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Kursprogramm, 2014 - ÖGKV

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K 14 042 „Die Pflegegeldeinstufung<br />

durch den gehobenen Dienst für<br />

Gesundheits- und Krankenpflege, ein<br />

Trainingsseminar"<br />

Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der<br />

Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben<br />

zu führen.<br />

Themenschwerpunkte<br />

• Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen<br />

im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der<br />

Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den<br />

Ländern auf den Bund; deutliche Reduktion der Anzahl<br />

der Entscheidungsträger; Vereinheitlichung der<br />

Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes;<br />

Beschleunigung der Verfahren.<br />

• Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes)<br />

durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und<br />

Krankenpflege ab der Pflegegeldstufe 4<br />

• Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw.<br />

Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf<br />

Pflegegeld.<br />

• Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung<br />

der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes,<br />

bedürfnisorientiertes Leben zu führen.<br />

• Abgrenzung zwischen pflegerelevanten<br />

Mehraufwendungen und medizinischer<br />

Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe<br />

• Anspruchsberechtigte Personen und<br />

Anspruchsvoraussetzungen.<br />

• Funktionsbezogenen Einstufung und diagnosebezogene<br />

Mindesteinstufung.<br />

• Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf,<br />

außergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich<br />

unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, keine<br />

einzige zielgerichtete Bewegung mit den vier<br />

Extremitäten oder ein gleich zu achtender Zustand.<br />

• Beurteilung des Pflegebedarfes von<br />

schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur<br />

Vollendung des 15. Lebensjahres - Erschwerniszuschlag.<br />

• Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem<br />

vollendeten 15. Lebensjahr mit schwerer geistiger oder<br />

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