26.04.2014 Aufrufe

einzusehen - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

einzusehen - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

einzusehen - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Geschäftsbericht der <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE 2011<br />

Bis auf weiteres gelten die Quoten für den pauschalen Förderbereich bzw. für die<br />

kassenartenübergreifende Gemeinschaftförderung unverändert weiter (diese wurden<br />

im Jahr 2007 ohne Beteiligung der <strong>Selbsthilfe</strong> von den Vorständen der einzelnen<br />

Kassenverbände festgelegt):<br />

50 % für die Ortsebene<br />

oder ca. 1,0 Mio. Euro<br />

25 % für die Landesebene<br />

oder ca. 0,5 Mio. Euro<br />

25 % für die <strong>Selbsthilfe</strong>unterstützung (<strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstellen)<br />

oder ca. 0,5 Mio. Euro<br />

Patientenvertretung nach § 140 f SGB V<br />

Der Bundesgesetzgeber führte 2004 über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />

(GMG) erstmals kollektive Patientenrechte in Deutschland ein. Seit 1. Januar 2004<br />

sind „maßgebliche“ Patienten- und <strong>Selbsthilfe</strong>verbände nach § 140f SGB V berechtigt,<br />

so genannte sachkundige Personen als Vertreter von Patienteninteressen in<br />

die Gremien der Selbstverwaltung zu entsenden, in denen es um wesentliche Versorgungsfragen<br />

geht. Auf Bundesebene sind dies vor allem der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

(G-BA) und seine Unterausschüsse, auf Landesebene die Zulassungsausschüsse<br />

für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten.<br />

In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE von den maßgeblichen <strong>Selbsthilfe</strong>-<br />

und Patientenorganisationen beauftragt worden, das Entsendungsverfahren der<br />

sachkundigen Personen zu koordinieren und als Geschäftsstelle für die Patientenvertretung<br />

zu fungieren. Die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE nimmt diese Aufgabe seit Sommer<br />

2004 wahr.<br />

Im Einzelnen bedeutet dies, dass sie als Bindeglied zwischen Bundes- und Landesebene,<br />

zwischen Zulassungseinrichtungen und Patientenverbänden sowie<br />

als Ansprechpartner für die einzelnen Patientenvertreter fungiert. Darüber hinaus<br />

betreut die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE den zweimal im Jahr tagenden Koordinierungskreis<br />

zum § 140f SGB V, der die sachkundigen Personen einvernehmlich benennt und<br />

Probleme bei der Umsetzung der Patientenbeteiligung erörtert.<br />

Zur Erleichterung der Arbeit des Koordinierungskreises wurde eine Steuerungsgruppe<br />

gebildet, die im Vorfeld einer Sitzung des Koordinierungskreises wichtige Themen<br />

bespricht und entsprechende Vorschläge in das Gremium einbringt.<br />

Wichtige Themen im Berichtsjahr waren:<br />

Die Bestellung von Mitgliedern und Stellvertretern für die verschiedenen Ausschüsse.<br />

Ein Vorstoß zur Beteiligung von Patientenvertretern in weiteren Gremien auch<br />

außerhalb des § 140f SGB V, (z. B. im Landesbeirat Palliativ-Versorgung,<br />

Landesbeirat-Schmerzversorgung oder den kommunalen Gesundheitskonferenzen.)<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!