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Verfügung zu k 43-4 - LBGR

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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 16 von 56<br />

Geologie und Rohstoffe<br />

im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />

gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />

________________________________________________________________________________________<br />

Zwischenlagerung bzw. auf die Umwelt haben können, einschließlich möglicher<br />

Ursachen, erfolgter Abhilfemaßnahmen sowie notwendige Informationen<br />

der <strong>zu</strong>ständigen Behörden,<br />

c) Ergebnisse durchgeführter Annahmekontrollen des REA-Gipses, soweit diese<br />

<strong>zu</strong> Beanstandungen oder Zurückweisungen von Lieferungen geführt haben<br />

und <strong>zu</strong> den veranlassten Schritten.<br />

d) Angaben über Kontrolle und Wartung der Betriebsflächen sowie Art und Umfang<br />

von Instandhaltungsmaßnahmen mit Datum (ggf. Mängel, Abhilfemaßnahmen);<br />

e) Ergebnisse und Funktionskontrollen;<br />

f) Nachweis über die Entsorgung angefallener Abfälle.<br />

Das Betriebstagebuch ist auf Verlangen dem <strong>LBGR</strong> vor<strong>zu</strong>legen und mindestens<br />

5 Jahre, vom Tag der letzten Eintragung gerechnet, auf<strong>zu</strong>bewahren. Es ist<br />

dokumentensicher an<strong>zu</strong>legen und vor unbefugtem Zugriff <strong>zu</strong> schützen. Das Betriebstagebuch<br />

muss jederzeit einsehbar sein und als separates Dokument in<br />

Klarschrift vorgelegt werden können. Es kann in einem gemeinsamen datentechnischen<br />

System mit dem Betriebstagebuch für die Aschedeponie Jänschwalde<br />

II geführt werden, wenn die vorbenannten Anforderungen eingehalten<br />

werden.<br />

3.7.6 Störungen, die eine erhebliche Abweichung vom ordnungsgemäßen Betrieb<br />

der Anlage <strong>zu</strong> Folge haben sowie festgestellte nachteiligen Auswirkungen des<br />

Anlagenbetriebs auf die Umwelt sind dem <strong>LBGR</strong> unverzüglich <strong>zu</strong> melden.<br />

3.7.7 Dem <strong>LBGR</strong> ist jeweils bis <strong>zu</strong>m 31.03. (erstmalig <strong>zu</strong>m 31.03.2014) eine Berichterstattung<br />

<strong>zu</strong>m Betrieb der Anlage des vorangegangenen Kalenderjahres <strong>zu</strong><br />

übergeben. Diese hat mindestens folgende Angaben bzw. Unterlagen <strong>zu</strong> enthalten:<br />

Bestandsplan für die gesamte Gipsdepotfläche,<br />

Mengenangaben des zwischengelagerten Gipsmengen (für die jeweilige<br />

Jahresscheibe und kumulativ für das gesamte Depot),<br />

Bewertung der geotechnischen, hydrologischen und hydrochemischen Situation<br />

3.7.8 Dem <strong>LBGR</strong> ist jährlich jeweils bis 31.03. beginnend ab dem Jahr 2015 eine<br />

Fortschreibung des Gesamtkonzeptes des Rückbaus des REA-Gipses <strong>zu</strong><br />

übergeben. Darin ist <strong>zu</strong> folgenden Punkten <strong>zu</strong> berichten (elektronische Form):<br />

jährlicher Anfall von REA-Gips im Kraftwerk Jänschwalde,<br />

Direktvermarktungsmenge<br />

Entwicklung der Bevorratung in den Depots I+II<br />

erfolgte Rückbaumenge<br />

Entwicklung der <strong>zu</strong>m Rückbau und Verwertung vertraglich gesicherten<br />

Gipsmengen

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