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Dezember 2001 - Jusos München

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POSITIONEN<br />

„Polizei braucht Kontrolle“ nicht<br />

vereinbar gewesen und daher vom<br />

Bundesverfassungsgericht „einkassiert“<br />

worden.<br />

- Die Aufnahme biometrischer Merkmale<br />

(geplant sind drei) in Ausweispapiere<br />

ergibt nur einen Sinn, wenn<br />

diese Daten zentral gespeichert<br />

werden.Eine solche weitere Datensammlung<br />

stellt einen schwerwiegenden<br />

Eingriff in das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung (Art.<br />

2 I GG) der BürgerInnen dar.<br />

Vom Bundesverfassungsgericht wurde<br />

im Rahmen der Entscheidung zur<br />

Volkszählung (BVerfGE 65, 1/44)<br />

die Beschränkung der Datenweitergabe<br />

zur Amtshilfe gefordert.<br />

Die Aussagen einiger SPD-InnenpolitikerInnen,<br />

die Datenbank stelle ein<br />

hilfreiches Mittel zu jeglicher Verbrechensbekämpfung<br />

dar, lassen aber<br />

einen Bruch damit erwarten.<br />

Ein solcher Missbrauch von gesammelten<br />

persönlichen Daten ist nicht<br />

mit der Verfassung vereinbar. Daher<br />

lehnen wir diese strikt ab.<br />

- Die Änderungen im Ausländergesetz<br />

sehen vor, dass Personen keine<br />

Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen<br />

erhalten und einem Einreiseund<br />

Aufenthaltsverbot in Deutschland<br />

unterliegen, welche die freiheitliche<br />

demokratische Grundordnung<br />

oder die Sicherheit der Bundesrepublik<br />

Deutschland gefährden, sich<br />

bei der Verfolgung politischer Ziele<br />

an Gewalttätigkeiten beteiligen, öffentlich<br />

zur Gewaltanwendung aufrufen<br />

oder einer Vereinigung angehören,<br />

die den internationalen Terrorismus<br />

unterstützt. (Zitat Bundesinnenministerium)<br />

Hier ist eine enge Auslegung, speziell<br />

des Gewaltbegriffs und des Begriffs<br />

der Unterstützung vorzunehmen.<br />

Sonst sind nicht verantwortbare<br />

Einschränkung des Asylrechts zu<br />

befürchten, sowie Regelungen, die<br />

mit der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

nicht vereinbar sind.<br />

Zu befürchten ist ebenfalls eine allumfassende<br />

Überwachung ausländischer<br />

Mitmenschen in unserem<br />

Land. Dies ist in einer eh schon angespannten<br />

Lage kontraproduktiv,<br />

da es Vorurteile schürt und ein friedliches,<br />

auf Vertrauen basierendes<br />

Miteinander torpediert.<br />

Eine generelle Verdächtigung ausländischer<br />

MitbürgerInnen kehrt in<br />

einer gewissen Weise die Beweislast<br />

um. Dies verstößt gegen das Gebot<br />

der Rechtsstaatlichkeit. Außerdem<br />

weisen die meisten der sogenannten<br />

„Schläfer“ wie auch die Terroristen<br />

des 11. Septembers keines dieser<br />

Merkmale auf.<br />

- Problematisch ist ebenfalls die Ausweitung<br />

des Datenabgleichs. Aufgrund<br />

des Datenschutzes muss genau<br />

erörtert werden, wem welche<br />

Daten zur Verfügung gestellt werden<br />

können. So wäre es zum Beispiel ein<br />

Unding, wenn Daten von AsylbewerberInnen<br />

an die Länder weitergegeben<br />

werden, aus denen diese<br />

geflüchtet sind. Dies kann nicht zu<br />

rechtfertigende Repressalien für die<br />

zurückgebliebenen Angehörigen<br />

bedeuten.<br />

Es ist ebenso fraglich, inwiefern bei<br />

allen Maßnahmen Schutzmechanismen<br />

für nichtschuldige Verdächtige<br />

vorgesehen sind. Gerade bei Datenzusammenführungen<br />

kann es zu<br />

Verzerrungen kommen, durch die<br />

Unschuldige in Tatverdacht kommen.<br />

Eile statt Weile<br />

Es muss auch noch die Art und<br />

Weise, wie der Gesetzesentwurf entstanden<br />

ist, kritisiert werden.<br />

Die Eile, mit der die zwei Sicherheitspakete<br />

hintereinander eingebracht<br />

wurden, muss wohl mit dem Handlungsdruck<br />

auf der Bundesregierung<br />

und der Brisanz der Lage erklärt<br />

werden. Es kann jedoch dem Bundesinnenministerium<br />

genauso gut<br />

eine gezielte „Überfalltaktik“ unterstellt<br />

werden. So hatten Fachleute<br />

kaum Zeit, fundierte Stellungnahmen<br />

abzugeben. Die Vielzahl der<br />

verfassungsrechtlichen Fehler zeigt,<br />

dass eine intensivere Beschäftigung<br />

mit der Materie und einer gewissen<br />

Bedenkzeit nicht geschadet hätte.<br />

Es wurde vielmehr auf Maßnahmen<br />

zurückgegriffen, die zu anderen<br />

Zwecken lange in den Schubladen<br />

lagen (nicht nur in denen der SPD<br />

oder der Grünen). Über die Eignung<br />

dieser Maßnahmen zur Bekämpfung<br />

des Terrorismus kann<br />

gezweifelt werden.<br />

Ebenfalls befremdend ist es, wie<br />

konsequent die Öffentlichkeit von<br />

den Beratungen zu einem so weitreichenden<br />

Gesetz ausgeschlossen<br />

wurde. Die Einschnitte betreffen alle<br />

Menschen in der Bundesrepublik.<br />

Daher wäre es geboten gewesen,<br />

einen offenen Dialog über das Gesetz<br />

zuzulassen.<br />

Bis heute ist noch kein detaillierter<br />

Entwurf öffentlich verfügbar. Dies ist<br />

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