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Evaluierung – Integration arbeitsmarktferner Personen - Territoriale ...

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Handlungsoptionen<br />

149<br />

nicht zeitlich aufeinander folgender Ablauf) und neue methodisch-didaktische Überlegungen in<br />

die Berufsorientierung und Perspektivenplanung einfließen zu lassen.<br />

5.3 Handlungsoptionen für die institutionelle Kooperation<br />

Im ESF 3b Programm wurde versucht, institutionelle Partner bei der Arbeitsmarktintegration von<br />

arbeitsmarktfernen <strong>Personen</strong> koordiniert und systematisch bei der Umsetzung der Pilotprojekte<br />

einzubinden. Wichtige institutionelle Partner waren neben dem AMS das Land Steiermark, die<br />

Stadt Graz, Bezirkshauptmannschaften, einzelne Kommunen sowie die<br />

Sozialpartnerorganisationen. Hintergrund ihrer Einbindung war vor allem die Erfahrung, dass<br />

bislang aufeinander abgestimmte Maßnahmen im Sinne individueller Unterstützungsketten bis<br />

zur Wiedererlangung einer möglichst selbständigen Existenz häufig an den unterschiedlichen<br />

institutionellen Logiken, Zielsetzungen und Fördervoraussetzungen scheiterten. Zum Teil ist eine<br />

Anschlussfähigkeit für Übertritte in nächsthöhere Maßnahmen institutionell nicht gegeben.<br />

Passgenaue Zuweisungen und Hilfen werden durch mangelnde Kooperation und Abstimmungen<br />

zwischen den Institutionen erschwert.<br />

Im Rahmen der Durchführung der Pilotprojekte wurden vor allem die Sozialhilfebehörden in die<br />

Umsetzung eingebunden, die die Arbeitsmarktintegration bisher nur am Rande als eine Aufgabe<br />

betrachteten. In den Bezirken Bruck und Hartberg waren die Bezirkshauptmannschaften intensiv<br />

bei der Umsetzung involviert, in beiden Bezirken aber engagieren sich auch Kommunen in der<br />

Arbeitsmarktpolitik. In der Stadt Graz unterstützten vor allem einzelne Abteilungen, zum Beispiel<br />

das Sozialamt bzw. das Referat der dafür zuständigen Stadträtin, die Bemühungen einer<br />

Beschäftigungsintegration von arbeitsmarktfernen Gruppen. Von den SozialarbeiterInnen im<br />

Erwachsenbereich und in der Jugendwohlfahrt wird die Arbeitsmarktintegration aber oft nicht als<br />

eigene Aufgabe wahrgenommen.<br />

Beispielhaft für eine stärker Fokussierung auf Arbeitsmarktintegration in der Sozialhilfe könnte<br />

das „Wiener Modell“ sein: Hier arbeiten SozialarbeiterInnen und SozialhilfesachbearbeiterInnen<br />

im Team zusammen und stimmen ihr Betreuungsangebot sowie die erforderlichen finanziellen<br />

Hilfen mit dem/der Hilfsbedürftigen ab. Der Bittgang zum „Sozialamt“ soll durch<br />

KundInnenorientierung und verstärkte Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Hilfesuchenden der<br />

Vergangenheit angehören. Neue Verfahrensabläufe wurden definiert, bürokratische Hürden und<br />

lange Entscheidungswege reduziert und die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der<br />

MitarbeiterInnen gestärkt. Für maßgeschneiderte Hilfen und Unterstützungen nutzt das Magistrat<br />

nur bedingt die eigenen städtischen Einrichtungen und Ressourcen. Es sieht sich vermehrt als<br />

planender, steuernder, vernetzender und vor allem im Rahmen der Erstabklärung und<br />

Erstinformation operativ tätiger Partner. Insgesamt verfügt Wien derzeit über ein Stufenmodell,<br />

dass je nach Beschäftigungsfähigkeit und Leistungspotential differenzierte Angebote<br />

unterschiedlicher Träger umfasst. Wichtig dabei war es auch, dass mit der „Wiener<br />

Wiedereinstiegshilfe“ seit 2001 ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wurde, der es<br />

VollsozialhilfebezieherInnen erlaubt, bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen.

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