein Gleis mit<br />

möglicherweise vereisten Spurrillen zuerst befährt, die Radsatzlast des Fahrzeugs an<br />

der Spitze des Zuges melden lassen, soweit die Radsatzlast des Fahrzeugs an der<br />

Spitze des Zuges nicht nach b) in den Örtlichen Richtlinien angegeben ist.<br />

Ist die gemeldete oder die in den Örtlichen Richtlinien nach b) angegebene<br />

Radsatzlast für diesen Zug nicht größer als 16 t, müssen Siemussweist der Fahrdienstleiter<br />

den Triebfahrzeugführer durch Befehl 910 anweisen, den Streckenabschnitt<br />

mit Spurrillen und die Bahnübergänge mit höchstens 30 km/h zu befahren.<br />

b) In den Örtlichen Richtlinien sind die betroffenen Streckenabschnitte,<br />

Bahnübergänge und Zeiten genannt. Es können Radsatzlasten der Fahrzeuge angegeben<br />

sein, die an der Spitze des Zuges fahren, und zusätzliche Regeln gegeben<br />

sein.<br />

34 Eiszapfenbildungbildung<br />

Wenn sich in Tunnels Eiszapfen bilden können (Örtliche Richtlinien), müssen Siemussweist<br />

der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des Zuges, der das Gleis zuerst<br />

befährt, durch Befehl 9 10 anweisen, im Tunnel auf Sicht zu fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

4 Windwarnung<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zeigt eine Windmeldeanlage Windwarnung an, müssen Sie die in den Örtlichen<br />

Richtlinien genannten Maßnahmen treffen.<br />

5 Geschlossene Schneedecke<br />

Die Betriebszentrale darf anordnen, dass Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />

von mehr als 200 km/h wegen geschlossener Schneedecke mit höchstens 200 km/h<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013

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