Verfügung zu k 43-4 - LBGR
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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 24 von 56<br />
Geologie und Rohstoffe<br />
im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />
gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />
________________________________________________________________________________________<br />
der Unterlagen gemäß § 10 der 9. BImSchV fand in der Zeit vom 01.11.2012 bis einschließlich<br />
30.11.2012 beim <strong>LBGR</strong>, der Stadt Forst, dem Amt Peitz sowie dem Amt Döbern-Land<br />
statt.<br />
Die in ihrem Aufgabenbereich durch das Vorhaben berühren Behörden wurde gemäß § 11<br />
der 9. BImSchV mit Schreiben vom 17.10.2012 <strong>zu</strong>r Stellungnahmen <strong>zu</strong>m Vorhaben bis <strong>zu</strong>m<br />
20.11.2012 aufgefordert. Darüber hinaus wurden die anerkannten Naturschutzverbände und<br />
die LMBV entsprechend beteiligt.<br />
Folgende Stellungnahmen gingen ein:<br />
4<br />
Nr.<br />
Stellungnahme<br />
Beteiligter<br />
vom<br />
1 Amt Döbern-Land 19.11.2012<br />
2 Amt Peitz 23.11.2012<br />
3 Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur-<br />
keine<br />
neuordnung<br />
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg<br />
13.12.2012,<br />
16.07.2013,<br />
20.08.2013<br />
5 Landesbetrieb Forst Brandenburg 13.11.2012<br />
6 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR keine<br />
7 Landesjagdverband Brandenburg e. V. keine<br />
8 Landkreis Spree-Neiße 14.11.2012<br />
9 Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft<br />
03.12.2012<br />
mbH<br />
10 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)<br />
Gemeinsame Landesplanung Berlin und Brandenburg, GL 4<br />
19.11.2012<br />
11 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald keine<br />
12 Stadt Forst 20.11.2012<br />
Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Einwendungen <strong>zu</strong> dem Vorhaben eingegangen.<br />
Der Erörterungstermin ist daher gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV weggefallen.<br />
Dies wurde im Amtsblatt für Brandenburg am 09.01.2013) sowie im Internet auf der Homepage<br />
des <strong>LBGR</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Antragstellerin hat in Be<strong>zu</strong>g auf die Stellungnahme des LUGV – Fachbehörde für Naturschutz<br />
- mit Schreiben vom 26.02.2013 ergänzende Antragsunterlagen <strong>zu</strong> naturschutzrechtlichen<br />
Aspekten (Eingriffstatbestand) eingereicht. Im Ergebnis einer weiteren Besprechung<br />
mit der Naturschutzbehörde und dem <strong>LBGR</strong> am 27.05.2013 legte die Antragstellerin mit<br />
Schreiben vom 03.07.2013 in Konkretisierung der v. g. Unterlagen die „Stellungnahme <strong>zu</strong>r<br />
Eingriffsregelung ….“ (GICON, 01.07.2013) vor. Diese beinhaltet Maßnahmen <strong>zu</strong>m Ausgleich<br />
des zeitlichen Defizites bei der Realisierung der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung<br />
der durch das Gipsdepot in Anspruch genommenen Flächen. Mit Schreiben vom<br />
12.08.2013 wurden die Unterlagen präzisiert. Auf dieser Basis hat das LUGV seine abschließende<br />
Stellungnahme vom 20.08.2013 abgegeben. Die ergänzende Stellungnahme<br />
des Landesbetriebs Forst <strong>zu</strong> den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ging mit Schreiben<br />
vom 03.09.2013 beim <strong>LBGR</strong> ein. Am 04.09.2013 wurde dem LUGV sowie der Stadt Forst