einzusehen - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg
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Geschäftsbericht der <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE 2011<br />
Bis auf weiteres gelten die Quoten für den pauschalen Förderbereich bzw. für die<br />
kassenartenübergreifende Gemeinschaftförderung unverändert weiter (diese wurden<br />
im Jahr 2007 ohne Beteiligung der <strong>Selbsthilfe</strong> von den Vorständen der einzelnen<br />
Kassenverbände festgelegt):<br />
50 % für die Ortsebene<br />
oder ca. 1,0 Mio. Euro<br />
25 % für die Landesebene<br />
oder ca. 0,5 Mio. Euro<br />
25 % für die <strong>Selbsthilfe</strong>unterstützung (<strong>Selbsthilfe</strong>kontaktstellen)<br />
oder ca. 0,5 Mio. Euro<br />
Patientenvertretung nach § 140 f SGB V<br />
Der Bundesgesetzgeber führte 2004 über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />
(GMG) erstmals kollektive Patientenrechte in Deutschland ein. Seit 1. Januar 2004<br />
sind „maßgebliche“ Patienten- und <strong>Selbsthilfe</strong>verbände nach § 140f SGB V berechtigt,<br />
so genannte sachkundige Personen als Vertreter von Patienteninteressen in<br />
die Gremien der Selbstverwaltung zu entsenden, in denen es um wesentliche Versorgungsfragen<br />
geht. Auf Bundesebene sind dies vor allem der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
(G-BA) und seine Unterausschüsse, auf Landesebene die Zulassungsausschüsse<br />
für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten.<br />
In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE von den maßgeblichen <strong>Selbsthilfe</strong>-<br />
und Patientenorganisationen beauftragt worden, das Entsendungsverfahren der<br />
sachkundigen Personen zu koordinieren und als Geschäftsstelle für die Patientenvertretung<br />
zu fungieren. Die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE nimmt diese Aufgabe seit Sommer<br />
2004 wahr.<br />
Im Einzelnen bedeutet dies, dass sie als Bindeglied zwischen Bundes- und Landesebene,<br />
zwischen Zulassungseinrichtungen und Patientenverbänden sowie<br />
als Ansprechpartner für die einzelnen Patientenvertreter fungiert. Darüber hinaus<br />
betreut die <strong>LAG</strong> SELBSTHILFE den zweimal im Jahr tagenden Koordinierungskreis<br />
zum § 140f SGB V, der die sachkundigen Personen einvernehmlich benennt und<br />
Probleme bei der Umsetzung der Patientenbeteiligung erörtert.<br />
Zur Erleichterung der Arbeit des Koordinierungskreises wurde eine Steuerungsgruppe<br />
gebildet, die im Vorfeld einer Sitzung des Koordinierungskreises wichtige Themen<br />
bespricht und entsprechende Vorschläge in das Gremium einbringt.<br />
Wichtige Themen im Berichtsjahr waren:<br />
Die Bestellung von Mitgliedern und Stellvertretern für die verschiedenen Ausschüsse.<br />
Ein Vorstoß zur Beteiligung von Patientenvertretern in weiteren Gremien auch<br />
außerhalb des § 140f SGB V, (z. B. im Landesbeirat Palliativ-Versorgung,<br />
Landesbeirat-Schmerzversorgung oder den kommunalen Gesundheitskonferenzen.)<br />
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