)URKH 2VWHUQ - Kiefersfelden
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Anregungen und Einwendungen teils berücksichtigt. Unter<br />
anderem wurde auf Verlangen der unteren Naturschutzbehörde<br />
das Plangebiet nördlich des Autobahnzubringers um 3,3 Hektar<br />
auf rund 11 Hektar reduziert. Dadurch befindet sich dieses jetzt<br />
komplett außerhalb des künftigen Landschaftsschutzgebiets. In<br />
diesem Zusammenhang hervorgehoben wurde in der Sitzung, dass<br />
die künftige bauliche Nutzung auf bisher hauptsächlich landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen erheblichen Ausgleichsflächenbedarf<br />
mit darauf zu realisierenden Ausgleichsmaßnahmen auslöst. Man<br />
rechnet dafür mit rund 7 Hektar.<br />
Darüber hinaus wurde die Ansiedlung nicht dem Einzelhandelsziel<br />
des Landesentwicklungs-Programms entsprechenden Einzelhandels<br />
ausgeschlossen. Berücksichtigt wurden damit von der<br />
Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und dem<br />
Handelsverband Bayern vorgebrachte Einwendungen. Außerdem<br />
war man damit einverstanden, die südlich des Autobahnzubringers<br />
zunächst als Sondergebiet vorgesehene Flächen als Gewerbegebiet<br />
im Flächennutzungsplan darzustellen. Im Sondergebiet hätte es<br />
bereits im Verfahren der Bestimmung konkreter Nutzungen bedurft.<br />
Aus der Planung genommen wurde ferner die im Entwurf<br />
dargestellte Verbindungsstraße zum Hödenauer See, gegen die<br />
von landwirtschaftlicher Seite Einspruch eingelegt wurde. Die<br />
Änderung des Flächennutzungsplans beschränkt sich jetzt auf die<br />
Verkehrserschließung des Gewerbe- und Sondergebiets. Das in der<br />
Planung enthaltene Gewerbegebiet südlich des Autobahnzubringers<br />
will man über die bestehende Kranzhornstraße anbinden.<br />
Einstimmig billigte der Gemeinderat mit diesen Änderungen den<br />
Planentwurf. Nach dessen Aktualisierung wird er erneut öffentlich<br />
ausgelegt.<br />
Im weiteren Verlauf der Sitzung befasste sich der Rat mit<br />
dem vom Landkreis Rosenheim erstellten Entwurf der auch das<br />
Gemeindegebiet von <strong>Kiefersfelden</strong> betreffenden Landschaftsschutzgebiets-Verordnung<br />
„Inntal-Süd“. Nutzungsverbote<br />
und Beschränkungen zum Schutz des Talraums, von Tieren<br />
und Pflanzen, sind damit besonders für die Grundeigentümer<br />
verbunden. Verlangt wurde vom Gemeinderat, dass die neue<br />
Landschaftsschutzgebiets-Verordnung keinesfalls die Entwicklungsmöglichkeiten<br />
der Gemeinde in Zukunft einschränken darf.<br />
Die Gemeinde brauche Entwicklungsspielraum, um die erlittenen<br />
Einbußen bei Arbeitsplätzen und Abgaben im Interesse der Bürger<br />
wettzumachen, wurde mit Nachdruck verlangt. Eingefordert wurde<br />
dabei die Zusage von Landrat Josef Neiderhell, die Gemeinde<br />
<strong>Kiefersfelden</strong> dabei zu unterstützen.<br />
Entschieden: Gemeinde erhebt<br />
Erschließungsbeitrag<br />
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 20. Februar<br />
Berichtet wurde in der Sitzung des Gemeinderats über das<br />
Verhandlungsergebnis beim Verwaltungsgericht München über<br />
Klagen von Beitragspflichtigen gegen die Gemeinde wegen<br />
Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage<br />
