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Neues Kinderpaket geschnürt / 4-5 Vorarlberger Kinderrechtepreis ...

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obWOHL<br />

Großes <strong>Kinderpaket</strong> ist geschnürt<br />

In den letzten Monaten wurden in Vorarlberg auf verschieden<br />

Ebenen zahlreiche und weitreichende Veränderungen<br />

im Bereich des Kindergartens vorgenommen.<br />

Mit diesem sehr umfangreichen <strong>Kinderpaket</strong> wurde<br />

nun eine hervorragende Ausgangsbasis geschaffen,<br />

die bisherige Qualität im Kindergartenwesen weiterzuentwickeln.<br />

Es sind Verbesserungen für alle Beteiligten<br />

erreicht worden: Für die Eltern, für das pädagogische<br />

Personal, und stets im besonderen Augenmerk sind viele<br />

Verbesserungen für die Kinder beschlossen worden. Zahlreiche<br />

dieser Neuerungen finden österreichweit große<br />

Aufmerksamkeit und Anerkennung. Aber nun schön der<br />

Reihe nach:<br />

Kindergarten und die Novelle<br />

Im Juni wurde die novellierte Form des Kindergartengesetzes<br />

im Landtag beschlossen. Dieses Gesetz hat zum<br />

Ziel,<br />

die hohe pädagogische vorschulische Bildungsqualität<br />

sicherzustellen,<br />

das Kinderbetreuungsangebot durch qualifizierte<br />

Bedarfserhebung und Bedarfsplanung weiterzuentwickeln,<br />

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein ausreichendes<br />

Angebot - auch für dreijährige Kinder - zu<br />

verbessern; wobei die Eltern den Bedarf definieren.<br />

Für die Gemeinden ergeben sich noch zwei wesentliche<br />

Neuerungen. Jede Gemeinde wird ab 2009 jährlich eine<br />

Bedarfserhebung durchführen. Diese frühzeitige Information<br />

über den wirklichen Bedarf an Kindergartenplätzen<br />

soll es möglich machen, den Familien möglichst<br />

bedarfsgerechte Unterstützung anzubieten. Da können<br />

auch gemeindeübergreifende Lösungen gute Dienste<br />

tun. Weiters sieht das Gesetz eine Mindestöffnungszeit<br />

von 30 Stunden pro Woche und vormittags von mindestens<br />

7.30 Uhr bis 12.30 Uhr vor.<br />

Kindergarten und die Kraft der Sprache<br />

Wie schon erwähnt hat das novellierte Kindergartengesetz<br />

die Sprachförderung der Kinder besonders betont.<br />

Dies wird im neuen Bildungs- und Erziehungsplan<br />

(Download auf der Homepage des Landes unter<br />

www.vorarlberg.at) unterstrichen und detaillierter beschrieben.<br />

Schon beim Eintritt in den Kindergarten wird<br />

jedes Kind in seiner altersgemäßen Entwicklung genau<br />

beobachtet - insbesondere die Sprachentwicklung. Die<br />

standardisierte Dokumentation mit Sprachstandfeststellung<br />

hat bei den vierjährigen Kindern ab Beginn des<br />

Kindergartenjahres zu erfolgen. Bei Kindern mit einem<br />

Sprachförderbedarf wird eine intensive Kooperation<br />

mit den Eltern gesucht und eine gezielte Sprachförderung<br />

im Kindergarten angeboten. Ziel ist es, dass möglichst<br />

alle Kinder bis zum Schuleintritt die Unterrichtssprache<br />

Deutsch beherrschen.<br />

obWOHL 4<br />

Diese Zielsetzungen weisen schon deutlich auf die<br />

wesentlichen inhaltlichen Neuerungen des Gesetzes hin.<br />

Die Öffnung der Kindergärten für Dreijährige: Nun wird<br />

also auch Vorarlberg als letztes Bundesland in Österreich<br />

die Kindergärten für dreijährige Kinder öffnen.<br />

Diese Maßnahme verspricht aufgrund der gemachten<br />

Erfahrungen in anderen Ländern zahlreiche Verbesserungen<br />

im Bereich der Familienfreudlichkeit und der<br />

Bildungsentwicklung der Kinder. Pädagogische Veränderungen<br />

in der täglichen Arbeit in den Kindergärten<br />

werden anfangs eine notwendige Aufgabe für das Personal<br />

sein.<br />

Kindergarten und der goldene Schlüssel<br />

Der goldene Schlüssel im Kindergarten ist einer, der pädagogische<br />

Türen leichter öffnet. Dieser Schlüssel wird<br />

auch Betreuungsschlüssel genannt - dieser ist ab nun in<br />

Vorarlberg so geregelt: in einer Gruppe mit einer<br />

Pädagogin dürfen nun mehr nach einem kurzen Übergang<br />

maximal 16 Kinder sein (früher 20), bei zwei<br />

Pädagoginnen oder einer Pädagogin und einer Helferin<br />

dürfen es maximal 23 Kinder sein (früher 28). Hier muss<br />

auch erwähnt werden, dass im Gegensatz zu vielen<br />

Bundesländern in Österreich in Vorarlbergs Kindergärten<br />

fast immer zwei ausgebildete Kindergartenpädago-<br />

Als eine wichtige Begleitmaßnahme für diesen Schritt<br />

sieht das Gesetz eine deutliche Reduzierung der<br />

Gruppengröße vor. Bis Herbst 2010 soll diese auf maximal<br />

23 Kinder pro Gruppe schrittweise gesenkt werden.<br />

Bisher lag die maximale Gruppengröße bei 28 Kindern<br />

(wobei diese nur sehr selten erreicht wurde).<br />

Im Rahmen der Förderung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit<br />

wird als besonders bedeutsamer pädagogischer<br />

Auftrag im Gesetz die Sprachförderung der Kinder<br />

herausgehoben. Alle Kinder sollen ab Eintritt in den<br />

Kindergarten in der Sprachentwicklung bewusst gefördert<br />

werden. Dies stellt nicht nur bei Kindern mit nichtdeutscher<br />

Muttersprache eine sehr bedeutsame Maßnahme<br />

dar und unterstreicht die Aufgabe des Kindergartens<br />

als vorschulische Bildungseinrichtung.

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