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Amtsblatt Nr. 41 - Klingenberg am Main

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Bekanntmachung der Genehmigung:<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „SO<br />

Freifeld-Photovoltaikanlage Energiewerk <strong>Klingenberg</strong>“, Gemarkung Röllfeld i.<br />

d. F. vom 20.09.2013<br />

Mit Bescheid vom 17.10.2013, Zeichen 51-6100-FNP-22-2013-1 hat das Landrats<strong>am</strong>t<br />

Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Klingenberg</strong><br />

a.<strong>Main</strong> für das Bebauungsplangebiet „SO Freifeld-Photovoltaikanlage Energiewerk<br />

<strong>Klingenberg</strong>“, Gemarkung Röllfeld, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung<br />

wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans<br />

wirks<strong>am</strong>. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung<br />

sowie die zus<strong>am</strong>menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange<br />

und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der<br />

Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der<br />

Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

gewählt wurde, bei der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, Bau<strong>am</strong>t,<br />

Rathausstr. 9 während den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt<br />

Auskunft verlangen.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund<br />

Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des<br />

§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der<br />

dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und<br />

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung<br />

schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 24.10.2013<br />

Ralf Reichwein, 1. Bürgermeister<br />

Das Kommunalunternehmen<br />

Stadtwerke <strong>Klingenberg</strong> (AöR)<br />

informiert<br />

Die Trinkwasseruntersuchungen finden derzeit in kürzeren Intervallen statt.<br />

Nachstehend die Untersuchungsergebnisse nach Anlagen 1 und 3 der TrinkwV.<br />

Entnahmetag: 21.10.2013.<br />

Entnahmeort:<br />

<strong>Klingenberg</strong>, Ortsnetz, S<strong>am</strong>melmessstelle, unfiltriert<br />

Par<strong>am</strong>eter Einheit Befund Grenzwert* Untersuchungsmethode<br />

Wassertemperatur<br />

o C 15,7 DIN 38404-C4-2<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>41</strong> vom 31.10.2013 712

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