„Am Rain“. Auf Veranlassung des Gerichts bildete der<br />
Gemeinderat Anfang und Ende des Erschließungsabschnitts neu.<br />
Er erstreckt sich jetzt von der Staatsstraße bis zur Einmündung des<br />
Buchrainwegs. Nicht bezweifelt wurde vom Verwaltungsgericht der<br />
Standpunkt der Gemeinde, dass Erschließungsbeiträge zu erheben<br />
sind. Einstimmig entschied man, den gebildeten Straßenabschnitt<br />
im kommenden Jahr 2014 endgültig herzustellen. Zu Stundungsentscheidungen<br />
über bereits veranlagte Vorausleistungen auf die<br />
Erschließungsbeiträge wurde der Bürgermeister ermächtigt.<br />
Im weiteren Sitzungsverlauf nahm der Gemeinderat von den<br />
Ergebnissen der Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Kenntnis.<br />
Größtes Einzelprojekt war die Erweiterung der Kinderkrippe „Kleiner<br />
Drache“ um einen Anbau für die dritte Gruppe. Erfreulich dabei:<br />
Die Kostenschätzung des Architekten von 532.000 EUR wurde um<br />
fast 50.000 EUR unterschritten. Um rund 200.000 EUR umgebaut<br />
wurde im Vorjahr die Straßenbeleuchtung auf stromsparende LED-<br />
Lampen. Der Jahresverbrauch konnte dadurch von 290.000 EUR/<br />
KW/h auf 116.000 EUR gesenkt werden. Dadurch refinanziert sich<br />
die Investition bereits in einigen Jahren. Außerdem investierte<br />
die Gemeinde in die Einrichtung der offenen Ganztagesschule rund<br />
250.000 EUR. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts<br />
benötigte die Gemeinde keinen Kredit, was in der Sitzung<br />
hervorgehoben wurde. Im Gegenteil: Der gemeindliche Schuldenstand<br />
konnte mit hohen Tilgungszahlungen um rund eine halbe<br />
Million auf 7,6 Mio. EUR reduziert werden. Das Sachvermögen der<br />
Gemeinde übersteigt diesen Betrag um ein Mehrfaches. Die von<br />
der Gemeinde angesparte Eigenkapital-Rücklage belief sich zum<br />
Ende des Vorjahres auf 1,9 Mio. EUR. Mit über 2,2 Mio. EUR war<br />
die Beteiligung der Gemeinde an der Einkommensteuer wieder die<br />
größte Einnahmequelle. Dem Landkreis Rosenheim überwies die<br />
Gemeinde <strong>Kiefersfelden</strong> eine Kreisumlage von fast 2,3 Mio. EUR.<br />
Im Vorjahr weiter angestiegen ist das aus dem Gemeindehaushalt<br />
zu deckende kassenwirksame Innsola-Nettodefizit. Es belief sich<br />
auf fast 500.000 EUR.<br />
Entsprochen wurde mit 11 gegen 6 Stimmen dem Antrag der<br />
Unparteiischen Wählergemeinschaft <strong>Kiefersfelden</strong>, sich noch vor<br />
der Veräußerung der Baugrundstücke im ehemaligen Marmorwerk-<br />
Areal im Gemeinderat und Werkausschuss eingehend mit dem<br />
Thema der Energieversorgung zu befassen. Mit der Neubebauung<br />
dieses Geländes ergebe sich die Chance, diesen Ortsteil energetisch<br />
zukunftsweisend zu versorgen, so in der Antragsbegründung. Die<br />
Stimmen gegen den Antrag hoben hervor, dass sich keinesfalls eine<br />
Verzögerung beim Verkauf der Baugrundstücke ergeben dürfe, weil<br />
zahlreiche Bewerber ihr Bauvorhaben bald realisieren möchten.<br />
Einig war man sich jedoch, den Bauherrn die freie Entscheidung<br />
bei der Energiewahl für Heizung und Warmwasser zu überlassen.<br />
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Seite 2 – Kieferer Nachrichten – Nr. 175 · März 2013