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einzusehen - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

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Geschäftsbericht der <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE 2011<br />

Gesundheitsforum <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Das Gesundheitsforum wurde auf Initiative der baden-württembergischen<br />

Landesregierung gegründet, die wichtigsten Akteure im Gesundheitswesen von<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sind daran beteiligt. Die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE wurde im Jahr<br />

2010 vom Sozialministerium erstmals in das Gesundheitsforum berufen. Als<br />

Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und chronischen<br />

Erkrankungen bringt sie sich auch im Rahmen der „Gesundheitsstrategie <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>“ in Projektgruppen ein und vertritt dort deren Sichtweise.<br />

Auch im Jahr 2011 tagte das Gesundheitsforum – erstmals unter der Leitung der<br />

neuen Sozialministerin Katrin Altpeter.<br />

Das Forum setzt wichtige Impulse insbesondere in den Bereichen<br />

Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgungsstrukturen<br />

(Qualitätssicherung, Informationstechnologie und regionale Versorgung),<br />

Forschung und Technologietransfer (Gesundheitsregionen und<br />

Versorgungsforschung),<br />

Förderung der Gesundheitswirtschaft (Außenwirtschaft und<br />

Gesundheitscluster), Gesundheitsstrategie <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und<br />

Aktionsbündnis Organspende.<br />

Vorbereitung und Intensivierung des landesweiten Gesundheitsdialogs.<br />

Ehrenamtliche Richter an den Sozialgerichten in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Seit 2004 ist die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE berechtigt, aus ihrem Verbandsbereich bzw.<br />

aus dem Bereich der <strong>Selbsthilfe</strong> behinderter Menschen ehrenamtliche Richter für die<br />

Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, des<br />

Entschädigungs-/Behindertenrechts bei den Sozialgerichten sowie für das Landessozialgericht<br />

vorzuschlagen.<br />

Die ehrenamtlichen Richter müssen für die Berufung bestimmte persönliche Voraussetzungen<br />

erfüllen (z.B. Behinderten- oder Versichertenstatus, deutsche Staatsangehörigkeit,<br />

Wohnsitz bzw. Arbeitsstelle im Gerichtsbezirk). Sie unterstützen die<br />

hauptamtlichen Richter bei der Urteilsfindung. Im Berichtsjahr 2011 waren 40 Vertreter<br />

aus der <strong>Selbsthilfe</strong> als ehrenamtliche Richter beim Landessozialgericht und an<br />

den sieben Sozialgerichten tätig.<br />

Die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE dient den Sozialgerichten als zentrale Anlaufstelle für neue<br />

Berufungsvorschläge von ehrenamtlichen Richtern und führt eine Kandidatenliste für<br />

weitere Berufungen.<br />

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