Verfügung zu k 43-4 - LBGR
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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 18 von 56<br />
Geologie und Rohstoffe<br />
im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />
gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />
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3.9.3 Das <strong>LBGR</strong> ist über die Termine der jeweiligen Probenahme mindestens 14 Tage<br />
im Voraus <strong>zu</strong> unterrichten und Gelegenheit <strong>zu</strong> geben ggf. zeitgleich Kontrollproben<br />
<strong>zu</strong> entnehmen.<br />
3.9.4 Unregelmäßigkeiten des Betriebs, insbesondere solche, die eine nachteilige<br />
Auswirkung auf die Sickerwasserqualität des Gipsdepots haben können, sind<br />
<strong>zu</strong> dokumentieren und dem <strong>LBGR</strong> unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
3.9.5 Das Betanken der Maschinen und Fahrzeuge und das Betreiben eventuell <strong>zu</strong>r<br />
Energieversorgung notwendiger Aggregate sowie stationärer Anlagen hat so <strong>zu</strong><br />
erfolgen, dass beim Betrieb und der Betankung eine Verunreinigung des Bodens<br />
und somit des Grundwassers durch Abtropfen und auslaufenden Kraftstoff<br />
aus<strong>zu</strong>schließen ist.<br />
3.9.6 Beim Austreten wassergefährdender Stoffe (Havarien/ Betriebsstörungen) sind<br />
unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen <strong>zu</strong> ergreifen, um das Eindringen<br />
dieser Stoffe in den Untergrund bzw. in das Wasser <strong>zu</strong> verhindern bzw. deren<br />
Eindämmung und Beseitigung unverzüglich <strong>zu</strong> veranlassen. Das <strong>LBGR</strong> sowie<br />
die untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße sind unverzüglich <strong>zu</strong><br />
informieren. Diese Vorkommnisse sind im Betriebstagebuch (siehe NB 3.7.5)<br />
<strong>zu</strong> dokumentieren.<br />
3.10. Abfälle<br />
3.10.1 Der Betreiber hat die in der Anlage anfallenden Abfälle ordnungsgemäß <strong>zu</strong><br />
entsorgen. Dem <strong>LBGR</strong> sind jeweils <strong>zu</strong>m 01. April eines jeden Jahres die Entsorgungsnachweise<br />
für das vergangene Jahr sowie die vorgesehenen Entsorgungswege<br />
für das jeweils laufende Jahr bis <strong>zu</strong>r endgültigen Beendigung der<br />
Notwendigkeit einer Abfallentsorgung aus Betrieb und Rückbau des Gipsdepots<br />
Jänschwalde II vor<strong>zu</strong>legen. Über den Zeitpunkt der Beendigung der Berichterstattung<br />
entscheidet das <strong>LBGR</strong>. Der Antragstellerin bleibt es nachgelassen,<br />
die Abfallentsorgung im Rahmen der Berichterstattung <strong>zu</strong> den bergrechtlichen<br />
Betriebsplänen für den Tagebau Jänschwalde nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
3.10.2 Das bei Rückbau des REA-Gipses als Abfall anfallende Gips-Sand- und Gips-<br />
Asche-Gemisch aus dem Grenzbereich der Deponieböschung und dem Sohl-<br />
Bereich des Gipszwischenlagers bis <strong>zu</strong>r Planfeststellungsgrenze der Asche-<br />
Deponie Jänschwalde II kann bei Eignung <strong>zu</strong>r Profilierung der endgültigen Deponieböschung<br />
verwendet werden. Der Anteil an Gips darf 30 Gew. % nicht<br />
übersteigen. Die Eignung ist gegenüber dem <strong>LBGR</strong> nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
3.10.3 Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Abfallentsorgung auf der Asche-Deponie Jänschwalde II<br />
ist, dass für die Profilierung der Deponieböschung ein mit dem Deponiebetreiber<br />
abgestimmter Qualitätsmanagementplan/Einbauplan (QMP Asche/Gips-<br />
Einbau) vorliegt. Dieser ist dem <strong>LBGR</strong> 2 Monate vor der beabsichtigten Depo-