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Waderner Buchwoche

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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 37/2009 - SEITE 5<br />

raum gekennzeichnet und in einer Weise gefaltet werden, dass<br />

ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit<br />

das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an<br />

der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen<br />

und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />

Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag<br />

bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

6. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich<br />

ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl<br />

herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist<br />

strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die<br />

Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen<br />

können angefordert werden: Blinden- und Sehbehindertenverein<br />

für das Saarland e. V., Herrn Vorsitzenden Herbert<br />

Reck, Hoxbergstr. 1, 66809 Nalbach, Telefon (06838) 3662, Telefax<br />

(06838) 3106, E-Mail: herbert.reck@gmx.de.<br />

Die Gemeindebehörde: Fredi Dewald, Bürgermeister<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Einrichtung einer Einbahnstraße ab der Einmündung Saarbrücker<br />

Straße (B 268/Einmündung zum Dorfplatz) anlässlich der Eröffnung<br />

des Verkaufszeltes „Wasgau Frischemarkt“ im Stadtteil<br />

Nunkirchen<br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 der 45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734 ff.), wird<br />

hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />

1. Aus Anlass der Eröffnung des Verkaufszeltes „Wasgau Frischemarkt“<br />

auf dem Dorfplatz Nunkirchen wird ab Montag, 14. September<br />

2009, für die Zufahrtsstraße zum Dorfplatz Nunkirchen<br />

ab der Einmündung Saarbrücker Straße (B 268/neben der Brücke)<br />

eine Einbahnstraße angeordnet.<br />

2. An der Einmündung Saarbrücker Straße (B 268/neben der Brücke)<br />

sind die Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße<br />

linksweisend - und Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-20<br />

- Einbahnstraße rechtsweisend - anzubringen. In Höhe der Abzweigung<br />

der Zufahrtsstraße zum Verkaufszelt ist beidseitig der<br />

Verkehrszeichen Bild-Nr. 267 - Verbot der Einfahrt - aufzustellen.<br />

3. An der Verbindungsstraße entlang des Nunkircher Baches sind<br />

an den jeweiligen Zufahrten zum Dorfplatz die Verkehrszeichen<br />

Bild-Nr. 220-20 - Einbahnstraße rechtsweisend - und das Verkehrszeichen<br />

Bild-Nr. 267 - Verbot der Einfahrt - beidseitig aufzustellen.<br />

4. Im Einmündungsbereich der Brücke zum Dorfplatz ist beidseitig<br />

das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 267 - Verbot der Einfahrt<br />

- aufzustellen.<br />

Der Bürgermeister der Stadt Wadern<br />

als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

Fundsachen<br />

Vom 31.08.2009 bis 07.09.2009 wurden bei der Stadt Wadern, Ortspolizeibehörde,<br />

folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben:<br />

Fundort: HACO Wadern<br />

1 Laptoptasche<br />

1 Mütze<br />

1 Ohranhänger<br />

1 Stofftier<br />

Fundort: Trierer Straße, Wadern<br />

1 Schlüsselmäppchen mit diversen Schlüsseln<br />

Weiterhin wurden dem Fundamt folgende Fundtiere gemeldet:<br />

Fundort: Probsteistraße, Wadern-Morscholz<br />

1 Wellensittich<br />

1 Zuchttaube<br />

Der/Die Verlierer/in kann sich beim Fundamt der Stadt Wadern, Informationszentrale,<br />

Tel. (06871) 5070, melden.<br />

Reisepässe und Bundespersonalausweise<br />

Reisepässe, welche bis zum 28.08.2009, sowie Bundespersonalausweise,<br />

die bis zum 28.08.2009 beantragt wurden, sind zwischenzeitlich<br />

eingetroffen. Sie können bei der Stadtverwaltung Wadern,<br />

Zimmer 3, in Empfang genommen werden. Die noch nicht abgegebenen<br />

alten Bundespersonalausweise sowie die eventuell ausgestellten<br />

vorläufigen Ausweise sind mitzubringen. Sofern der/die<br />

Antragsteller/in seine/ihre Ausweise nicht selbst entgegennimmt,<br />

kann er/sie eine andere Person gegen Vollmacht mit der Entgegennahme<br />

beauftragen.<br />

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

☎ und<br />

Sonstige Beratungsstellen<br />

Dienstleister<br />

Hilfezentrum Weierweiler ........................................... (06874) 18 68 30<br />

Beratungsstelle für Arbeitslose .................................. (06871) 9009-0<br />

Mobiler Sozialer Hilfsdienst<br />

Arbeiterwohlfahrt Wadern ............................................ (06871) 2116<br />

