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„Die multikulturelle Gesellschaft – Konsequenzen für die Diakonie ...

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Zippert <strong>„Die</strong> <strong>multikulturelle</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>–</strong> <strong>Konsequenzen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Diakonie</strong>“ (Vortrag <strong>Diakonie</strong> RWL 19.3.2013 11<br />

5. Konkretionen:<br />

Mit drei Verfahren geht <strong>die</strong> <strong>Diakonie</strong> schon seit längerem den Weg des offensiven<br />

und konstruktiven Umgangs mit anderen Kulturen bzw. mit einer unreduzierbaren<br />

Vielfalt ethischer Positionen, und zwar (1) mit den Konzepten kultur- bzw. religionssensibler<br />

Pflege und (2) mit den Ethikkomitees zunächst in Krankenhäusern, aber<br />

beginnend auch in Altenheimen und wohl bald auch in Einrichtungen der Jugendund<br />

der Eingliederungshilfe.<br />

Dh., es gibt schon jetzt innerhalb diakonischer Organisationen, hier vor allem und<br />

zunächst des Krankenhauses, <strong>die</strong> Notwendigkeit, mit ethischem und religiösem Pluralismus<br />

methodisch klar und geordnet (dh. nicht einfach per Machtentscheid oder<br />

Ausgrenzung) umzugehen.<br />

(3) Diakonische Träger im Osten der Republik beschäftigen schon lange Menschen,<br />

<strong>die</strong> keiner Kirche mehr angehören, und entwickeln da<strong>für</strong> unterschiedliche Konzepte<br />

der Pflichtinformation aller Mitarbeitenden über Gründe und Regeln eines diakonischen<br />

Trägers (hier v.a. das der von Bodelschwinghschen Stiftungen in Berlin interessant).<br />

Dh. sie arbeiten faktisch mit <strong>die</strong>sen Menschen in <strong>multikulturelle</strong>n und multireligiösen<br />

Settings zusammen. Das scheint den Begriff der Dienstgemeinschaft nicht<br />

zu sprengen. Und es muss nicht nur als Ausnahme von der Regel konfessionshomogener<br />

Mitarbeiterschaft definiert werden zu müssen. Es kann und sollte auch als<br />

konsequente Weiterentwicklung des dem Protestantismus insgesamt eigenen Pluralismus<br />

auf dem Gebiet der Werke und des Dienstes gedeutet werden.<br />

Weitere 4 Wege möchte ich andeuten:<br />

a. <strong>„Die</strong>nstgemeinschaft mit Anderen“<br />

Im Jahr 2010 hat <strong>die</strong> <strong>Diakonie</strong> in Hessen und Nassau das Konzept „Auf dem Weg zu<br />

einer ‚Dienstgemeinschaft mit Anderen‘“ 3 vorgelegt, in dem energisch <strong>für</strong> eine „Institutionelle<br />

Öffnung“ diakonischer Einrichtungen nicht nur <strong>für</strong> Patientinnen und Klienten<br />

anderer Religionen und Kulturen, sondern auch <strong>für</strong> Mitarbeitende aus deren Reihen.<br />

Sie plä<strong>die</strong>rt da<strong>für</strong>, den Begriff der <strong>„Die</strong>nstgemeinschaft“ theologisch-normativ neu zu<br />

gewinnen (S. 14). Gott nimmt Menschen in Dienst <strong>–</strong> und zwar seit biblischen Zeiten<br />

auch solche jenseits des Gottesvolkes oder der Kirche (Kyros! Römischer Hauptmann,<br />

Witwe und ihr Scherflein). Man bewegt sich also weiterhin im Rahmen des<br />

3 Das Stichwort erscheint auch im Perspektivpapier Uwe Becker (Hg.), Perspektiven der <strong>Diakonie</strong> im gesellschaftlichen<br />

Wandel (Neukirchen 2011), aber wieder nur mit Blick auf <strong>die</strong> Öffnung hin zu andersreligiösen Zielgruppen<br />

der Arbeit, nicht der Mitarbeitenden (nur als Aufforderung darüber zu diskutieren, s. Nr 98).

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