Jahresbericht - Jugendwohlfahrt
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kinderschutz<br />
Abklärung<br />
Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> hat für den individuell notwendigen<br />
Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen,<br />
wenn ihr Wohl durch die Erziehungspersonen nicht ausreichend<br />
gewährleistet werden kann. Die meisten Eltern<br />
wollen gut für ihre Kinder sorgen, nicht alle schaffen es<br />
immer. Situationen, bei denen es zu einer Kindeswohlgefährdung<br />
kommt, lassen sich nie gänzlich vermeiden.<br />
In den meisten Fällen hat dies nichts mit mangelndem<br />
Bemühen der Erziehungsberechtigten zu tun. Häufig<br />
fehlen einfach die notwendigen Ressourcen oder Kompetenzen,<br />
um die Entwicklungschancen der Kinder und<br />
Jugendlichen zu wahren.<br />
Jährlich werden von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Oberösterreich<br />
mehr als 6.000 Gefährdungsmeldungen abgeklärt.<br />
In diesen Meldungen geht es vorwiegend um Vernachlässigung,<br />
Erziehungsprobleme, oder auch um die mangelnde<br />
Grundversorgung von Kindern. Wenn bei der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> eine Meldung einlangt, dass das Wohl<br />
eines Kindes gefährdet erscheint, wird diese Gefährdungsmeldung<br />
zunächst überprüft. In der Hälfte der Fälle<br />
sind weiterführende Schritte notwendig. Solange noch<br />
keine wirkliche Kindeswohlgefährdung feststellbar ist,<br />
aber Hilfe benötigt wird, erfolgt Betreuung und Kontrolle<br />
durch Mitarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Wenn jedoch<br />
eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird, sind<br />
in jedem Fall entsprechende Erziehungshilfemaßnahmen<br />
zu setzen. Diese werden auf freiwilliger Basis mit den Erziehungsberechtigten<br />
vereinbart, oder – wenn notwendig<br />
– bei Gericht beantragt.