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Heft lesen... - Philologenverband Sachsen

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Auswirkung der Abschaffung des „Sitzenbleibens“ auf die Leistungsbereitschaft<br />

Wenn das „Sitzenbleiben“ abgeschafft wird, wird sich das auf die Leistungsbereitschaft<br />

der Schüler auswirken<br />

positiv negativ weder noch *)<br />

% % %<br />

insgesamt 15 67 14<br />

Ost 7 78 13<br />

West 17 65 14<br />

18- bis 29-Jährige 10 84 3<br />

30- bis 44-Jährige 15 67 14<br />

45- bis 59-Jährige 18 65 15<br />

60 Jahre und älter 18 59 17<br />

Schüler/Studenten 6 84 10<br />

Kinder im Haushalt:<br />

– ja 12 73 13<br />

– nein 17 64 14<br />

Anhänger der: CDU/CSU 12 73 11<br />

FDP 9 88 3<br />

SPD 19 61 17<br />

Grünen 20 56 18<br />

Linke 8 68 24<br />

Piraten 22 66 5<br />

*) an 100 Prozent fehlende Angaben = „weiß nicht“<br />

Steigende Durchfallquoten?<br />

Der Ansicht, dass sollte das „Sitzenbleiben“ abgeschafft werden, die Durchfallquoten<br />

bei Abschlussprüfungen steigen werden<br />

stimmen zu stimmen nicht zu *)<br />

% %<br />

insgesamt 73 23<br />

Ost 81 17<br />

West 72 24<br />

18- bis 29-Jährige 79 20<br />

30- bis 44-Jährige 71 27<br />

45- bis 59-Jährige 77 19<br />

60 Jahre und älter 65 27<br />

Schüler/Studenten 89 10<br />

Kinder im Haushalt:<br />

– ja 78 20<br />

– nein 71 24<br />

Anhänger der: CDU/CSU 81 16<br />

FDP 85 5<br />

SPD 67 29<br />

Grünen 65 30<br />

Linke 65 29<br />

Piraten 60 40<br />

*) an 100 Prozent fehlende Angaben = „weiß nicht“<br />

Wichtige Hinweise zur Streikgeldzahlung<br />

In den letzten Tagen erreichten uns viele Bezügemitteilungen für den Monat Januar, auf denen der Abzug<br />

für die Teilnahme an den Warnstreiks im November realisiert wurde. Die in der Bezügemitteilung ausgebrachten<br />

Beitragserstattungen in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung,<br />

Kranken- und Pflegeversicherung) sind korrekt dargestellt. Die Bemessungsgrundlage des Beitrags zur<br />

Zusatzversorgung ist das um den Streikabzug verminderte Bruttoeinkommen.<br />

Beispiel: Gehalt Streikabzug AN-Beitrag ZV<br />

4.000 € – 200 € 76 Euro<br />

Somit ist der Abzug zur Zusatzversorgung entsprechend geringer.<br />

Normalerweise wären für die Bezüge im Januar 80 € zu zahlen. Aber für den Streikabzug wurden 4 €<br />

erstattet. Diese Berechnung ist aus der Bezügemitteilung nicht erkennbar.<br />

Den Differenzbetrag, der erstattet wird, ist erst in Verbindung mit der Bezügemitteilung<br />

März erkennbar.<br />

In der Bezügemitteilung Februar ist dies noch nicht erkennbar, da noch Abzüge für die Jahressonderzahlung<br />

erfolgen. Die Jahressonderzahlung berechnet sich aus dem Tabellenentgelt der Monate<br />

Juli, August und September. Für diejenigen Mitglieder, die am Warnstreik im September 2012 teilgenommen<br />

haben, verringert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung um wenige<br />

Euro. Diese Korrektur wird vom Landesamt für Finanzen im Februar vorgenommen. Für Beschäftigte, die<br />

die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegversicherung und /oder in der Rentenversicherung<br />

im Jahr überschreiten, werden aufgrund der Streikteilnahme keine SV-Beiträge abgezogen bzw. jetzt<br />

erstattet. Zur Ermittlung des Nettobetrages der gekürzten Stunden im Januar teilt uns das Landesamt für<br />

Finanzen mit:<br />

„Die Erstattung der Steuern erfolgt im sog. indirekten Erstattungsverfahren, d. h. die Bruttobezüge der zu<br />

kürzenden Stunden mindern im Januar das Steuerbrutto des laufenden Monats und es erfolgt eine geringere<br />

Steuererhebung auf die Bezüge des Monats Januar. Erkennbar ist dieser Steuerbetrag erst im März,<br />

wenn keine Rückrechnungen oder Änderungen anderer Art einfließen.“<br />

Unser Ziel ist es, das Streikgeld von November noch vor dem nächsten Streik auszuzahlen.<br />

Aus diesem Grund kann der vom PVS ausgezahlte Lohnausgleich vom tatsächlichen Nettoverlust<br />

geringfügig abweichen. Dies ist uns, aufgrund unsere stabilen Finanzsituation und<br />

Ihrer Beitragsdisziplin, ohne die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge möglich.<br />

Sollten Sie dennoch mit dem Auszahlungsbetrag nicht einverstanden sein, benötigen wir im April unbedingt<br />

neben der Bezügemitteilung für den Monat Januar die Bezügemitteilungen für die Monate Februar und März.<br />

1/2013<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Frank Haubitz, Landesvorsitzender<br />

<strong>Philologenverband</strong> <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Redaktion:<br />

Steffen Pabst, Carmen Preißler<br />

PVS-Geschäftsstelle:<br />

Carmen Preißler<br />

Königsbrücker Landstraße 79, 01109 Dresden<br />

Tel. (0351) 8 02 52 47, Fax: (0351) 8 02 52 41<br />

Internet: www.phv-sachsen.de<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich.<br />

Für Mitglieder des PVS ist der Bezugspreis im<br />

Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />

Der Abonnementptreis für Nichtmitglieder<br />

beträgt jährlich 7,16 Euro;<br />

Einzelpreis 1,79 Euro zzgl. Postgebühren<br />

Hinweis:<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Herausgeber<br />

Mit dem Namen der Verfasser gekennzeichnete<br />

Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung<br />

der Redaktion wieder.<br />

Der Herausgeber behält sich<br />

redaktionelle Kürzungen vor.<br />

Satz und Druck:<br />

Lößnitz-Druck GmbH, Radebeul<br />

Titelbild:<br />

Christl. Gymnasium Johanneum Hoyerswerda<br />

Redaktionsschluss für 2/2013: 27.05.2013<br />

1-2013<br />

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