Jahresbericht - Jugendwohlfahrt
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FÖRDERUNG UND<br />
ENTLASTUNG<br />
von Familien<br />
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Die Arbeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> setzt nicht erst dann an, wenn das<br />
Wohl eines Kindes gefährdet ist bzw. scheint. Entsprechend ihrem<br />
gesetzlichen Auftrag muss die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Familien bei ihren<br />
Aufgaben in der Pflege und Erziehung beraten und unterstützen.<br />
Prävention Gefährdungsabklärung Intervention<br />
Die in diesem Bereich angebotenen „Sozialen Dienste“ sind Angebote<br />
zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse. Sie sollen als<br />
umfassende und bedarfsgerechte Serviceangebote unbürokratisch<br />
und für jeden leicht zugänglich sein. Ziele sind<br />
• die Vermeidung von Schwierigkeiten in der persönlichen und<br />
sozialen Entwicklung von Kindern, aber auch<br />
• Beratung und Hilfe bei besonderen Problemstellungen.<br />
Entsprechend den verschiedenen Zielgruppen (werdende Eltern,<br />
Erziehungsberechtigte sowie Minderjährige und deren Familien)<br />
werden unterschiedliche Soziale Dienste angeboten:<br />
• Eltern-/Mutterberatung, Eltern-Kind-Zentren, Elternbildung<br />
• Kindererholungsaktionen, Alleinerzieher/-innenurlaub,<br />
Zuschuss zum Familienurlaub<br />
• Streetwork, Zielgruppenorientierte Sozialarbeit<br />
• Schulsozialarbeit, Erziehungs- und Familienberatung, Kinderschutzzentren,<br />
Haus für Mutter und Kind, Notschlafstelle<br />
Diese Dienste sind laut Gesetz hauptsächlich von den Bezirksverwaltungsbehörden<br />
einzurichten, die jedoch entscheiden, ob sie die Leistungen<br />
selbst anbieten oder einen freien Träger damit beauftragen.