14.05.2014 Aufrufe

Download PDF (1,8 MB) - Der Paritätische Berlin

Download PDF (1,8 MB) - Der Paritätische Berlin

Download PDF (1,8 MB) - Der Paritätische Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bürgerengagement<br />

Die Enquete-Kommission „Internet und<br />

digitale Gesellschaft“ regt an, Bürgerbeteiligung<br />

in den Gremien des Bundestages zu gewährleisten.<br />

Diese gemeinsame Handlungsempfehlung<br />

aller Fraktionen und Sachverständigen findet sich<br />

in dem Schlussbericht der Enquete-Kommission.<br />

<strong>Der</strong> Bericht verweist darauf, dass die Kommission<br />

während ihrer Arbeit neue Standards der Online-<br />

Beteiligung erprobt habe: Neben der Errichtung<br />

von Foren, der Kommunikation über soziale Medien<br />

und der Liveübertragung von Anhörungen habe<br />

man über onlinebasierte Beteiligungswerkzeuge -<br />

wie beispielsweise Adhocracy - interessierten Bürgerinnen<br />

und Bürgern die Möglichkeit gegeben,<br />

unmittelbar an der Entstehung parlamentarischer<br />

Beschlüsse mitzuwirken. Dieses Formen der Beteiligung<br />

sollten nun auch von anderen Ausschüssen<br />

und Enquete-Kommissionen des Deutschen<br />

Bundestages genutzt werden.<br />

http://dipbt.bundestag.de/dip21/<br />

btd/17/125/1712550.pdf<br />

Ist die freie Wohlfahrtspflege ein Auslaufmodell?<br />

Ihre Vorrangstellung im deutschen Sozialsystem<br />

wird durch Entwicklungen im Leistungserbringungsrecht,<br />

wettbewerbliche EU-Vorgaben<br />

und Kritik an ihrem Arbeits- und Tarifrecht<br />

infrage gestellt. Das jüngste Heft des „Archivs für<br />

Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit“ (hrsg.<br />

vom Deutschen Verein) versammelt unterschiedliche<br />

Perspektiven auf die aktuelle Situation der<br />

freien Wohlfahrtspflege. Im Zentrum steht die Frage,<br />

welche strukturellen oder verbandspolitischen<br />

Reformen notwendig sind, damit freie Träger auch<br />

künftig den Sozialstaat mitgestalten können. Preis<br />

für Mitglieder des Deutschen Vereins: 10,70 Euro.<br />

www.lambertus.de<br />

<strong>Der</strong> neue Info-Dienst Freiwilligendienste liegt<br />

seit dem 16. April vor. Themen sind u.a. Anhebung<br />

des Alg-II-Freibetrages auf 200 Euro und die<br />

Konsequenzen für den Bundesfreiwilligendienst;<br />

Steuerfreiheit für Geld- und Sachbezüge im BFD;<br />

Ausschluss von rückwirkendem Vertragsschluss,<br />

Imagefilm auf Youtube: http://www.youtube.<br />

com/watch?v=k8vM4tEozfk&list=UUK037_<br />

G4UDLXZ7uR_2tCl2g&index=2.<br />

<strong>Der</strong> komplette Info-Dienst „Freiwilligendienste“<br />

kann im Internet hier aufgerufen werden:<br />

http://www.bafza.de/newsletter/ansicht/<br />

article/info-dienst-freiwilligendienstenr-24-16042013.html<br />

Sozialversicherungspflicht<br />

Anhebung des Übungsleiterfreibetrags<br />

und der<br />

Ehrenamtspauschale<br />

In ihrer jüngsten Publikation „summa summarum“<br />

hat die „Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund“ Erläuterungen zu Vergütungen im Ehrenamtsbereich<br />

gemacht, aus denen wir hier zitieren.<br />

„<strong>Der</strong> Bundesrat hat am 1. März 2013 dem Gesetz zur<br />

Stärkung des Ehrenamtes zugestimmt. Nachdem das<br />

Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, werden<br />

rückwirkend zum 1. Januar 2013 der sogenannte<br />

Übungsleiterfreibetrag auf 2.400 Euro und die sogenannte<br />

Ehrenamtspauschale auf 720 Euro angehoben.<br />

Dies wirkt sich auch in der Sozialversicherung aus – allerdings<br />

dort nur für die Zukunft.<br />

Die nach § 3 Nr. 26 EStG nunmehr bis zu 2.400 Euro<br />

steuerfreien Einnahmen für nebenberuflich tätige<br />

Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer sind<br />

kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.<br />

Folglich unterliegen sie nicht der Beitragspflicht und<br />

werden auch bei der Beurteilung geringfügig entlohnter<br />

Beschäftigungen nicht berücksichtigt. Bei einer anteiligen<br />

Inanspruchnahme des neuen Steuerfreibetrags<br />

(200 Euro im Monat) ist demnach in einer geringfügig<br />

entlohnten Beschäftigung ein monatliches Arbeitsentgelt<br />

bis zu 650 Euro möglich.<br />

<strong>Der</strong> höhere Steuerfreibetrag wird in der Sozialversicherung<br />

nur für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume<br />

berücksichtigt. Demnach bleibt – auch bei einer rückwirkenden<br />

Inanspruchnahme des höheren anteiligen<br />

Steuerfreibetrags – eine bisher mehr als geringfügig ausgeübte<br />

Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Nur<br />

für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume kann sie<br />

als geringfügig entlohnte Beschäftigung erteilt werden.<br />

Dies gilt entsprechend für die nach § 3 Nr. 26a EStG bis<br />

zu 720 Euro steuerfreien Einnahmen für nebenberufliche<br />

Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger<br />

und kirchlicher Zwecke (Ehrenamtspauschale).“<br />

www.summa-summarum.eu<br />

Fotoreporter gesucht!<br />

Die Pressestelle des <strong>Paritätische</strong>n <strong>Berlin</strong> sucht<br />

ehrenamtlich engagierte Fotoreporter. Die Motive<br />

sind für Internet, Rundbrief, Geschäftsbericht und<br />

Broschüren vorgesehen. Interesse?<br />

engel@paritaet-berlin.de<br />

Mai 2013 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!