)URKH 2VWHUQ - Kiefersfelden
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Am Montag, 29.04.2013 findet ab 13.00 Uhr im Wertstoffhof<br />
<strong>Kiefersfelden</strong> die Versteigerung der Fundräder statt.<br />
Die Hagelflieger entdecken<br />
Die Hagelabwehr Rosenheim präsentiert sich ab sofort in einer<br />
Ausstellung im Immobilien-Center der Sparkasse Rosenheim-Bad<br />
Aibling in der Rosenheimer Innenstadt. Vertreter der Sparkasse, des<br />
Hagelforschungsvereins und der Hagelabwehrpiloten eröffneten sie<br />
im Erdgeschoss des Sparkassen-Hochhauses.<br />
Ein spannender Themenbogen führt von den frühen Anfängen<br />
der regionalen Hagelbekämpfung in den 1930er Jahren bis hin<br />
zur heutigen Organisationsform, einer starken Partnerschaft aus<br />
öffentlicher Hand und Förderverein mit mehr als 8.000 Mitgliedern.<br />
Das Einsatzgebiet der Hagelabwehrpiloten umfasst 4.800 km². Dazu<br />
gehören neben Stadt und Landkreis Rosenheim die Landkreise Miesbach<br />
und Traunstein sowie 18 angrenzende Gemeinden der Bezirke<br />
Kufstein und Kitzbühel.<br />
Seit über 30 Jahren steigen die Flugzeuge der Hagelabwehr Rosenheim<br />
wagemutig zu den Gewitterwolken auf, damit anstatt großem<br />
Hagel nur Graupel oder satter Regen fällt. Wo aber starten sie?<br />
Wer sind die Piloten? Wie funktioniert ein Verbrennungsgenerator?<br />
Was verbirgt sich hinter dem Prinzip der „Wolkenimpfung“? Womit<br />
macht das Forschungsprojekt RO-ROBERTA die Einsätze künftig noch<br />
effektiver? Und wie können Bürgerinnen und Bürger diese Arbeit<br />
unterstützen? Antworten darauf und interessante Exponate stehen<br />
im Mittelpunkt der Ausstellung. Zu sehen ist sie noch bis Ende April<br />
im Immobilien-Center der Sparkasse, Kufsteiner Straße, zu den<br />
regulären Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag von 8.30 – 18.30<br />
Uhr, Freitag von 8.30 – 17.00 Uhr und Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr.<br />
Seite 13 – Kieferer Nachrichten – Nr. 175 · März 2013<br />
Freuen sich über viele interessierte Besucher (v. l. n. r.):<br />
Die Hagelabwehr-Piloten Andreas Kotschenreuther und Johann<br />
Wagenstaller, Leiter der Hagelabwehr Rosenheim Georg Vogl,<br />
Leiter des Forschungsprojektes RO-BERTA sowie Vorstandsmitglied<br />
des Hagelforschungsvereins Prof. Dr. Peter Zentgraf, erster<br />
Vorsitzender des Hagelforschungsvereins Josef Huber sowie die<br />
Agrar-Spezialisten der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Franz<br />
Oberbauer, Rainer Obertshauser und Johannes Hirzinger.<br />
Trinkwasserverordnung verlangt<br />
Legionellen-Überwachung in Mietshäusern<br />
ERSTE UNTERSUCHUNG BIS ENDE DES JAHRES, AUSGENOMMEN<br />
EIN- UND ZWEIFAMILIENHÄUSER<br />
Die Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser müssen nicht nur<br />
in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Krankenhäusern untersucht<br />
werden. Auch Mietshäuser und andere gewerblich genutzte<br />
Gebäude sind davon betroffen. Das staatliche Gesundheitsamt<br />
Rosenheim hat jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass die erste<br />
Routineuntersuchung bis Ende des Jahres durchgeführt worden<br />
sein muss.<br />
Das Amt bezieht sich dabei auf eine Novellierung, also eine<br />
Änderung der Trinkwasserverordnung, die am 14. Dezember<br />
2012 in Kraft trat. Wenn Mieteinnahmen erzielt werden, sind<br />
die Anlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilien- und<br />
Mietshäusern untersuchungspflichtig, vorausgesetzt der Wasserkessel<br />
fasst mehr als 400 Liter und/oder es befinden sich mehr<br />
als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung vom Kessel bis zur<br />
Entnahmestelle ohne Berücksichtigung der warmwasserführenden<br />
Ringleitung in einem Haus. Ganz wichtig ist zudem: Eigenheime<br />
sowie Ein- und Zweifamilienhäuser fallen generell nicht unter die<br />
Untersuchungspflicht der Trinkwasserverordnung; das heißt, diese<br />
Routineuntersuchung ist hier nicht notwendig.<br />
Eine Verpflichtung, die Anlagen mit mehr als 400 Liter Volumen<br />
an das Gesundheitsamt zu melden, gibt es nicht. Der Eigentümer<br />
ist stattdessen aufgerufen, in eigener Verantwortung seine Trinkwassererwärmungsanlage<br />
alle drei Jahre von einem akkreditierten<br />
Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse<br />
müssen nur dann an das Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn<br />
mehr als 100 Keime pro 100 Milliliter festgestellt wurden.<br />
Der Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, die Wasserverbraucher<br />
und das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.<br />
Zudem muss er eine sachverständige Person oder eine Fachfirma<br />
beauftragen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, um die Ursache<br />
zu ermitteln. Die in der Gefährdungsanalyse geforderten<br />
Gegenmaßnahmen muss er einleiten.<br />
Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren.<br />
Eine Infektion durch eingeatmete Legionellen kann eine<br />
leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung, das Pontiac Fieber,<br />
verursachen. Möglich ist aber auch, dass eingeatmete Legionellen<br />
eine schwere Lungenentzündung, die so genannte Legionellose,<br />
hervorrufen.