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3.5 Nr. 2.5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Zustimmungserklärung der Bewerber/der Bewerberinnen<br />

auf der Reserveliste nach dem Muster der Anlage 11b oder einzeln nach dem Muster der Anlage 12b zur<br />

KWahlO abzugeben ist. Einer Bescheinigung der Wählbarkeit bedarf es nicht, soweit Bewerber/Bewerberinnen<br />

gleichzeitig für einen Wahlbezirk aufgestellt sind und die Bescheinigung dem Wahlbezirksvorschlag<br />

beigefügt ist.<br />

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Mechernich sind spätestens bis zum 7. April<br />

2014 (bis zum 48. Tag vor der Wahl), 4) 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter der Stadt Mechernich, Bergstraße<br />

1, 53894 Mechernich, Zimmer 209 oder 211 (2. OG), einzureichen.<br />

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 7. April 2014 (vor<br />

dem 48. Tag vor der Wahl) 4) einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren,<br />

rechtzeitig behoben werden können.<br />

Der Wahlausschuss der Stadt Mechernich hat in seiner 1. Sitzung am 8. Oktober 2013 das Wahlgebiet (Stadt<br />

Mechernich) im Hinblick auf die im Jahr 2014 stattfindenden Kommunalwahlen in 16 Wahlbezirke eingeteilt.<br />

Auf die öffentliche Bekanntmachung der Einteilung des Wahlgebietes (Stadt Mechernich) in 16 Wahlbezirke für<br />

die Kommunalwahlen 2014 gemäß § 6 KWahlG, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Mechernich Nr. 21/2013<br />

(Woche 42) am 18. Oktober 2013, wird hingewiesen.<br />

Mechernich, den 7. November 2013<br />

Der Wahlleiter<br />

für die Wahl der Vertretung der<br />

Stadt Mechernich im Jahr 2014<br />

gez.<br />

Dr. Hans-Peter Schick<br />

(Bürgermeister)<br />

___________________________________<br />

1) Nicht Zutreffendes streichen.<br />

2) Vgl. § 15 Abs. 2 Satz 3 KWahlG.<br />

3) 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des Wahlgebiets, mindestens 5, höchstens 100, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 3 KWahlG.<br />

4) Die allgemeinen Neuwahlen finden gemäß § 14 Abs. 1 KWahlG in der Zeit zwischen dem 1. April und dem 15. Juli statt; sie sollen am<br />

Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Der<br />

Wahltag wird vom Innenministerium festgelegt und bekannt gemacht (Wahlausschreibung).<br />

Die Bundesregierung hat am 19. September 2013 bestimmt, dass anlässlich der achten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten<br />

des Europäischen Parlaments die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am<br />

Sonntag, dem 25. Mai 2014, stattfindet. Der v. g. Wahltag für die Europawahl 2014 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr.<br />

57 am 24. September 2013 bekannt gemacht.<br />

Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 16. Oktober 2013 bestimmt, dass die allgemeinen<br />

Neuwahlen zu den Vertretungen der Gemeinden und Kreise am 25. Mai 2014 stattfinden.<br />

Der Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen 2014 wurde im Ministerialblatt Nr. 27/2013 am 6. November 2013 (S. 487) bekannt<br />

gemacht.<br />

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Mechernich sind demnach spätestens bis zum 7. April 2014, 18.00<br />

Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Mechernich einzureichen.<br />

6<br />

Bürgerbrief Mechernich – 45. Jahrgang – Nr. 23 – 15. November 2013 – Woche 46 – www.buergerbrief-mechernich.de

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