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Jahresbericht - Jugendwohlfahrt

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kinderschutz<br />

Abklärung<br />

Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> hat für den individuell notwendigen<br />

Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen,<br />

wenn ihr Wohl durch die Erziehungspersonen nicht ausreichend<br />

gewährleistet werden kann. Die meisten Eltern<br />

wollen gut für ihre Kinder sorgen, nicht alle schaffen es<br />

immer. Situationen, bei denen es zu einer Kindeswohlgefährdung<br />

kommt, lassen sich nie gänzlich vermeiden.<br />

In den meisten Fällen hat dies nichts mit mangelndem<br />

Bemühen der Erziehungsberechtigten zu tun. Häufig<br />

fehlen einfach die notwendigen Ressourcen oder Kompetenzen,<br />

um die Entwicklungschancen der Kinder und<br />

Jugendlichen zu wahren.<br />

Jährlich werden von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Oberösterreich<br />

mehr als 6.000 Gefährdungsmeldungen abgeklärt.<br />

In diesen Meldungen geht es vorwiegend um Vernachlässigung,<br />

Erziehungsprobleme, oder auch um die mangelnde<br />

Grundversorgung von Kindern. Wenn bei der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> eine Meldung einlangt, dass das Wohl<br />

eines Kindes gefährdet erscheint, wird diese Gefährdungsmeldung<br />

zunächst überprüft. In der Hälfte der Fälle<br />

sind weiterführende Schritte notwendig. Solange noch<br />

keine wirkliche Kindeswohlgefährdung feststellbar ist,<br />

aber Hilfe benötigt wird, erfolgt Betreuung und Kontrolle<br />

durch Mitarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Wenn jedoch<br />

eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird, sind<br />

in jedem Fall entsprechende Erziehungshilfemaßnahmen<br />

zu setzen. Diese werden auf freiwilliger Basis mit den Erziehungsberechtigten<br />

vereinbart, oder – wenn notwendig<br />

– bei Gericht beantragt.

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