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Natur« und »Kultur«: Von Inbegriffen zu Reflexionsbegriffen1

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mithin eine abgrenzende, mit »Kultur« eine affirmative Selbstbeschreibung derjenigen<br />

Handlungssysteme vor, in denen Technik eingesetzt wird nach jeweiliger Maßgabe unserer<br />

(situativen) Auffassung subjektiver positiver Handlungsfreiheit. »Technik«, (ex negativo-)<br />

»Natur« <strong>und</strong> »Kultur« als transzendentale Reflexionsbegriffe drücken mithin den Be<strong>zu</strong>g<br />

einschlägiger Vorstellungen <strong>zu</strong> unserem Handlungsvermögen aus. Die Anerkennung von<br />

etwas als nicht disponibel (»Natur«), bedingt nicht disponibel, sofern die Realisierung eines<br />

konkreten Zweckes für erforderlich gehalten wird (»Kultur«), <strong>und</strong> disponibel (»Technik«)<br />

beruht auf einer Entscheidung, da sie selbst nicht erkenntnismäßig <strong>zu</strong> f<strong>und</strong>ieren ist, wie Kant<br />

für die Domäne der Erkenntnisvermögen bereits betont. Eine solche Entscheidung ist in<br />

unserem Fall nur unter normativen Gesichtspunkten <strong>zu</strong> rechtfertigen. Daß solche<br />

Rechtfertigungen unter unterschiedlicher normativer Orientierung erfolgen können, erklärt,<br />

warum im Zuge der Problem- <strong>und</strong> Ideengeschichte unter einer wechselnden Bewertung von<br />

wechselnden Erfahrungen der Disponibilität oder Nicht-Disponibilität »Natur«, »Technik«<br />

<strong>und</strong> »Kultur« jeweils unterschiedlich gefaßt wurden, letztlich als Manifestation reflexiver<br />

Kultur.<br />

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