Verfügung zu k 43-4 - LBGR
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Landesamt für Bergbau, Genehmigung <strong>zu</strong>r Errichtung und Betrieb eines Gipsdepots Seite 22 von 56<br />
Geologie und Rohstoffe<br />
im Bereich des Depots Jänschwalde II<br />
gem. § 4 i.V.m. 19 Abs. 3 BImSchG<br />
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Abschlussbetriebsplan (ABP) „Tagebau Jänschwalde, rückwärtige Bereiche“<br />
(01.02.1996, Gz.: j 14-1.4-1-1)<br />
Abänderung Nr. 04/2010 „Änderung der Nut<strong>zu</strong>ngsart für das Depot<br />
Jänschwalde II“ <strong>zu</strong>m ABP Tagebau Jänschwalde, rückwärtige Bereiche<br />
(04.02.2010, Gz.: j 14-1.4-3-6)<br />
Abänderung Nr. 05/2012 „Abänderung der Lage des Grubenteiches auf der<br />
Grundlage neuester Prognosen <strong>zu</strong>m Grundwasserwiederanstieg mit Anpassung<br />
der nachbergbaulichen Geländehöhen und daraus ab<strong>zu</strong>leitender Bergbaufolgelandschaft“<br />
<strong>zu</strong>m ABP Tagebau Jänschwalde, rückwärtige Bereiche vom 01. Februar<br />
1996, (22.05.2013, Gz: j 14-1.4-3-7)<br />
5. Kostenentscheidung<br />
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin <strong>zu</strong> tragen. Hier<strong>zu</strong> ergeht ein gesonderter<br />
Bescheid.<br />
6. Begründung<br />
6.1. Darstellung des Vorhabens<br />
Im Kraftwerk Jänschwalde fällt als Nebenprodukt im Zuge der Entschwefelung der Rauchgase<br />
REA-Gips an. Dieser weist aufgrund der gezielt gesteuerten Produktionsabläufe Eigenschaften<br />
auf, die seine unmittelbare Verwertung in der Baustoffindustrie ermöglichen. Können<br />
die anfallenden Mengen von den Abnehmern nicht unmittelbar verarbeitet werden, ist<br />
eine Zwischenlagerung (Gipsdepot) bis <strong>zu</strong>r Verwertung erforderlich.<br />
Die Anlage umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 47 ha, davon ca. 27 ha Zwischenlagerfläche<br />
und 20 ha. sonstige Betriebsfläche. Das Gipsdepot soll eine max. Höhe über Gelände<br />
von ca. 22 m haben. Das Gipsdepot lagert am westlichen Rand der Aschedeponie Jänschwalde<br />
II an. Die jährlich <strong>zu</strong> bevorratende Menge beträgt durchschnittlich ca. 300.000 t,<br />
max. 700.000 t. Die Gesamtkapazität des Gipsdepots wird mit 6,5 Mio. t REA-Gips (ca. 4,9<br />
Mio m³) beziffert. Die Anlieferung <strong>zu</strong>r Zwischenlagerung ist bis ca. 2040 vorgesehen. Anschließend<br />
erfolgt der Rückbau und Abtransport <strong>zu</strong>r wirtschaftlichen Verwertung bis <strong>zu</strong>m<br />
Jahre 2050.<br />
Die Anlieferung des REA-Gipses erfolgt mit Zugeinheiten, bestehend aus einer 100 t – E-Lok<br />
und 12 Einseitenkastenkippern mit je 48 m³ Fassungsvermögen. Die Waggons entleeren<br />
den REA-Gips am Kippgleis in den Kippgraben. Die Gipseinlagerung erfolgt mit dem am<br />
Standort vorhandenen Absetzer.<br />
Zur innerbetrieblichen Umlagerung und <strong>zu</strong>r Gestaltung der Gipsdepotoberfläche werden<br />
Bagger, geländegängige LKW (Dumper) und Planierraupen eingesetzt. Die Antragstellerin<br />
beabsichtigt den Rückbau des Gipsdepots vornehmlich mit Großgerätetechnik in Richtung