Amtsblatt Nr. 41 - Klingenberg am Main
Amtsblatt Nr. 41 - Klingenberg am Main
Amtsblatt Nr. 41 - Klingenberg am Main
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bekanntmachung der Genehmigung:<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „SO<br />
Freifeld-Photovoltaikanlage Energiewerk <strong>Klingenberg</strong>“, Gemarkung Röllfeld i.<br />
d. F. vom 20.09.2013<br />
Mit Bescheid vom 17.10.2013, Zeichen 51-6100-FNP-22-2013-1 hat das Landrats<strong>am</strong>t<br />
Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Klingenberg</strong><br />
a.<strong>Main</strong> für das Bebauungsplangebiet „SO Freifeld-Photovoltaikanlage Energiewerk<br />
<strong>Klingenberg</strong>“, Gemarkung Röllfeld, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung<br />
wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans<br />
wirks<strong>am</strong>. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung<br />
sowie die zus<strong>am</strong>menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange<br />
und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der<br />
Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der<br />
Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
gewählt wurde, bei der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, Bau<strong>am</strong>t,<br />
Rathausstr. 9 während den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt<br />
Auskunft verlangen.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund<br />
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des<br />
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der<br />
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und<br />
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung<br />
schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 24.10.2013<br />
Ralf Reichwein, 1. Bürgermeister<br />
Das Kommunalunternehmen<br />
Stadtwerke <strong>Klingenberg</strong> (AöR)<br />
informiert<br />
Die Trinkwasseruntersuchungen finden derzeit in kürzeren Intervallen statt.<br />
Nachstehend die Untersuchungsergebnisse nach Anlagen 1 und 3 der TrinkwV.<br />
Entnahmetag: 21.10.2013.<br />
Entnahmeort:<br />
<strong>Klingenberg</strong>, Ortsnetz, S<strong>am</strong>melmessstelle, unfiltriert<br />
Par<strong>am</strong>eter Einheit Befund Grenzwert* Untersuchungsmethode<br />
Wassertemperatur<br />
o C 15,7 DIN 38404-C4-2<br />
<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>41</strong> vom 31.10.2013 712