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)URKH 2VWHUQ - Kiefersfelden

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Am Montag, 29.04.2013 findet ab 13.00 Uhr im Wertstoffhof<br />

<strong>Kiefersfelden</strong> die Versteigerung der Fundräder statt.<br />

Die Hagelflieger entdecken<br />

Die Hagelabwehr Rosenheim präsentiert sich ab sofort in einer<br />

Ausstellung im Immobilien-Center der Sparkasse Rosenheim-Bad<br />

Aibling in der Rosenheimer Innenstadt. Vertreter der Sparkasse, des<br />

Hagelforschungsvereins und der Hagelabwehrpiloten eröffneten sie<br />

im Erdgeschoss des Sparkassen-Hochhauses.<br />

Ein spannender Themenbogen führt von den frühen Anfängen<br />

der regionalen Hagelbekämpfung in den 1930er Jahren bis hin<br />

zur heutigen Organisationsform, einer starken Partnerschaft aus<br />

öffentlicher Hand und Förderverein mit mehr als 8.000 Mitgliedern.<br />

Das Einsatzgebiet der Hagelabwehrpiloten umfasst 4.800 km². Dazu<br />

gehören neben Stadt und Landkreis Rosenheim die Landkreise Miesbach<br />

und Traunstein sowie 18 angrenzende Gemeinden der Bezirke<br />

Kufstein und Kitzbühel.<br />

Seit über 30 Jahren steigen die Flugzeuge der Hagelabwehr Rosenheim<br />

wagemutig zu den Gewitterwolken auf, damit anstatt großem<br />

Hagel nur Graupel oder satter Regen fällt. Wo aber starten sie?<br />

Wer sind die Piloten? Wie funktioniert ein Verbrennungsgenerator?<br />

Was verbirgt sich hinter dem Prinzip der „Wolkenimpfung“? Womit<br />

macht das Forschungsprojekt RO-ROBERTA die Einsätze künftig noch<br />

effektiver? Und wie können Bürgerinnen und Bürger diese Arbeit<br />

unterstützen? Antworten darauf und interessante Exponate stehen<br />

im Mittelpunkt der Ausstellung. Zu sehen ist sie noch bis Ende April<br />

im Immobilien-Center der Sparkasse, Kufsteiner Straße, zu den<br />

regulären Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag von 8.30 – 18.30<br />

Uhr, Freitag von 8.30 – 17.00 Uhr und Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr.<br />

Seite 13 – Kieferer Nachrichten – Nr. 175 · März 2013<br />

Freuen sich über viele interessierte Besucher (v. l. n. r.):<br />

Die Hagelabwehr-Piloten Andreas Kotschenreuther und Johann<br />

Wagenstaller, Leiter der Hagelabwehr Rosenheim Georg Vogl,<br />

Leiter des Forschungsprojektes RO-BERTA sowie Vorstandsmitglied<br />

des Hagelforschungsvereins Prof. Dr. Peter Zentgraf, erster<br />

Vorsitzender des Hagelforschungsvereins Josef Huber sowie die<br />

Agrar-Spezialisten der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Franz<br />

Oberbauer, Rainer Obertshauser und Johannes Hirzinger.<br />

Trinkwasserverordnung verlangt<br />

Legionellen-Überwachung in Mietshäusern<br />

ERSTE UNTERSUCHUNG BIS ENDE DES JAHRES, AUSGENOMMEN<br />

EIN- UND ZWEIFAMILIENHÄUSER<br />

Die Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser müssen nicht nur<br />

in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Krankenhäusern untersucht<br />

werden. Auch Mietshäuser und andere gewerblich genutzte<br />

Gebäude sind davon betroffen. Das staatliche Gesundheitsamt<br />

Rosenheim hat jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass die erste<br />

Routineuntersuchung bis Ende des Jahres durchgeführt worden<br />

sein muss.<br />

Das Amt bezieht sich dabei auf eine Novellierung, also eine<br />

Änderung der Trinkwasserverordnung, die am 14. Dezember<br />

2012 in Kraft trat. Wenn Mieteinnahmen erzielt werden, sind<br />

die Anlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilien- und<br />

Mietshäusern untersuchungspflichtig, vorausgesetzt der Wasserkessel<br />

fasst mehr als 400 Liter und/oder es befinden sich mehr<br />

als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung vom Kessel bis zur<br />

Entnahmestelle ohne Berücksichtigung der warmwasserführenden<br />

Ringleitung in einem Haus. Ganz wichtig ist zudem: Eigenheime<br />

sowie Ein- und Zweifamilienhäuser fallen generell nicht unter die<br />

Untersuchungspflicht der Trinkwasserverordnung; das heißt, diese<br />

Routineuntersuchung ist hier nicht notwendig.<br />

Eine Verpflichtung, die Anlagen mit mehr als 400 Liter Volumen<br />

an das Gesundheitsamt zu melden, gibt es nicht. Der Eigentümer<br />

ist stattdessen aufgerufen, in eigener Verantwortung seine Trinkwassererwärmungsanlage<br />

alle drei Jahre von einem akkreditierten<br />

Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse<br />

müssen nur dann an das Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn<br />

mehr als 100 Keime pro 100 Milliliter festgestellt wurden.<br />

Der Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, die Wasserverbraucher<br />

und das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.<br />

Zudem muss er eine sachverständige Person oder eine Fachfirma<br />

beauftragen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, um die Ursache<br />

zu ermitteln. Die in der Gefährdungsanalyse geforderten<br />

Gegenmaßnahmen muss er einleiten.<br />

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren.<br />

Eine Infektion durch eingeatmete Legionellen kann eine<br />

leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung, das Pontiac Fieber,<br />

verursachen. Möglich ist aber auch, dass eingeatmete Legionellen<br />

eine schwere Lungenentzündung, die so genannte Legionellose,<br />

hervorrufen.

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