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Verfügung zu k 43-4 - LBGR

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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 24 von 56<br />

Geologie und Rohstoffe<br />

im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />

gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />

________________________________________________________________________________________<br />

der Unterlagen gemäß § 10 der 9. BImSchV fand in der Zeit vom 01.11.2012 bis einschließlich<br />

30.11.2012 beim <strong>LBGR</strong>, der Stadt Forst, dem Amt Peitz sowie dem Amt Döbern-Land<br />

statt.<br />

Die in ihrem Aufgabenbereich durch das Vorhaben berühren Behörden wurde gemäß § 11<br />

der 9. BImSchV mit Schreiben vom 17.10.2012 <strong>zu</strong>r Stellungnahmen <strong>zu</strong>m Vorhaben bis <strong>zu</strong>m<br />

20.11.2012 aufgefordert. Darüber hinaus wurden die anerkannten Naturschutzverbände und<br />

die LMBV entsprechend beteiligt.<br />

Folgende Stellungnahmen gingen ein:<br />

4<br />

Nr.<br />

Stellungnahme<br />

Beteiligter<br />

vom<br />

1 Amt Döbern-Land 19.11.2012<br />

2 Amt Peitz 23.11.2012<br />

3 Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur-<br />

keine<br />

neuordnung<br />

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg<br />

13.12.2012,<br />

16.07.2013,<br />

20.08.2013<br />

5 Landesbetrieb Forst Brandenburg 13.11.2012<br />

6 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR keine<br />

7 Landesjagdverband Brandenburg e. V. keine<br />

8 Landkreis Spree-Neiße 14.11.2012<br />

9 Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft<br />

03.12.2012<br />

mbH<br />

10 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)<br />

Gemeinsame Landesplanung Berlin und Brandenburg, GL 4<br />

19.11.2012<br />

11 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald keine<br />

12 Stadt Forst 20.11.2012<br />

Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Einwendungen <strong>zu</strong> dem Vorhaben eingegangen.<br />

Der Erörterungstermin ist daher gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV weggefallen.<br />

Dies wurde im Amtsblatt für Brandenburg am 09.01.2013) sowie im Internet auf der Homepage<br />

des <strong>LBGR</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Antragstellerin hat in Be<strong>zu</strong>g auf die Stellungnahme des LUGV – Fachbehörde für Naturschutz<br />

- mit Schreiben vom 26.02.2013 ergänzende Antragsunterlagen <strong>zu</strong> naturschutzrechtlichen<br />

Aspekten (Eingriffstatbestand) eingereicht. Im Ergebnis einer weiteren Besprechung<br />

mit der Naturschutzbehörde und dem <strong>LBGR</strong> am 27.05.2013 legte die Antragstellerin mit<br />

Schreiben vom 03.07.2013 in Konkretisierung der v. g. Unterlagen die „Stellungnahme <strong>zu</strong>r<br />

Eingriffsregelung ….“ (GICON, 01.07.2013) vor. Diese beinhaltet Maßnahmen <strong>zu</strong>m Ausgleich<br />

des zeitlichen Defizites bei der Realisierung der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung<br />

der durch das Gipsdepot in Anspruch genommenen Flächen. Mit Schreiben vom<br />

12.08.2013 wurden die Unterlagen präzisiert. Auf dieser Basis hat das LUGV seine abschließende<br />

Stellungnahme vom 20.08.2013 abgegeben. Die ergänzende Stellungnahme<br />

des Landesbetriebs Forst <strong>zu</strong> den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ging mit Schreiben<br />

vom 03.09.2013 beim <strong>LBGR</strong> ein. Am 04.09.2013 wurde dem LUGV sowie der Stadt Forst

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