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einzusehen - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

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Geschäftsbericht der <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE 2011<br />

In der Projektgruppe sind beteiligt: z. B. Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften,<br />

der Ärzte, der Reha-Träger, der Leistungserbringer, der Kostenträger, des Sozialministeriums,<br />

des Heilbäderverbands und der <strong>Selbsthilfe</strong>.<br />

Im Jahr 2012 strebt die Arbeitsgruppe die Fertigstellung ihres Abschlussberichts an.<br />

Darin sollen Handlungsempfehlungen an die einzelnen Prozessbeteiligten formuliert<br />

werden, um Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen und das System transparenter<br />

und effizienter zu gestalten. Eine wichtige Kernaussage aus Sicht der<br />

<strong>Selbsthilfe</strong> ist die Entwicklung einer partnerschaftlichen und systematischen Kooperation<br />

mit der <strong>Selbsthilfe</strong>, welche die Rahmenbedingungen der <strong>Selbsthilfe</strong> gleichzeitig<br />

berücksichtigt und stärkt.<br />

In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine bessere Vernetzung der Akteure im Bereich<br />

der Rehabilitation, eine Weiterentwicklung der Prozesse und eine Beteiligung<br />

der <strong>Selbsthilfe</strong> - dort wo immer möglich - sowohl den Patienten nutzt, als auch volkswirtschaftlichen<br />

und ökonomischen Nutzen stiftet.<br />

Voraussetzung einer guten und systematischen Kooperation ist aus Sicht der <strong>Selbsthilfe</strong>vertreter,<br />

dass die Vertreterinnen und Vertreter der <strong>Selbsthilfe</strong> in den entsprechenden<br />

Gremien gleichberechtigt mitwirken können und sich die Akteure im<br />

Gesundheitswesen „auf Augenhöhe“ begegnen.<br />

3.2 Sonstige (sozial-)politische Aktivitäten<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>förderung nach § 20c SGB V<br />

Auch im Jahr 2011 hat uns die <strong>Selbsthilfe</strong>förderung gem. § 20c SGB V in der Diskussion<br />

mit den Krankenkassen beschäftigt. Eine Verfeinerung der Förderkriterien<br />

wurde mit den Krankenkassenvertretern abgestimmt.<br />

Die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE ist weiterhin mit zwei Personen, Herrn Frank Kissling und<br />

Herrn Dr. Klaus Wolff in beratender Funktion an der Entwicklung der neuen Förderpraxis<br />

auf Landes- und Ortsebene beteiligt. Als Dachverband der <strong>Selbsthilfe</strong> setzen<br />

sich die Vertreter für eine Anerkennung der Vielfalt der <strong>Selbsthilfe</strong>strukturen auch bei<br />

der Weiterentwicklung der Förderkriterien im Rahmen der finanziellen Förderung<br />

durch die Krankenkassen auf Landesebene ein.<br />

ARGE <strong>Selbsthilfe</strong>förderung<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gehört zu den Bundesländern, in denen sich bereits sehr früh<br />

ein AK <strong>Selbsthilfe</strong>förderung nach § 20 c SGB V mit Vertretern der Kassen und der<br />

<strong>Selbsthilfe</strong> konstituiert hat. Dieser Umstand ist zum einen der guten Zusammenarbeit<br />

der drei Vertreterverbände der <strong>Selbsthilfe</strong> bzw. der <strong>Selbsthilfe</strong>unterstützung auf Landesebene<br />

(<strong>LAG</strong> KISS, <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE und Paritätischer LV) zu verdanken, zum<br />

anderen aber auch ihrem beharrlichen und konstruktiven Einsatz für dieses Gremium.<br />

Mittlerweile hat sich das Gremium zu einer festen Größe etabliert und die Zusammenarbeit<br />

zwischen den Krankenkassen und der <strong>Selbsthilfe</strong> ist auf eine solide<br />

Basis gestellt.<br />

In den halbjährlichen Sitzungen der ARGE <strong>Selbsthilfe</strong>förderung werden aktuelle Erfahrungen<br />

und Zahlen ausgetauscht, inhaltliche Probleme besprochen und offene<br />

Fragen geklärt.<br />

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