Evaluierung â Integration arbeitsmarktferner Personen - Territoriale ...
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Institutionelle Schnittstellen und Kooperation<br />
132<br />
Arbeitswilligkeit wird in der Regel kein Bescheid ausgestellt. Allerdings bleibt es oft bei diesem<br />
Formalakt. Der/die KlientIn vermittelt in der BH oder im Sozialamt nur den vereinbarten<br />
Beratungstermin beim AMS, aber kein Beratungsergebnis zurück. Auch das AMS „stecke nicht<br />
immer viel Energie [in die Betreuung von SozialhilfebezieherInnen, vor allem ohne ALVG-Bezug]<br />
rein.“ Abstimmungen und Absprachen zwischen den Institutionen erfolgen nur selten, obwohl<br />
beispielsweise SprengelsozialarbeiterInnen durch Hausbesuche vor Ort und durch jahrelange<br />
Betreuung besondere Kenntnisse über ihre Klientel besitzen. Dieses Wissen wird aber vom AMS<br />
für Maßnahmenplanungen selten abgefragt. In einzelnen Fällen kontaktieren SozialarbeiterInnen<br />
von sich aus das AMS, beispielsweise bei Beschwerden oder wenn eine Bezugssperre verhängt<br />
wurde 44 . Geben SozialarbeiterInnen in Verbindung mit einer Problemanalyse Tipps für einen<br />
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und informieren sie über bestimmte Maßnahmen, so können<br />
sie die weitere Umsetzung kaum aktiv begleiten (im Sinne eines aktiven<br />
Unterstützungsmanagements wie z.B. in Wien), da im Normalfall kein kontinuierlicher Kontakt<br />
aufrechterhalten wird. SozialarbeiterInnen „verspüren“ auch kaum einen expliziten Auftrag zur<br />
Unterstützung der Arbeitsmarktintegration. 45<br />
4.1.2 Spezielle Kooperationsvorerfahrungen in den Pilotregionen<br />
Auch in den Pilotregionen der EFS 3b Projekte war es möglich, auf bereits erprobten<br />
Kooperationen aufzubauen. So zum Beispiel wurde im Bezirk Bruck in einer ersten Runde bereits<br />
das <strong>Integration</strong>snetzwerk erprobt, allerdings ohne die konzeptive und praktische Einbindung der<br />
BIG. Vom AMS wurde auch auf frühere Versuche einer „Vermittlungs- und Betreuungskette“<br />
verwiesen, die daran gescheitert seien, dass im Unterschied zum <strong>Integration</strong>snetzwerk der<br />
zweiten Runde trotz einer großen Angebotslandschaft keine (geförderten) Arbeitsplätze für die<br />
Klientel mit „massiven <strong>Integration</strong>sproblemen“ zur Verfügung standen.<br />
In kleineren Regionen mit einer überschaubaren Anzahl von SozialhilfebezieherInnen wie<br />
Hartberg wurde von den beiden wichtigen Institutionen AMS und BH schon länger versucht, im<br />
Falle von Doppelbetreuungen klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu definieren und<br />
Maßnahmen gemeinsam abzusprechen.<br />
In Graz verwies das Sozialamt auf Erfahrungen mit der <strong>Integration</strong> <strong>arbeitsmarktferner</strong> <strong>Personen</strong><br />
im Rahmen von unterschiedlichen mit dem AMS gemeinsam finanzierten Projekten, welche die<br />
Vermittlungsvorgaben des AMS bislang immer erreicht hätten. Dies sei zumeist auch für die<br />
Rechtfertigung im Stadtsenat unter dem Fokus „Hat es sich rentiert?“ notwendig gewesen. Eine<br />
vor allem für die Stadt wichtige Funktion habe auch das schon vor dem ESF 3b Programm „aus<br />
dem Sozialamt entstandene“ und „eng kooperierende“ Projekt ERfA als ein „großes<br />
Experimentierfeld mit einer eigenen Dynamik.“ ERfA sei besonders auch bei einmaligen<br />
Unterstützungen im Sinne einer schnellen (und kostengünstigen) Hilfe (z. B.<br />
44<br />
Diesbezüglich gibt es regionale Regelungen, wie viel Sozialhilfebehörden zur Überbrückung zur Verfügung stellen,<br />
ohne die Sanktion durch das AMS zu sehr aufzuweichen.<br />
45<br />
In der Alltagspraxis sei öfters unklar, was das „Herzstück“ der Arbeit der Sozialarbeit sei, ob dieses eher in der akuten<br />
Hilfestellung und Krisenbewältigung oder in der nachhaltigen Vermeidung von solchen Krisen und der Prävention<br />
bestehe.