Dezember 2001 - Jusos München
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POSITIONEN<br />
„Polizei braucht Kontrolle“ nicht<br />
vereinbar gewesen und daher vom<br />
Bundesverfassungsgericht „einkassiert“<br />
worden.<br />
- Die Aufnahme biometrischer Merkmale<br />
(geplant sind drei) in Ausweispapiere<br />
ergibt nur einen Sinn, wenn<br />
diese Daten zentral gespeichert<br />
werden.Eine solche weitere Datensammlung<br />
stellt einen schwerwiegenden<br />
Eingriff in das Recht auf informationelle<br />
Selbstbestimmung (Art.<br />
2 I GG) der BürgerInnen dar.<br />
Vom Bundesverfassungsgericht wurde<br />
im Rahmen der Entscheidung zur<br />
Volkszählung (BVerfGE 65, 1/44)<br />
die Beschränkung der Datenweitergabe<br />
zur Amtshilfe gefordert.<br />
Die Aussagen einiger SPD-InnenpolitikerInnen,<br />
die Datenbank stelle ein<br />
hilfreiches Mittel zu jeglicher Verbrechensbekämpfung<br />
dar, lassen aber<br />
einen Bruch damit erwarten.<br />
Ein solcher Missbrauch von gesammelten<br />
persönlichen Daten ist nicht<br />
mit der Verfassung vereinbar. Daher<br />
lehnen wir diese strikt ab.<br />
- Die Änderungen im Ausländergesetz<br />
sehen vor, dass Personen keine<br />
Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen<br />
erhalten und einem Einreiseund<br />
Aufenthaltsverbot in Deutschland<br />
unterliegen, welche die freiheitliche<br />
demokratische Grundordnung<br />
oder die Sicherheit der Bundesrepublik<br />
Deutschland gefährden, sich<br />
bei der Verfolgung politischer Ziele<br />
an Gewalttätigkeiten beteiligen, öffentlich<br />
zur Gewaltanwendung aufrufen<br />
oder einer Vereinigung angehören,<br />
die den internationalen Terrorismus<br />
unterstützt. (Zitat Bundesinnenministerium)<br />
Hier ist eine enge Auslegung, speziell<br />
des Gewaltbegriffs und des Begriffs<br />
der Unterstützung vorzunehmen.<br />
Sonst sind nicht verantwortbare<br />
Einschränkung des Asylrechts zu<br />
befürchten, sowie Regelungen, die<br />
mit der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
nicht vereinbar sind.<br />
Zu befürchten ist ebenfalls eine allumfassende<br />
Überwachung ausländischer<br />
Mitmenschen in unserem<br />
Land. Dies ist in einer eh schon angespannten<br />
Lage kontraproduktiv,<br />
da es Vorurteile schürt und ein friedliches,<br />
auf Vertrauen basierendes<br />
Miteinander torpediert.<br />
Eine generelle Verdächtigung ausländischer<br />
MitbürgerInnen kehrt in<br />
einer gewissen Weise die Beweislast<br />
um. Dies verstößt gegen das Gebot<br />
der Rechtsstaatlichkeit. Außerdem<br />
weisen die meisten der sogenannten<br />
„Schläfer“ wie auch die Terroristen<br />
des 11. Septembers keines dieser<br />
Merkmale auf.<br />
- Problematisch ist ebenfalls die Ausweitung<br />
des Datenabgleichs. Aufgrund<br />
des Datenschutzes muss genau<br />
erörtert werden, wem welche<br />
Daten zur Verfügung gestellt werden<br />
können. So wäre es zum Beispiel ein<br />
Unding, wenn Daten von AsylbewerberInnen<br />
an die Länder weitergegeben<br />
werden, aus denen diese<br />
geflüchtet sind. Dies kann nicht zu<br />
rechtfertigende Repressalien für die<br />
zurückgebliebenen Angehörigen<br />
bedeuten.<br />
Es ist ebenso fraglich, inwiefern bei<br />
allen Maßnahmen Schutzmechanismen<br />
für nichtschuldige Verdächtige<br />
vorgesehen sind. Gerade bei Datenzusammenführungen<br />
kann es zu<br />
Verzerrungen kommen, durch die<br />
Unschuldige in Tatverdacht kommen.<br />
Eile statt Weile<br />
Es muss auch noch die Art und<br />
Weise, wie der Gesetzesentwurf entstanden<br />
ist, kritisiert werden.<br />
Die Eile, mit der die zwei Sicherheitspakete<br />
hintereinander eingebracht<br />
wurden, muss wohl mit dem Handlungsdruck<br />
auf der Bundesregierung<br />
und der Brisanz der Lage erklärt<br />
werden. Es kann jedoch dem Bundesinnenministerium<br />
genauso gut<br />
eine gezielte „Überfalltaktik“ unterstellt<br />
werden. So hatten Fachleute<br />
kaum Zeit, fundierte Stellungnahmen<br />
abzugeben. Die Vielzahl der<br />
verfassungsrechtlichen Fehler zeigt,<br />
dass eine intensivere Beschäftigung<br />
mit der Materie und einer gewissen<br />
Bedenkzeit nicht geschadet hätte.<br />
Es wurde vielmehr auf Maßnahmen<br />
zurückgegriffen, die zu anderen<br />
Zwecken lange in den Schubladen<br />
lagen (nicht nur in denen der SPD<br />
oder der Grünen). Über die Eignung<br />
dieser Maßnahmen zur Bekämpfung<br />
des Terrorismus kann<br />
gezweifelt werden.<br />
Ebenfalls befremdend ist es, wie<br />
konsequent die Öffentlichkeit von<br />
den Beratungen zu einem so weitreichenden<br />
Gesetz ausgeschlossen<br />
wurde. Die Einschnitte betreffen alle<br />
Menschen in der Bundesrepublik.<br />
Daher wäre es geboten gewesen,<br />
einen offenen Dialog über das Gesetz<br />
zuzulassen.<br />
Bis heute ist noch kein detaillierter<br />
Entwurf öffentlich verfügbar. Dies ist<br />
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