17.03.2014 Aufrufe

B - KAB DV Fulda

B - KAB DV Fulda

B - KAB DV Fulda

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MITARBEITER/INNEN DER<br />

HVHS „GOTTFRIED KÖNZGEN”<br />

KURSE FÜR BETRIEBS-/PERSONALRÄTE,<br />

MITARBEITERVERTRETER<br />

Kurse für Betriebsräte<br />

von links nach rechts: Annette Seier, Theo Heeck,<br />

Elisabeth Bußmann, Josef Kloppenborg<br />

Annette Seier<br />

Pädagogische Mitarbeiterin<br />

Theo Heeck<br />

Pädagogischer Mitarbeiter<br />

Elisabeth Bußmann<br />

Leiterin der Arbeitnehmerbildungsstätte und des Familienpädagogischen<br />

Instituts<br />

Josef Kloppenborg<br />

Geschäftsführer<br />

Heute brauchen Beschäftigte zeitgemäße und moderne Rechte<br />

zur Mitbestimmung im Betrieb. Von ihnen wird immer mehr<br />

Anpassung an veränderte Arbeitsbedingungen sowie selbständige<br />

Gestaltung und Innovation verlangt. Das enthält Chancen,<br />

birgt zugleich Risiken in sich. Zeitgemäße Antworten auf neue<br />

und anders gelagerte Bedürfnisse nach Schutz sowie berufliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten sind deshalb notwendig. Das<br />

Betriebsverfassungsgesetz mit seinen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten<br />

in sozialen, personellen und wirtschaftlichen<br />

Angelegenheiten gibt den gewählten Arbeitnehmervertreterinnen<br />

und Arbeitnehmervertretern in den Betrieben weit<br />

reichende Einflussmöglichkeiten. Das Initiativrecht für Beschäftigungsförderung<br />

und Beschäftigungssicherung in der<br />

Betriebsverfassung sowie die zunehmenden Öffnungsklauseln<br />

für Entlohnungs- und Arbeitszeitflexibilisierungen stellen für<br />

viele Betriebsräte immer neue Herausforderungen dar.<br />

Der praktische Umgang wird beweisen, wie sehr die Änderungen<br />

dem Modernisierungsbedarf entsprechen werden. Initiativen<br />

zur Beschäftigungsförderung und Beschäftigungssicherung<br />

erweitern auf jeden Fall den Handlungsspielraum.<br />

Die Kurse für Betriebsräte wollen Grundkenntnisse im allgemeinen<br />

Arbeitsrecht und dem Tarifrecht sowie dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

vermitteln, die dem Betriebsrat als Handlungsrahmen<br />

für seine Tätigkeit dienen.<br />

Die Kurse werden im Sinne des § 37, Absatz 7 des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

durchgeführt und sind vom Arbeits- und<br />

Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen als geeignet<br />

anerkannt.<br />

Alle Kurse sind auch nach § 9, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

(AWBG) NRW als „Bildungsurlaub“ anerkannt.<br />

94 95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!