B - KAB DV Fulda
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MITARBEITER/INNEN DER<br />
HVHS „GOTTFRIED KÖNZGEN”<br />
KURSE FÜR BETRIEBS-/PERSONALRÄTE,<br />
MITARBEITERVERTRETER<br />
Kurse für Betriebsräte<br />
von links nach rechts: Annette Seier, Theo Heeck,<br />
Elisabeth Bußmann, Josef Kloppenborg<br />
Annette Seier<br />
Pädagogische Mitarbeiterin<br />
Theo Heeck<br />
Pädagogischer Mitarbeiter<br />
Elisabeth Bußmann<br />
Leiterin der Arbeitnehmerbildungsstätte und des Familienpädagogischen<br />
Instituts<br />
Josef Kloppenborg<br />
Geschäftsführer<br />
Heute brauchen Beschäftigte zeitgemäße und moderne Rechte<br />
zur Mitbestimmung im Betrieb. Von ihnen wird immer mehr<br />
Anpassung an veränderte Arbeitsbedingungen sowie selbständige<br />
Gestaltung und Innovation verlangt. Das enthält Chancen,<br />
birgt zugleich Risiken in sich. Zeitgemäße Antworten auf neue<br />
und anders gelagerte Bedürfnisse nach Schutz sowie berufliche<br />
Entwicklungsmöglichkeiten sind deshalb notwendig. Das<br />
Betriebsverfassungsgesetz mit seinen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten<br />
in sozialen, personellen und wirtschaftlichen<br />
Angelegenheiten gibt den gewählten Arbeitnehmervertreterinnen<br />
und Arbeitnehmervertretern in den Betrieben weit<br />
reichende Einflussmöglichkeiten. Das Initiativrecht für Beschäftigungsförderung<br />
und Beschäftigungssicherung in der<br />
Betriebsverfassung sowie die zunehmenden Öffnungsklauseln<br />
für Entlohnungs- und Arbeitszeitflexibilisierungen stellen für<br />
viele Betriebsräte immer neue Herausforderungen dar.<br />
Der praktische Umgang wird beweisen, wie sehr die Änderungen<br />
dem Modernisierungsbedarf entsprechen werden. Initiativen<br />
zur Beschäftigungsförderung und Beschäftigungssicherung<br />
erweitern auf jeden Fall den Handlungsspielraum.<br />
Die Kurse für Betriebsräte wollen Grundkenntnisse im allgemeinen<br />
Arbeitsrecht und dem Tarifrecht sowie dem Betriebsverfassungsgesetz<br />
vermitteln, die dem Betriebsrat als Handlungsrahmen<br />
für seine Tätigkeit dienen.<br />
Die Kurse werden im Sinne des § 37, Absatz 7 des Betriebsverfassungsgesetzes<br />
durchgeführt und sind vom Arbeits- und<br />
Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen als geeignet<br />
anerkannt.<br />
Alle Kurse sind auch nach § 9, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />
(AWBG) NRW als „Bildungsurlaub“ anerkannt.<br />
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