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5. Interdisziplinäres Symposium Familienforschung ...

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CH. BADELT: KONTUREN EINER NEUORDNUNG DER ÖKONOMISCHEN FAMILIENFÖRDERUNG<br />

sich daher empfehlen, die in diesen Bereichen angesiedelten Förderungen zusammenzufassen und<br />

einen politischen Konsens darüber zu finden, in welchen Politikbereichen sie zu verwalten wären.<br />

Ein erster diesbezüglicher Aktionsbereich der ökonomischen Familienförderung liegt in der Unterstützung<br />

partnerschaftlicher Familienmodelle. Dazu zählen nicht nur familienrechtliche Agenden<br />

oder soziale Dienstleistungen, die Familien zur Förderung ihres Entwicklungsprozesses angeboten<br />

werden, wie z. B. Familienberatungsstellen. Ökonomisch noch wichtiger ist wohl die Schaffung von<br />

wirtschaftlichen Voraussetzungen für die bessere Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit.<br />

Solche Voraussetzungen sind einerseits in der Arbeitswelt zu schaffen, andererseits sind sie<br />

auch in der Arbeitsmarktpolitik angesiedelt, womit z. B. die Organisation und Finanzierung von<br />

Wiedereinstiegs- und Ausbildungsprogrammen nach längeren Phasen der ausschließlichen Familienarbeit<br />

angesprochen ist.<br />

Im Hinblick auf das in der Familienpolitik oft genannte Postulat der „Wahlfreiheit“ zwischen<br />

Erwerbs- und Familienarbeit ist ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau von Möglichkeiten der<br />

Kinderbetreuung in den verschiedensten Formen zu legen. Die ökonomische Familienförderung ist<br />

von dieser Problematik in einem starken Ausmaß betroffen. Dabei ist auch die Sinnhaftigkeit der<br />

gegenwärtig existierenden Kompetenzverteilung zu überprüfen. Die Tatsache, daß für viele ökonomisch<br />

wichtige Familienförderungsmaßnahmen, wie etwa den Familienlastenausgleich oder die<br />

Sozialversicherung, der Bund, für soziale Dienstleistungen aber die Länder bzw. Gemeinden, zuständig<br />

sind, hat sich nämlich auf die Koordination des familienpolitischen Instrumentariums nicht optimal<br />

ausgewirkt.<br />

Ein weiterer Überschneidungsbereich zwischen Familienpolitik und Gesellschaftspolitik besteht<br />

im Bereich des Bildungswesens. Zweifellos stellen unentgeltliche Bildungseinrichtungen auch ein<br />

wichtiges familienpolitisches Anliegen dar. Andererseits wäre es reiner Dogmatismus, darauf zu bestehen,<br />

daß etwa Schulbücher und Freifahrten aus dem Familienlastenausgleichsfonds, Lehrer und<br />

Schulgebäude jedoch aus dem Unterrichtsbudget zu bezahlen sind. Die Grenze zwischen diesen<br />

Formen der Bildungsfinanzierung ist so willkürlich, daß sie nur aus einer budgetpolitischen<br />

Augenblickssituation bei der Einführung bestimmter Leistungen heraus erklärbar ist.<br />

Ähnliches gilt auch für die Schnittstellen zwischen Familienpolitik und Gesundheitspolitik. Es<br />

steht außer Zweifel, daß beispielsweise die Institution des Mutter-Kind-Passes nicht nur gesundheitssondern<br />

auch familienpolitischen Anliegen dient. Dennoch gibt es wohl keine „objektive Wahrheit“<br />

darüber, aus welchem öffentlichen Budget die entsprechenden Kosten zu tragen sind. Volkswirtschaftlich<br />

ist dies letztlich auch irrelevant, was nichts daran ändert, daß im Alltagsstreit der Politik<br />

sich gerade an solchen Themen auch viele Emotionen entzünden könnten.<br />

<strong>5.</strong> Schlußbemerkung<br />

In diesem Beitrag konnten die vorgeschlagenen Reformperspektiven der Familienpolitik nur überblicksmäßig<br />

skizziert werden. Wesentlich erscheint es in jedem Fall, die Perspektiven der familienpolitischen<br />

Diskussion wesentlich breiter zu sehen, als dies in der alltäglichen Auseinandersetzung<br />

der Fall ist.<br />

Eine Umorganisation der Finanzierung des traditionellen Familienlastenausgleichs, aber auch die<br />

explizite Bezugnahme auf den innerfamiliären Leistungsausgleich würden grundlegende Weichenstellungen<br />

für eine Neuorientierung der Familienpolitik beinhalten. Es wäre wünschenswert, in der<br />

familienpolitischen Diskussion zunächst auf einen Konsens hinzuarbeiten, welche der hier skizzierten<br />

Prinzipien überhaupt einer politischen Umsetzung zugeführt werden sollten. Insofern wäre es an der<br />

Zeit, zunächst Grundsätze zu diskutieren, bevor die legistische Detailarbeit beginnt.<br />

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