Natur« und »Kultur«: Von Inbegriffen zu Reflexionsbegriffen1
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mithin eine abgrenzende, mit »Kultur« eine affirmative Selbstbeschreibung derjenigen<br />
Handlungssysteme vor, in denen Technik eingesetzt wird nach jeweiliger Maßgabe unserer<br />
(situativen) Auffassung subjektiver positiver Handlungsfreiheit. »Technik«, (ex negativo-)<br />
»Natur« <strong>und</strong> »Kultur« als transzendentale Reflexionsbegriffe drücken mithin den Be<strong>zu</strong>g<br />
einschlägiger Vorstellungen <strong>zu</strong> unserem Handlungsvermögen aus. Die Anerkennung von<br />
etwas als nicht disponibel (»Natur«), bedingt nicht disponibel, sofern die Realisierung eines<br />
konkreten Zweckes für erforderlich gehalten wird (»Kultur«), <strong>und</strong> disponibel (»Technik«)<br />
beruht auf einer Entscheidung, da sie selbst nicht erkenntnismäßig <strong>zu</strong> f<strong>und</strong>ieren ist, wie Kant<br />
für die Domäne der Erkenntnisvermögen bereits betont. Eine solche Entscheidung ist in<br />
unserem Fall nur unter normativen Gesichtspunkten <strong>zu</strong> rechtfertigen. Daß solche<br />
Rechtfertigungen unter unterschiedlicher normativer Orientierung erfolgen können, erklärt,<br />
warum im Zuge der Problem- <strong>und</strong> Ideengeschichte unter einer wechselnden Bewertung von<br />
wechselnden Erfahrungen der Disponibilität oder Nicht-Disponibilität »Natur«, »Technik«<br />
<strong>und</strong> »Kultur« jeweils unterschiedlich gefaßt wurden, letztlich als Manifestation reflexiver<br />
Kultur.<br />
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