Verfügung zu k 43-4 - LBGR
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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 34 von 56<br />
Geologie und Rohstoffe<br />
im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />
gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />
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gangsbereich Asche/Gips festgeschrieben, um dessen Funktionalität und die erforderlichen<br />
Mindestneigungen auch bei den eintretenden, unterschiedlich starken Set<strong>zu</strong>ngen und Sackungen<br />
im Gips- bzw. Aschebereich sicherstellen <strong>zu</strong> können. Dies ist in den vorliegenden<br />
Antragsunterlagen für die Aschedeponie nachgewiesen worden (Bodenmechanisches Gutachten<br />
– Abschlussbericht <strong>zu</strong>m rechnerischen Verformungsnachweis des Depots Jänschwalde<br />
II; TU Bergakademie Freiberg, Institut für Bergbau und Spezialtiefbau, Bestellnummer:<br />
E18-45011<strong>43</strong>723, KUDLA/REINHOLD, 21.08.2009). Die Untersuchungen haben gezeigt,<br />
dass sämtliche Verformungen schadensfrei von den Dichtungen aufgenommen werden können<br />
und es weder <strong>zu</strong> einer un<strong>zu</strong>lässigen Verformung oder einer Rissbildung im Oberflächenabdichtungssystem<br />
noch <strong>zu</strong> einer Bildung von abflusslosen Mulden kommen wird (siehe<br />
auch Stellungnahme des LUGV vom 13.12.2012).<br />
Im Rahmen des Betriebs der Aschedeponie Jänschwalde II erfolgt über Set<strong>zu</strong>ngsmesspegel<br />
und Horizontal-Inklinometer eine Überwachung der vertikalen Verformungen des Untergrundes<br />
des Depots Jänschwalde II und eine Betrachtung, inwieweit die geotechnisch erforderlichen<br />
Mindestabstände der Depot-/Deponiebasis <strong>zu</strong>m Grundwasser als Grundlage des<br />
Standsicherheitsnachweises des Gesamtkomplexes eingehalten werden. In diesem Rahmen<br />
wird auch der Übergangsbereich zwischen Asche- und Gipsablagerung überwacht. Da<strong>zu</strong><br />
werden die Höhenfestpunktlinien aus dem Bereich Aschedeponie bis in das Gipszwischenlager<br />
hinein verlängert (Planfeststellungsbeschluss Aschedeponie Jänschwalde II). Mit der<br />
Nebenbestimmung 3.5.1 wurde, unter Berücksichtigung der bergbaulichen Besonderheiten<br />
und der sich aus dem Planfeststellungsbeschluss für die Aschedeponie Jänschwalde II ergebenden<br />
Anforderungen die Umset<strong>zu</strong>ng des geotechnischen Monitoringprogramms für den<br />
Komplex Aschedeponie/Gipsdepot Jänschwalde II sichergestellt.<br />
Das REA-Gipsdepot ist so <strong>zu</strong> sichern, dass ein unbefugter Zugang <strong>zu</strong> der Anlage verhindert<br />
wird, insbesondere auch dass ein Befahren der Depotoberfläche (Schutz der Oberflächenkruste)<br />
unterbleibt. Eine entsprechende Nebenbestimmung wurde da<strong>zu</strong> erlassen (Nebenbestimmung<br />
3.4.7). Aufgrund der aktuellen spezifischen betrieblichen Bedingungen der<br />
Anlieferung des REA-Gipses über den Schienenweg, durch kontrollierte Zutritts- und Zufahrtsbedingungen<br />
<strong>zu</strong>m Betriebsgelände der Antragstellerin bzw. der LMBV ist gegenwärtig<br />
der Zutritt bzw. die Zufahrt Unbefugter nicht möglich. Es führen weder öffentliche Straßen<br />
noch Wanderwege o.ä. Zuwegungen in das Betriebsgelände. Besucher oder Fremdfirmen<br />
können nur durch entsprechende Kontrollbereiche in das Betriebsgelände der Antragstellerin<br />
und müssen von dort aus über die Zufahrtstrasse <strong>zu</strong>m Depot fahren. Unbefugter Zugang<br />
wird dadurch ausgeschlossen. Eine gesonderte Absperrung ist aus diesen Gründen derzeit<br />
nicht erforderlich. Sofern <strong>zu</strong>künftig Veränderungen eintreten, hat der Betreiber in Abstimmung<br />
mit der Genehmigungsbehörde geeignete Maßnahmen <strong>zu</strong> ergreifen. Dies betrifft insbesondere<br />
den Zeitpunkt, ab dem die Ortsverbindungsstraße Grötsch-Mulknitz für den öffentlichen<br />
Verkehr freigeben wird. Die Situation ist in Abstimmung mit dem <strong>LBGR</strong> rechtzeitig<br />
<strong>zu</strong> prüfen. Bei Erfordernis ist eine Umzäunung des Betriebsgeländes vor<strong>zu</strong>nehmen.