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B - KAB DV Fulda

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Kurse für Personalräte<br />

Kurse für Mitarbeitervertreter<br />

GK 05<br />

GK 06<br />

GK 07<br />

GK 08<br />

Personalvertretungsgesetz:<br />

Handlungsrahmen für die Beteiligungsrechte<br />

des Personalrates<br />

(Mo – Mi) 30.01. – 01.02.2006<br />

Arbeitsvertragsrecht: Begründung, Inhalt,<br />

Ende des Arbeitsverhältnisses<br />

Beteiligungsrechte des Personalrats<br />

(Mo – Mi) 24.04. – 26.04.2006<br />

Argumentieren – Diskutieren – Verhandeln<br />

Grundlagen für Betriebs- und Personalräte<br />

(Di – Do) 09.05. – 11.05.2006<br />

Arbeitsvertragsrecht in Theorie<br />

und Praxis – Aufbauseminar<br />

(Mo – Mi) 25.09. – 27.09.2006<br />

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Kirche durch das<br />

Grundgesetz die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten<br />

selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden<br />

Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Die Erklärung der Deutschen<br />

Bischöfe zum kirchlichen Dienst und die Grundordnung<br />

des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse<br />

beschreiben das Mitarbeitervertretungsrecht als kirchliche<br />

Betriebsverfassung.<br />

Die Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung hat die<br />

notwendige Angleichung an die deutsche und an die europäische<br />

Rechtsprechung vorgenommen. Außerdem hat die kirchliche<br />

Betriebsverfassung mit dem neuen Informationsrecht<br />

über wirtschaftliche und unternehmerische Entwicklungen<br />

der Einrichtung die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen<br />

erweitert.<br />

Durch die Errichtung einer eigenkirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

zur Ahndung von Rechtsverstößen gegen das Mitarbeitervertretungsrecht<br />

und die Neugestaltung einer Einigungsstelle<br />

für Regelstreitigkeiten zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung<br />

wird die Sicherung der Beteiligungsrechte der<br />

Mitarbeitervertretung an den Entscheidungen des Dienstgebers<br />

gestärkt.<br />

Teilnahmebeitrag für die Seminare GK 05 - GK 08:<br />

85,– Euro<br />

Die Kurse für Mitarbeitervertreter in kirchlichen und caritativen<br />

Institutionen dienen der grundsätzlichen Einführung in das<br />

allgemeine Arbeitsrecht und das kirchliche Dienstrecht. Sie<br />

wollen vertraut machen mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeitervertreter<br />

in kirchlichen und caritativen Institutionen,<br />

um so eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgebern<br />

und Mitarbeitervertretern zu gewährleisten.<br />

Die Kurse für Mitarbeitervertreter werden im Sinne des § 16<br />

der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) durchgeführt und<br />

sind vom zuständigen Bischöflichen Generalvikariat anerkannt,<br />

so dass für die Teilnahme an diesen Kursen ein Anspruch auf<br />

Bildungsurlaub besteht. Der Dienstgeber ist verpflichtet, die<br />

Kosten zu tragen (§ 17 MAVO).<br />

Alle Kurse sind auch nach § 9 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

(AWbG) NRW als „Bildungsurlaub“ anerkannt.<br />

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