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CONTROLLING<br />
<br />
<br />
Projektmanagement unter (Un-)Sicherheit<br />
Basel III in der<br />
praktischen Umsetzung<br />
AUTOREN<br />
Dr. Silvio Andrae<br />
ist Referent beim Deutschen<br />
Sparkassen- und Giroverband<br />
(DSGV) in Berlin und leitet das<br />
Teilprojekt „Umsetzungsleitfaden<br />
Basel III.<br />
Dr. Martin Lippert<br />
ist Abteilungsdirektor und Leiter<br />
„Koordination Betriebswirtschaft<br />
und Aufsicht“ beim Deutschen<br />
Sparkassen- und Giroverband<br />
(DSGV) in Berlin.<br />
Die Europäische Kommission hat im Juli 2011 den Verordnungsentwurf zur Umsetzung von Basel III in Europa<br />
(CRR) veröffentlicht. Aktuell beschäftigt die Kreditwirtschaft deshalb, wie diese neuen regulatorischen Anforderungen<br />
umgesetzt werden können. Auch wenn die Einzelheiten endgültig erst im Sommer 2012 feststehen, dürfen die<br />
Institute keine Zeit verlieren. Der neue „DSGV-Umsetzungsleitfadens Basel III“ informiert Anwender über den<br />
aktuellen Stand der neuen Anforderungen. Mit seiner Hilfe lassen sie sich zielgerichtet, risikoorientiert und<br />
betriebswirtschaftlich sinnvoll umsetzen.<br />
Basel III bringt vor allem neue Regelungen<br />
für die Eigenkapitalausstattung,<br />
das Liquiditäts- und Ausfallrisikomanagement<br />
sowie die Abrechnung außerbörslicher<br />
Derivate über eine zentrale Clearingstelle.<br />
Das Regelwerk tritt voraussichtlich zum<br />
1. Januar 2013 in Kraft. Aus dem umfangreichen<br />
Gesetzesvorschlag lassen sich<br />
bereits heute die Punkte herauslesen, die<br />
für Sparkassen und Landesbanken von<br />
besonderer Bedeutung sind. Sie sollten<br />
vor allem Gegenstand der in diesem Jahr<br />
beginnenden Umsetzungsaktivitäten in den<br />
Instituten sein.<br />
Aus Sicht eines regional ausgerichteten<br />
und im Verbund organisierten Instituts sind<br />
zum aktuellen Zeitpunkt drei wesentliche<br />
strategische Handlungsfelder von Bedeutung:<br />
> Stärkung des Eigenkapit<strong>als</strong><br />
> Neubewertung des Derivate-Einsatzes<br />
> Optimierung der Liquiditätsausstattung.<br />
Auf allen Handlungsfeldern sind Entscheidungen<br />
zu treffen und die notwendigen<br />
Maßnahmen einzuleiten, wie Tabelle 1 zeigt.<br />
Stärkung des Eigenkapit<strong>als</strong><br />
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen<br />
Regelwerks besteht in der erhöhten Anforderung<br />
an die Eigenkapitalbasis der Institute.<br />
Neben stufenweise höheren Kapitalquoten<br />
verschärfen sich vor allem auch die qualitativen<br />
Kriterien für die Anrechnungsmöglichkeit<br />
der einzelnen Kapitalinstrumente <strong>als</strong><br />
aufsichtsrechtliches Eigenkapital. Der Fokus<br />
liegt auf dem verlusttragenden Kernkapital.<br />
Jedes Institut muss künftig deutlich mehr<br />
hartes Kernkapital vorhalten. Gleichzeitig<br />
wird einschränkt, was <strong>als</strong> hartes Kernkapital<br />
angerechnet werden darf. Zudem verändert<br />
sich die Berechnungssystematik für die regulatorischen<br />
Eigenmittel erheblich. Dazu sind<br />
die Abzugs- und Korrekturposten vollständig<br />
überarbeitet worden.<br />
Ein vor allem für Sparkassen kritischer<br />
Punkt ist, dass ein Kapitalabzug von indirekten<br />
Finanzbeteiligungen (über Dritte<br />
gehaltene Beteiligungen an Kreditinstituten,<br />
Versicherungen, Finanzunternehmen etc.)<br />
hinzukommt. Auch wenn die Kapitalabzüge<br />
nicht sofort ab 2013 in vollem Umfang gelten<br />
Quelle: EU-Kommission<br />
Brüssel wird immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt auch für die Finanzwirtschaft. Seit Juli<br />
2011 liegt von der EU-Kommission der Verordnungsentwurf zur Umsetzung von Basel III vor.<br />
90 Betriebswirtschaftliche Blätter 02|2012