Verfügung zu k 43-4 - LBGR
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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 32 von 56<br />
Geologie und Rohstoffe<br />
im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />
gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />
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wurde auch der Nachweis erbracht, dass ein standsicherer Betrieb des Absetzers sichergestellt<br />
ist.<br />
Durch Einhaltung und Umset<strong>zu</strong>ng der in den vorliegenden bodenmechanischen Gutachten<br />
angegebenen technischen Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen kann nach Feststellung<br />
des Sachverständigen für Böschungen die Gefahr des Eintretens des Versagens der Standsicherheit<br />
ausgeschlossen werden. Die Vorhabenträgerin hat ihre Planungen mit der LMBV<br />
abgestimmt.<br />
Im Rahmen des Standsicherheitsnachweises hat der Sachverständige für Böschungen alle<br />
relevanten Versagensmechanismen ausreichend und mit geeigneten Berechnungsverfahren<br />
untersucht. Die für das Gipsdepot vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen sind zielführend<br />
und deren Wirksamkeit rechnerisch nachgewiesen. Durch weitere Nacherkundungen wird<br />
den bestehenden Restunsicherheiten in Teilbereichen nachgegangen. Ggf. notwendige weitergehende<br />
Sicherungsarbeiten können vor Anstieg des Grundwasserstandes über den festgelegten<br />
maßgeblichen Grenz-Grundwasserstand rechtzeitig erfolgen.<br />
Die <strong>zu</strong> erwartenden Verformungen im Liegenden der AFB-Kippe, die Set<strong>zu</strong>ngen und Sackungen<br />
der AFB- und Absetzer-Kippe sowie Lastset<strong>zu</strong>ngen aufgrund der gegebenen Materialeigenschaften<br />
sowie des geplanten Depot/Deponieaufbaus wurden unter Berücksichtigung<br />
des Wiederanstiegs des Grundwasserstandes ermittelt.<br />
Soweit <strong>zu</strong>r Gewährleistung der Standsicherheit eine Ertüchtigung des Kippenuntergrundes<br />
oder anderweitige geotechnische Sicherungsmaßnahmen im Umfeld des Gipsdepots erforderlich<br />
sind, wurden die erforderlichen Regelungen unter anderem bereits im abfallrechtlichen<br />
Planfeststellungsverfahren für die Aschedeponie Jänschwalde II getroffen. Bei planmäßiger<br />
Realisierung aller erforderlichen geotechnischen Sicherungsarbeiten in den umliegenden<br />
Bereichen ergeben sich keine mittel- bzw. langfristigen Gefährdungen für den Betrieb<br />
des Gipsdepots. Die Überwachung der Realisierung der notwendigen Maßnahmen der<br />
Antragstellerin bzw. der LMBV mbH erfolgt in Zuständigkeit des <strong>LBGR</strong> im Rahmen der vorliegenden<br />
Genehmigungen bzw. Zulassungen.<br />
Über die Nebenbestimmungen unter 3.5.1 wird sichergestellt, dass die im Rahmen der fortlaufenden<br />
geotechnischen Erkundung gewonnenen Erkenntnisse laufend ausgewertet, bei<br />
Erfordernis notwendige Nachträge <strong>zu</strong> Standsicherheitsnachweisen erarbeitet werden und<br />
dem <strong>LBGR</strong> nach Erörterung einschließlich der Erörterungsprotokolle umgehend <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />
gegeben werden.<br />
Gutachterlich wurde nachgewiesen, dass der vorhandene Untergrund der Abraumkippe die<br />
bodenmechanischen Belastungen aus dem Depot und der benachbarten Aschedeponie aufnehmen<br />
kann und auftretende Set<strong>zu</strong>ngen keine Schäden verursachen können. Nach den<br />
vorliegenden Gutachten werden die Set<strong>zu</strong>ngen und Sackungen im Bereich des Gipsdepots<br />
maximal zwischen 1,0 und 1,6 m liegen, im Bereich außerhalb bei ca. 60 cm. Die für die Berechnung<br />
der Sackungen verwendeten Sackungsmaße stellen Maximalwerte dar. Sie werden<br />
aufgrund der Liegezeit der Kippe vor dem Grundwasserwiederanstieg tendenziell geringer<br />
ausfallen. Der Set<strong>zu</strong>ngsverlauf erfolgt ausgeglichen.<br />
Aufgrund der besonderen Bedingungen, unter welchen das Gipsdepot errichtet und betrieben<br />
wird (Kippengelände des Tagebaus Jänschwalde im Bereich der bergbaulich bedingten