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Evaluierung – Integration arbeitsmarktferner Personen - Territoriale ...

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Institutionelle Schnittstellen und Kooperation<br />

132<br />

Arbeitswilligkeit wird in der Regel kein Bescheid ausgestellt. Allerdings bleibt es oft bei diesem<br />

Formalakt. Der/die KlientIn vermittelt in der BH oder im Sozialamt nur den vereinbarten<br />

Beratungstermin beim AMS, aber kein Beratungsergebnis zurück. Auch das AMS „stecke nicht<br />

immer viel Energie [in die Betreuung von SozialhilfebezieherInnen, vor allem ohne ALVG-Bezug]<br />

rein.“ Abstimmungen und Absprachen zwischen den Institutionen erfolgen nur selten, obwohl<br />

beispielsweise SprengelsozialarbeiterInnen durch Hausbesuche vor Ort und durch jahrelange<br />

Betreuung besondere Kenntnisse über ihre Klientel besitzen. Dieses Wissen wird aber vom AMS<br />

für Maßnahmenplanungen selten abgefragt. In einzelnen Fällen kontaktieren SozialarbeiterInnen<br />

von sich aus das AMS, beispielsweise bei Beschwerden oder wenn eine Bezugssperre verhängt<br />

wurde 44 . Geben SozialarbeiterInnen in Verbindung mit einer Problemanalyse Tipps für einen<br />

Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und informieren sie über bestimmte Maßnahmen, so können<br />

sie die weitere Umsetzung kaum aktiv begleiten (im Sinne eines aktiven<br />

Unterstützungsmanagements wie z.B. in Wien), da im Normalfall kein kontinuierlicher Kontakt<br />

aufrechterhalten wird. SozialarbeiterInnen „verspüren“ auch kaum einen expliziten Auftrag zur<br />

Unterstützung der Arbeitsmarktintegration. 45<br />

4.1.2 Spezielle Kooperationsvorerfahrungen in den Pilotregionen<br />

Auch in den Pilotregionen der EFS 3b Projekte war es möglich, auf bereits erprobten<br />

Kooperationen aufzubauen. So zum Beispiel wurde im Bezirk Bruck in einer ersten Runde bereits<br />

das <strong>Integration</strong>snetzwerk erprobt, allerdings ohne die konzeptive und praktische Einbindung der<br />

BIG. Vom AMS wurde auch auf frühere Versuche einer „Vermittlungs- und Betreuungskette“<br />

verwiesen, die daran gescheitert seien, dass im Unterschied zum <strong>Integration</strong>snetzwerk der<br />

zweiten Runde trotz einer großen Angebotslandschaft keine (geförderten) Arbeitsplätze für die<br />

Klientel mit „massiven <strong>Integration</strong>sproblemen“ zur Verfügung standen.<br />

In kleineren Regionen mit einer überschaubaren Anzahl von SozialhilfebezieherInnen wie<br />

Hartberg wurde von den beiden wichtigen Institutionen AMS und BH schon länger versucht, im<br />

Falle von Doppelbetreuungen klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu definieren und<br />

Maßnahmen gemeinsam abzusprechen.<br />

In Graz verwies das Sozialamt auf Erfahrungen mit der <strong>Integration</strong> <strong>arbeitsmarktferner</strong> <strong>Personen</strong><br />

im Rahmen von unterschiedlichen mit dem AMS gemeinsam finanzierten Projekten, welche die<br />

Vermittlungsvorgaben des AMS bislang immer erreicht hätten. Dies sei zumeist auch für die<br />

Rechtfertigung im Stadtsenat unter dem Fokus „Hat es sich rentiert?“ notwendig gewesen. Eine<br />

vor allem für die Stadt wichtige Funktion habe auch das schon vor dem ESF 3b Programm „aus<br />

dem Sozialamt entstandene“ und „eng kooperierende“ Projekt ERfA als ein „großes<br />

Experimentierfeld mit einer eigenen Dynamik.“ ERfA sei besonders auch bei einmaligen<br />

Unterstützungen im Sinne einer schnellen (und kostengünstigen) Hilfe (z. B.<br />

44<br />

Diesbezüglich gibt es regionale Regelungen, wie viel Sozialhilfebehörden zur Überbrückung zur Verfügung stellen,<br />

ohne die Sanktion durch das AMS zu sehr aufzuweichen.<br />

45<br />

In der Alltagspraxis sei öfters unklar, was das „Herzstück“ der Arbeit der Sozialarbeit sei, ob dieses eher in der akuten<br />

Hilfestellung und Krisenbewältigung oder in der nachhaltigen Vermeidung von solchen Krisen und der Prävention<br />

bestehe.

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