BERATUNGSSTELLE<br />

FÜR AIDS UND SEXUELLE GESUNDHEIT ...................... (06861) 703-320<br />

KREIS-SENIOREN-Telefon (Do., 14.00-17.00 Uhr) ......... (06861) 78886<br />

FRAUENHAUS SAARLOUIS ........................................... (06831) 2200<br />

Notruf f. vergewaltigte u. misshandelte Frauen ............ (0681) 36677<br />

BERATUNG GEGEN (SEXUELLE) GEWALT<br />

Nele: Beratung gg. sexuelle Ausbeutung von Mädchen .... (0681) 32058<br />

Phoenix: Beratung gg. sexuelle Ausbeutung von Jungen .. (06871) 7619685<br />

Kinderschutzzentrum .................................................... (0681) 69191<br />

Saarländischer AnwaltVerein<br />

24 Std. anwältlicher Notdienst in Strafsachen ......... (0172) 6806275<br />

OPFERSCHUTZ-ORGANISATION WEISSER RING<br />

Regionalbüro Saarland .................................................. (0681) 67319<br />

Caritas-Sozialstation Hochwald - Tel. 0 68 72 / 50 45 62<br />

Pflegedienst AMBEG, Wadern, Tel. 0 68 71 / 55 57<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Merzig-Wadern e. V.<br />

Kreisgeschäftsstelle, Losheimer Str. 18, 66663 Merzig, Tel. 0 68 61 / 93 49-0<br />

Tierheilpraktiker Jörg Krüger, Tel. 0 68 71 / 50 29 89<br />

. . . des Rathauses, Tel. (0 68 71) 5 07-0<br />

Montag bis Freitag ...................................................... 8.30 - 12.00 Uhr<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch ................................... 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Donnerstag ................................................................. 13.30 - 18.00 Uhr<br />

. . . der Stadtbibliothek, Tel. (0 68 71) 5 07-1 82<br />

Mittwoch ............................................................ von 10.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag ......................................................... von 10.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag ................................................................. von 10.00 - 15.00 Uhr<br />

. . . der Bücherei Eselsohr, Saalbau Nunkirchen, Tel. (0 68 74) 62 07<br />

Donnerstag ......................................................... von 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Sonntag ............................................................... von 11.00 - 12.00 Uhr<br />

. . . der KFZ-Zulassungsstelle, Tel. (0 68 71) 5 07-2 37 oder -2 38<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag ............. von 8.30 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag ......................................................... von 8.30 - 12.00 Uhr<br />

............................................................................. und 13.30 - 15.00 Uhr<br />

. . . der Abfalldeponie Merzig-Fitten, Tel. (0 68 69) 14 98<br />

Montag und Donnerstag ................................... von 07.30 - 15.45 Uhr<br />

Freitag ................................................................. von 07.30 - 17.45 Uhr<br />

Samstag .............................................................. von 07.00 - 14.45 Uhr<br />

. . . der Grünschnittdeponie BioSaar, Wadern-Buttnich,<br />

Tel. (0 68 71) 50 60<br />

dienstags und donnerstags .............................. von 9.00 - 12.00 Uhr<br />

und ...................................................................... von 13.30 - 16.00 Uhr<br />

. . . des Wertstoffhofes Losheim, Tel. (0 68 72) 50 45 25<br />

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag ..................... von 9.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag ................................................................. von 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Samstag .............................................................. von 09.00 - 13.00 Uhr<br />

Montag ................................................................. geschlossen<br />

. . . des Heimatmuseums im Öttinger Schlösschen, Am Kleinen Markt<br />

Das Heimatmuseum ist auf Grund einer Neustrukturierung bis auf<br />

Weiteres geschlossen. Gruppenführungen auf Anfrage möglich.<br />

Weitere Infos: Kulturamt der Stadt Wadern, Tel. 0 68 71 / 5 07-1 20<br />

. . . des Bootsbetriebes am Noswendeler See, Tel. (0 68 71) 52 44<br />

werktags .......................................................................... ab 14.00 Uhr<br />

sonn- und feiertags ........................................................ ab 10.00 Uhr<br />

. . . des Freibades Wadern, Tel. (0 68 71) 5 07-4 91<br />

täglich ................................................................... von 9.00 - 20.00 Uhr<br />

dienstags und donnerstags ................................ von 7.00 - 20.00 Uhr<br />

Bei wechselhaftem Wetter schließt das Bad um 18.00 Uhr, wenn sich<br />

zu diesem Zeitpunkt keine Gäste mehr im Bad befinden.

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