Verfügung zu k 43-4 - LBGR
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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 20 von 56<br />
Geologie und Rohstoffe<br />
im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />
gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />
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3.11. Brand-, Gesundheits- und Arbeitsschutz<br />
3.11.1 Die erforderlichen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Brandverhinderung und -bekämpfung sind<br />
in einer mit der <strong>zu</strong>ständigen Feuerwehr abgestimmten Brandschutzordnung<br />
fest<strong>zu</strong>legen.<br />
3.11.2 Vor Inbetriebnahme der Anlage ist der Werkfeuerwehr ein Lageplan <strong>zu</strong> übergeben.<br />
Dieser ist auf einem aktuellen Stand <strong>zu</strong> halten.<br />
3.11.3 Änderungen der Zufahrts- und Rettungswege <strong>zu</strong>m Gipsdepot Jänschwalde II<br />
sind mit der Werkfeuerwehr rechtzeitig ab<strong>zu</strong>stimmen und dem <strong>LBGR</strong> eine aktualisierte<br />
Anlage 8-1 (Wegesystem – Brandschutz) vor Wirksamwerden der<br />
Änderungen <strong>zu</strong> übergeben.<br />
3.11.4 Die jährliche Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sicherheitsbeleuchtung,<br />
Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen und Notschalter) ist <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />
3.11.5 Der Betreiber hat die erforderlichen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Gewährleistung der Sicherheit<br />
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten entsprechend des<br />
jeweils gültigen Betriebsplanes für den Tagebau Jänschwalde nach Maßgabe<br />
der ABBergV <strong>zu</strong> treffen. Sofern kein <strong>zu</strong>gelassener Betriebsplan vorliegt, sind<br />
die Maßnahmen auf Grundlage der ArbStättV <strong>zu</strong> treffen und dem <strong>LBGR</strong> rechtzeitig<br />
vorher an<strong>zu</strong>zeigen.<br />
3.12. Naturschutz<br />
3.12.1 Zur Kompensation des Eingriffs sind die Maßnahmenkomplexe 1 (Feuchtbiotop<br />
südlich Grötsch) und 2 (ehemaliger Grabenbunker südwestlich Grötsch) gemäß<br />
der Antragsunterlage 2. c) (GICON, 01.07.2013) in vollem Umfang um<strong>zu</strong>setzen<br />
und entsprechend des Zeitplanes (Tabelle Punkt 5.5 der v. g. Unterlage) ab<strong>zu</strong>schließen.<br />
Die Realisierung der Maßnahmen ist dem LUGV/RS 7 sowie dem<br />
<strong>LBGR</strong> unmittelbar nach der Umset<strong>zu</strong>ng schriftlich an<strong>zu</strong>zeigen. Die Grunddichtung<br />
für das Feuchtbiotop ist mit natürlichen Materialien (keine Folie) her<strong>zu</strong>stellen.<br />
3.12.2 Für die Maßnahmenkomplexe 1 und 2 (siehe Nebenbestimmung 3.12.1) ist eine<br />
landschaftspflegerische Ausführungsplanung <strong>zu</strong> erarbeiten. Es sind ausschließlich<br />
gebietsheimische Laubholzarten entsprechend dem „Erlass des Ministeriums<br />
für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz <strong>zu</strong>r Sicherung<br />
gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflan<strong>zu</strong>ng von Gehölzen in der<br />
freien Landschaft“ vom 09. Oktober 2008 <strong>zu</strong> verwenden. Eine mindestens fünfjährige<br />
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist <strong>zu</strong> gewährleisten. Die Ausführungsplanung<br />
ist dem <strong>LBGR</strong> rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeiten in 3<br />
Ausfertigungen <strong>zu</strong> übergeben.