B - KAB DV Fulda
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Kurse für Personalräte<br />
Kurse für Mitarbeitervertreter<br />
GK 05<br />
GK 06<br />
GK 07<br />
GK 08<br />
Personalvertretungsgesetz:<br />
Handlungsrahmen für die Beteiligungsrechte<br />
des Personalrates<br />
(Mo – Mi) 30.01. – 01.02.2006<br />
Arbeitsvertragsrecht: Begründung, Inhalt,<br />
Ende des Arbeitsverhältnisses<br />
Beteiligungsrechte des Personalrats<br />
(Mo – Mi) 24.04. – 26.04.2006<br />
Argumentieren – Diskutieren – Verhandeln<br />
Grundlagen für Betriebs- und Personalräte<br />
(Di – Do) 09.05. – 11.05.2006<br />
Arbeitsvertragsrecht in Theorie<br />
und Praxis – Aufbauseminar<br />
(Mo – Mi) 25.09. – 27.09.2006<br />
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Kirche durch das<br />
Grundgesetz die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten<br />
selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden<br />
Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Die Erklärung der Deutschen<br />
Bischöfe zum kirchlichen Dienst und die Grundordnung<br />
des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse<br />
beschreiben das Mitarbeitervertretungsrecht als kirchliche<br />
Betriebsverfassung.<br />
Die Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung hat die<br />
notwendige Angleichung an die deutsche und an die europäische<br />
Rechtsprechung vorgenommen. Außerdem hat die kirchliche<br />
Betriebsverfassung mit dem neuen Informationsrecht<br />
über wirtschaftliche und unternehmerische Entwicklungen<br />
der Einrichtung die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen<br />
erweitert.<br />
Durch die Errichtung einer eigenkirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
zur Ahndung von Rechtsverstößen gegen das Mitarbeitervertretungsrecht<br />
und die Neugestaltung einer Einigungsstelle<br />
für Regelstreitigkeiten zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung<br />
wird die Sicherung der Beteiligungsrechte der<br />
Mitarbeitervertretung an den Entscheidungen des Dienstgebers<br />
gestärkt.<br />
Teilnahmebeitrag für die Seminare GK 05 - GK 08:<br />
85,– Euro<br />
Die Kurse für Mitarbeitervertreter in kirchlichen und caritativen<br />
Institutionen dienen der grundsätzlichen Einführung in das<br />
allgemeine Arbeitsrecht und das kirchliche Dienstrecht. Sie<br />
wollen vertraut machen mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeitervertreter<br />
in kirchlichen und caritativen Institutionen,<br />
um so eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgebern<br />
und Mitarbeitervertretern zu gewährleisten.<br />
Die Kurse für Mitarbeitervertreter werden im Sinne des § 16<br />
der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) durchgeführt und<br />
sind vom zuständigen Bischöflichen Generalvikariat anerkannt,<br />
so dass für die Teilnahme an diesen Kursen ein Anspruch auf<br />
Bildungsurlaub besteht. Der Dienstgeber ist verpflichtet, die<br />
Kosten zu tragen (§ 17 MAVO).<br />
Alle Kurse sind auch nach § 9 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />
(AWbG) NRW als „Bildungsurlaub“ anerkannt.<br />
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