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Verfügung zu k 43-4 - LBGR

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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 34 von 56<br />

Geologie und Rohstoffe<br />

im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />

gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />

________________________________________________________________________________________<br />

gangsbereich Asche/Gips festgeschrieben, um dessen Funktionalität und die erforderlichen<br />

Mindestneigungen auch bei den eintretenden, unterschiedlich starken Set<strong>zu</strong>ngen und Sackungen<br />

im Gips- bzw. Aschebereich sicherstellen <strong>zu</strong> können. Dies ist in den vorliegenden<br />

Antragsunterlagen für die Aschedeponie nachgewiesen worden (Bodenmechanisches Gutachten<br />

– Abschlussbericht <strong>zu</strong>m rechnerischen Verformungsnachweis des Depots Jänschwalde<br />

II; TU Bergakademie Freiberg, Institut für Bergbau und Spezialtiefbau, Bestellnummer:<br />

E18-45011<strong>43</strong>723, KUDLA/REINHOLD, 21.08.2009). Die Untersuchungen haben gezeigt,<br />

dass sämtliche Verformungen schadensfrei von den Dichtungen aufgenommen werden können<br />

und es weder <strong>zu</strong> einer un<strong>zu</strong>lässigen Verformung oder einer Rissbildung im Oberflächenabdichtungssystem<br />

noch <strong>zu</strong> einer Bildung von abflusslosen Mulden kommen wird (siehe<br />

auch Stellungnahme des LUGV vom 13.12.2012).<br />

Im Rahmen des Betriebs der Aschedeponie Jänschwalde II erfolgt über Set<strong>zu</strong>ngsmesspegel<br />

und Horizontal-Inklinometer eine Überwachung der vertikalen Verformungen des Untergrundes<br />

des Depots Jänschwalde II und eine Betrachtung, inwieweit die geotechnisch erforderlichen<br />

Mindestabstände der Depot-/Deponiebasis <strong>zu</strong>m Grundwasser als Grundlage des<br />

Standsicherheitsnachweises des Gesamtkomplexes eingehalten werden. In diesem Rahmen<br />

wird auch der Übergangsbereich zwischen Asche- und Gipsablagerung überwacht. Da<strong>zu</strong><br />

werden die Höhenfestpunktlinien aus dem Bereich Aschedeponie bis in das Gipszwischenlager<br />

hinein verlängert (Planfeststellungsbeschluss Aschedeponie Jänschwalde II). Mit der<br />

Nebenbestimmung 3.5.1 wurde, unter Berücksichtigung der bergbaulichen Besonderheiten<br />

und der sich aus dem Planfeststellungsbeschluss für die Aschedeponie Jänschwalde II ergebenden<br />

Anforderungen die Umset<strong>zu</strong>ng des geotechnischen Monitoringprogramms für den<br />

Komplex Aschedeponie/Gipsdepot Jänschwalde II sichergestellt.<br />

Das REA-Gipsdepot ist so <strong>zu</strong> sichern, dass ein unbefugter Zugang <strong>zu</strong> der Anlage verhindert<br />

wird, insbesondere auch dass ein Befahren der Depotoberfläche (Schutz der Oberflächenkruste)<br />

unterbleibt. Eine entsprechende Nebenbestimmung wurde da<strong>zu</strong> erlassen (Nebenbestimmung<br />

3.4.7). Aufgrund der aktuellen spezifischen betrieblichen Bedingungen der<br />

Anlieferung des REA-Gipses über den Schienenweg, durch kontrollierte Zutritts- und Zufahrtsbedingungen<br />

<strong>zu</strong>m Betriebsgelände der Antragstellerin bzw. der LMBV ist gegenwärtig<br />

der Zutritt bzw. die Zufahrt Unbefugter nicht möglich. Es führen weder öffentliche Straßen<br />

noch Wanderwege o.ä. Zuwegungen in das Betriebsgelände. Besucher oder Fremdfirmen<br />

können nur durch entsprechende Kontrollbereiche in das Betriebsgelände der Antragstellerin<br />

und müssen von dort aus über die Zufahrtstrasse <strong>zu</strong>m Depot fahren. Unbefugter Zugang<br />

wird dadurch ausgeschlossen. Eine gesonderte Absperrung ist aus diesen Gründen derzeit<br />

nicht erforderlich. Sofern <strong>zu</strong>künftig Veränderungen eintreten, hat der Betreiber in Abstimmung<br />

mit der Genehmigungsbehörde geeignete Maßnahmen <strong>zu</strong> ergreifen. Dies betrifft insbesondere<br />

den Zeitpunkt, ab dem die Ortsverbindungsstraße Grötsch-Mulknitz für den öffentlichen<br />

Verkehr freigeben wird. Die Situation ist in Abstimmung mit dem <strong>LBGR</strong> rechtzeitig<br />

<strong>zu</strong> prüfen. Bei Erfordernis ist eine Umzäunung des Betriebsgeländes vor<strong>zu</strong>nehmen.

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