einzusehen - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg
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Geschäftsbericht der <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE 2011<br />
In der Projektgruppe sind beteiligt: z. B. Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften,<br />
der Ärzte, der Reha-Träger, der Leistungserbringer, der Kostenträger, des Sozialministeriums,<br />
des Heilbäderverbands und der <strong>Selbsthilfe</strong>.<br />
Im Jahr 2012 strebt die Arbeitsgruppe die Fertigstellung ihres Abschlussberichts an.<br />
Darin sollen Handlungsempfehlungen an die einzelnen Prozessbeteiligten formuliert<br />
werden, um Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen und das System transparenter<br />
und effizienter zu gestalten. Eine wichtige Kernaussage aus Sicht der<br />
<strong>Selbsthilfe</strong> ist die Entwicklung einer partnerschaftlichen und systematischen Kooperation<br />
mit der <strong>Selbsthilfe</strong>, welche die Rahmenbedingungen der <strong>Selbsthilfe</strong> gleichzeitig<br />
berücksichtigt und stärkt.<br />
In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine bessere Vernetzung der Akteure im Bereich<br />
der Rehabilitation, eine Weiterentwicklung der Prozesse und eine Beteiligung<br />
der <strong>Selbsthilfe</strong> - dort wo immer möglich - sowohl den Patienten nutzt, als auch volkswirtschaftlichen<br />
und ökonomischen Nutzen stiftet.<br />
Voraussetzung einer guten und systematischen Kooperation ist aus Sicht der <strong>Selbsthilfe</strong>vertreter,<br />
dass die Vertreterinnen und Vertreter der <strong>Selbsthilfe</strong> in den entsprechenden<br />
Gremien gleichberechtigt mitwirken können und sich die Akteure im<br />
Gesundheitswesen „auf Augenhöhe“ begegnen.<br />
3.2 Sonstige (sozial-)politische Aktivitäten<br />
<strong>Selbsthilfe</strong>förderung nach § 20c SGB V<br />
Auch im Jahr 2011 hat uns die <strong>Selbsthilfe</strong>förderung gem. § 20c SGB V in der Diskussion<br />
mit den Krankenkassen beschäftigt. Eine Verfeinerung der Förderkriterien<br />
wurde mit den Krankenkassenvertretern abgestimmt.<br />
Die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE ist weiterhin mit zwei Personen, Herrn Frank Kissling und<br />
Herrn Dr. Klaus Wolff in beratender Funktion an der Entwicklung der neuen Förderpraxis<br />
auf Landes- und Ortsebene beteiligt. Als Dachverband der <strong>Selbsthilfe</strong> setzen<br />
sich die Vertreter für eine Anerkennung der Vielfalt der <strong>Selbsthilfe</strong>strukturen auch bei<br />
der Weiterentwicklung der Förderkriterien im Rahmen der finanziellen Förderung<br />
durch die Krankenkassen auf Landesebene ein.<br />
ARGE <strong>Selbsthilfe</strong>förderung<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gehört zu den Bundesländern, in denen sich bereits sehr früh<br />
ein AK <strong>Selbsthilfe</strong>förderung nach § 20 c SGB V mit Vertretern der Kassen und der<br />
<strong>Selbsthilfe</strong> konstituiert hat. Dieser Umstand ist zum einen der guten Zusammenarbeit<br />
der drei Vertreterverbände der <strong>Selbsthilfe</strong> bzw. der <strong>Selbsthilfe</strong>unterstützung auf Landesebene<br />
(<strong>LAG</strong> KISS, <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE und Paritätischer LV) zu verdanken, zum<br />
anderen aber auch ihrem beharrlichen und konstruktiven Einsatz für dieses Gremium.<br />
Mittlerweile hat sich das Gremium zu einer festen Größe etabliert und die Zusammenarbeit<br />
zwischen den Krankenkassen und der <strong>Selbsthilfe</strong> ist auf eine solide<br />
Basis gestellt.<br />
In den halbjährlichen Sitzungen der ARGE <strong>Selbsthilfe</strong>förderung werden aktuelle Erfahrungen<br />
und Zahlen ausgetauscht, inhaltliche Probleme besprochen und offene<br />
Fragen geklärt.<br />
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