Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.2541 Züge fahren<br />
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Gefahrdrohende Umstände<br />
Befehl 121<br />
Im Befehl 121 müssen Sieschreibt der Fahrdienstleiter zusätzlich vorschreiben,<br />
durch Bahnhöfe auf Sicht zu fahren. und Außerdem müssen Sienennt<br />
außerdem das erste vom Triebfahrzeugführer zu beachtende Einfahrsignal<br />
bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle nennen. Bei der Übermittlung des<br />
Befehls 121 verständigt muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />
mündlich über den Anlass verständigen (unterbrochene Arbeitszeit).<br />
Bahnübergänge befahren<br />
e) In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist bestimmt, bei<br />
welchen Bahnübergängen bis <strong>zur</strong> nächsten mit einem Fahrdienstleiter besetzten<br />
Zugmeldestelle die technische Sicherung nicht wirkt oder bei denen die<br />
Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf den besetzten Betriebsstellen<br />
überwacht wird und für die Sie als Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt<br />
ablässt, dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen müssen. Die Bahnübergänge<br />
dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />
werden.<br />
23 Befahren von vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />
a) Wenn nach Ablauf der in den Örtlichen Richtlinien nach b) genannten Zeit<br />
kein Zug gefahren ist und Spurrillen auf freier Strecke oder auf Bahnübergängen<br />
nicht schnee- und eisfrei gemacht werden konnten, müssen Sie vom Der Fahrdienstleiter<br />
musslässtkann sich vom Triebfahrzeugführer des Zuges, der das ein Gleis mit<br />
möglicherweise vereisten Spurrillen zuerst befährt, die Radsatzlast des Fahrzeugs an<br />
der Spitze des Zuges melden lassen, soweit die Radsatzlast des Fahrzeugs an der<br />
Spitze des Zuges nicht nach b) in den Örtlichen Richtlinien angegeben ist.<br />
Ist die gemeldete oder die in den Örtlichen Richtlinien nach b) angegebene<br />
Radsatzlast für diesen Zug nicht größer als 16 t, müssen Siemussweist der Fahrdienstleiter<br />
den Triebfahrzeugführer durch Befehl 910 anweisen, den Streckenabschnitt<br />
mit Spurrillen und die Bahnübergänge mit höchstens 30 km/h zu befahren.<br />
b) In den Örtlichen Richtlinien sind die betroffenen Streckenabschnitte,<br />
Bahnübergänge und Zeiten genannt. Es können Radsatzlasten der Fahrzeuge angegeben<br />
sein, die an der Spitze des Zuges fahren, und zusätzliche Regeln gegeben<br />
sein.<br />
34 Eiszapfenbildungbildung<br />
Wenn sich in Tunnels Eiszapfen bilden können (Örtliche Richtlinien), müssen Siemussweist<br />
der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des Zuges, der das Gleis zuerst<br />
befährt, durch Befehl 9 10 anweisen, im Tunnel auf Sicht zu fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
4 Windwarnung<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zeigt eine Windmeldeanlage Windwarnung an, müssen Sie die in den Örtlichen<br />
Richtlinien genannten Maßnahmen treffen.<br />
5 Geschlossene Schneedecke<br />
Die Betriebszentrale darf anordnen, dass Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />
von mehr als 200 km/h wegen geschlossener Schneedecke mit höchstens 200 km/h<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013