Download PDF (1,8 MB) - Der Paritätische Berlin
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Bürgerengagement<br />
Die Enquete-Kommission „Internet und<br />
digitale Gesellschaft“ regt an, Bürgerbeteiligung<br />
in den Gremien des Bundestages zu gewährleisten.<br />
Diese gemeinsame Handlungsempfehlung<br />
aller Fraktionen und Sachverständigen findet sich<br />
in dem Schlussbericht der Enquete-Kommission.<br />
<strong>Der</strong> Bericht verweist darauf, dass die Kommission<br />
während ihrer Arbeit neue Standards der Online-<br />
Beteiligung erprobt habe: Neben der Errichtung<br />
von Foren, der Kommunikation über soziale Medien<br />
und der Liveübertragung von Anhörungen habe<br />
man über onlinebasierte Beteiligungswerkzeuge -<br />
wie beispielsweise Adhocracy - interessierten Bürgerinnen<br />
und Bürgern die Möglichkeit gegeben,<br />
unmittelbar an der Entstehung parlamentarischer<br />
Beschlüsse mitzuwirken. Dieses Formen der Beteiligung<br />
sollten nun auch von anderen Ausschüssen<br />
und Enquete-Kommissionen des Deutschen<br />
Bundestages genutzt werden.<br />
http://dipbt.bundestag.de/dip21/<br />
btd/17/125/1712550.pdf<br />
Ist die freie Wohlfahrtspflege ein Auslaufmodell?<br />
Ihre Vorrangstellung im deutschen Sozialsystem<br />
wird durch Entwicklungen im Leistungserbringungsrecht,<br />
wettbewerbliche EU-Vorgaben<br />
und Kritik an ihrem Arbeits- und Tarifrecht<br />
infrage gestellt. Das jüngste Heft des „Archivs für<br />
Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit“ (hrsg.<br />
vom Deutschen Verein) versammelt unterschiedliche<br />
Perspektiven auf die aktuelle Situation der<br />
freien Wohlfahrtspflege. Im Zentrum steht die Frage,<br />
welche strukturellen oder verbandspolitischen<br />
Reformen notwendig sind, damit freie Träger auch<br />
künftig den Sozialstaat mitgestalten können. Preis<br />
für Mitglieder des Deutschen Vereins: 10,70 Euro.<br />
www.lambertus.de<br />
<strong>Der</strong> neue Info-Dienst Freiwilligendienste liegt<br />
seit dem 16. April vor. Themen sind u.a. Anhebung<br />
des Alg-II-Freibetrages auf 200 Euro und die<br />
Konsequenzen für den Bundesfreiwilligendienst;<br />
Steuerfreiheit für Geld- und Sachbezüge im BFD;<br />
Ausschluss von rückwirkendem Vertragsschluss,<br />
Imagefilm auf Youtube: http://www.youtube.<br />
com/watch?v=k8vM4tEozfk&list=UUK037_<br />
G4UDLXZ7uR_2tCl2g&index=2.<br />
<strong>Der</strong> komplette Info-Dienst „Freiwilligendienste“<br />
kann im Internet hier aufgerufen werden:<br />
http://www.bafza.de/newsletter/ansicht/<br />
article/info-dienst-freiwilligendienstenr-24-16042013.html<br />
Sozialversicherungspflicht<br />
Anhebung des Übungsleiterfreibetrags<br />
und der<br />
Ehrenamtspauschale<br />
In ihrer jüngsten Publikation „summa summarum“<br />
hat die „Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund“ Erläuterungen zu Vergütungen im Ehrenamtsbereich<br />
gemacht, aus denen wir hier zitieren.<br />
„<strong>Der</strong> Bundesrat hat am 1. März 2013 dem Gesetz zur<br />
Stärkung des Ehrenamtes zugestimmt. Nachdem das<br />
Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, werden<br />
rückwirkend zum 1. Januar 2013 der sogenannte<br />
Übungsleiterfreibetrag auf 2.400 Euro und die sogenannte<br />
Ehrenamtspauschale auf 720 Euro angehoben.<br />
Dies wirkt sich auch in der Sozialversicherung aus – allerdings<br />
dort nur für die Zukunft.<br />
Die nach § 3 Nr. 26 EStG nunmehr bis zu 2.400 Euro<br />
steuerfreien Einnahmen für nebenberuflich tätige<br />
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer sind<br />
kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.<br />
Folglich unterliegen sie nicht der Beitragspflicht und<br />
werden auch bei der Beurteilung geringfügig entlohnter<br />
Beschäftigungen nicht berücksichtigt. Bei einer anteiligen<br />
Inanspruchnahme des neuen Steuerfreibetrags<br />
(200 Euro im Monat) ist demnach in einer geringfügig<br />
entlohnten Beschäftigung ein monatliches Arbeitsentgelt<br />
bis zu 650 Euro möglich.<br />
<strong>Der</strong> höhere Steuerfreibetrag wird in der Sozialversicherung<br />
nur für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume<br />
berücksichtigt. Demnach bleibt – auch bei einer rückwirkenden<br />
Inanspruchnahme des höheren anteiligen<br />
Steuerfreibetrags – eine bisher mehr als geringfügig ausgeübte<br />
Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Nur<br />
für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume kann sie<br />
als geringfügig entlohnte Beschäftigung erteilt werden.<br />
Dies gilt entsprechend für die nach § 3 Nr. 26a EStG bis<br />
zu 720 Euro steuerfreien Einnahmen für nebenberufliche<br />
Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger<br />
und kirchlicher Zwecke (Ehrenamtspauschale).“<br />
www.summa-summarum.eu<br />
Fotoreporter gesucht!<br />
Die Pressestelle des <strong>Paritätische</strong>n <strong>Berlin</strong> sucht<br />
ehrenamtlich engagierte Fotoreporter. Die Motive<br />
sind für Internet, Rundbrief, Geschäftsbericht und<br />
Broschüren vorgesehen. Interesse?<br />
engel@paritaet-berlin.de<br />
Mai 2013 7