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Verfügung zu k 43-4 - LBGR

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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 28 von 56<br />

Geologie und Rohstoffe<br />

im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />

gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />

________________________________________________________________________________________<br />

Zur Vermeidung von Staubemissionen wurde seitens des Amtes Peitz gefordert, die für die<br />

mobile Rückgewinnung erforderlichen Betriebsstraßen in diesem Bereich <strong>zu</strong> asphaltieren.<br />

Die Zufahrtsstraße vom/<strong>zu</strong>m Depot Jänschwalde II ist bis <strong>zu</strong>r Wagenreinigungsstelle durchgängig<br />

asphaltiert. Des Weiteren wird ab 2016 eine Umverlegung der Zufahrtsstraße <strong>zu</strong>m<br />

Depot erfolgen. Insofern sind die bestehenden und geplanten Maßnahmen <strong>zu</strong>r Vermeidung<br />

von Staubemissionen durch LKW-Transporte als ausreichend an<strong>zu</strong>sehen.<br />

Mit den Nebenbestimmungen 3.8.1 und 3.8.2 wurden die erforderlichen Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Vermeidung von Staubemissionen und <strong>zu</strong>r Kontrolle der Immissionen konkretisiert. Ebenfalls<br />

der Vermeidung von Staubemissionen bzw. von Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr<br />

dient die Nebenbestimmung 3.4.17.<br />

Die Messungen <strong>zu</strong>r Überwachung der Staubimmissionen erfolgen in Rahmen des für die<br />

angrenzende Aschedeponie Jänschwalde II mit dem Planfeststellungsbeschluss des <strong>LBGR</strong><br />

vom 30.11.2011 festgelegten Messprogramms. Sollten sich aus diesen Überwachungsmessungen<br />

Anhaltspunkte ergeben, dass ggf. auftretende Überschreitungen der <strong>zu</strong>lässigen<br />

Staubimmissionswerte aus dem Betrieb des Gipsdepots Jänschwalde II resultieren oder da<strong>zu</strong><br />

beitragen, behält sich das <strong>LBGR</strong> mit der Nebenbestimmung 3.8.2 ergänzende Auflagen<br />

<strong>zu</strong>r Staubimmissionsüberwachung bzw. <strong>zu</strong>m Betrieb des Gipsdepots vor.<br />

6.3.1.2. Lärmimmissionen<br />

Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift <strong>zu</strong>m Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische<br />

Anleitung <strong>zu</strong>m Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503)<br />

konkretisiert die Anforderungen im Hinblick auf die Geräuschbelastung.<br />

Die Antragstellerin hat mit dem Antrag eine Schallimmissionsprognose <strong>zu</strong>m Gipsdepot Jänschwalde<br />

II – Gipseinbau, Umlagerung und Rückgewinnung; Schallschutz Dr. Fürst, cdf,<br />

01108 Dresden, 25.05.2012 vorgelegt.<br />

Die durch das Vorhaben <strong>zu</strong> erwartenden Geräuschbelastungen auf die umliegenden Wohnbebauungen<br />

wurden gutachterlich bewertet. In die Betrachtung wurden alle für die Errichtung<br />

und den Betrieb der Anlage in Frage kommenden Geräuschquellen einbezogen. Darin<br />

eingeschlossen sind die dem Vorhaben <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnenden, verkehrsbedingt verursachten<br />

Schallemissionen (Zugtransport, LKW, PKW). Durch den Gutachter wurde ein durchgehender<br />

Tagbetrieb der Anlage unter Einbeziehung der Transport-, Umschlag- sowie der Bauarbeiten<br />

sowie für den Nachtbetrieb die Zuganlieferung, Zugentladung und Verkippung berechnet.<br />

Im Vergleich <strong>zu</strong>r Bestandssituation wird es <strong>zu</strong> keiner Zunahme des Verkehrs kommen.<br />

In dem Gutachten wurde ein Zugbetrieb mit den bisher in Betrieb befindlichen Waggons<br />

angenommen, d.h. es wurde ein konservativer Ansatz gewählt. Durch die Vorhabenträgerin<br />

wurde in den Jahren 2009/2010 der bisher <strong>zu</strong>m Transport der Asche bestimmte<br />

Wagenpark durch moderne, geräusch- und schwingungsärmere Waggons ersetzt. Damit<br />

wird sich auch die Geräusch- und Schwingungsbelastung im Umfeld der Transportstrecke<br />

reduzieren.

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