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Heft lesen... - Philologenverband Sachsen

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Bericht aus dem Lehrerhauptpersonalrat<br />

Die neue VwV Bedarf und Schuljahresablauf<br />

für das kommende Schuljahr, die im Entwurf dem<br />

Lehrerhauptpersonalrat vorgelegen hat, hat es in<br />

sich. Nachdem in den vergangenen Jahren immer<br />

wieder einzelne Formulierungen gestrichen wurden,<br />

geht es jetzt einer Reihe von sogenannten<br />

Selbstverständlichkeiten „an den Kragen“.<br />

Immer wieder wurden einzelne Textpassagen<br />

aus der Verwaltungsvorschrift zur Regelung des<br />

Bedarfes an Schulen entfernt. Diese und weitere,<br />

andere Schularten betreffende Weglassungen<br />

sorgen seitdem für eine spürbare Verlängerung<br />

der im Rahmen der Mitwirkung im Lehrerhauptpersonalrat<br />

stattfindenden Sitzungen zum Thema.<br />

Von Seiten des Kultusministeriums wurden in den<br />

vergangenen Jahren dazu fast alle Vorschläge des<br />

LHPR abgelehnt. So bot die VwV im Schuljahr<br />

2005/06 noch folgende Möglichkeiten im Unterabschnitt<br />

3 zur Klassen- und Gruppenbildung:<br />

– die Teilung von Klassen im musischen Profil –<br />

Fach Darstellendes Spiel<br />

– die Teilung der Klassen im mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />

Profil im Fach Physik<br />

während des Praktikums<br />

– die Zusammenfassung von Schülern (die nach<br />

Klasse 10 der Mittelschule an das Gymnasium<br />

wechseln) in der zweiten Fremdsprache in<br />

Sprachgruppen mit einer zusätzlichen Förderstunde<br />

je Woche für ein Schuljahr<br />

Im Schuljahr 2004/05 galt außerdem noch eine<br />

Obergrenze für den Unterricht in Informatik von<br />

16 Schülern je Gruppe. Nachfolgend existiert nur<br />

noch die Untergrenze von mindestens 12 Schülern<br />

je Gruppe. Diese Streichungen haben zwar nicht<br />

zum Zusammenbruch des Schulsystems geführt,<br />

wirken sich aber durchaus auf die Unterrichtsbedingungen<br />

aus.<br />

Mit der neuen VwV Bedarf und Schuljahresablauf<br />

für das kommende Schuljahr beginnt nun<br />

eine neue Ära der „Entschlackung“ von Textpassagen.<br />

So wird der sogenannte „Stundenpool in<br />

Verantwortung des Schulleiters“ (z.B. für Klassenleiterstunden,<br />

zusätzliche Arbeitsgemeinschaften<br />

oder besonders zeitintensive Zusatzaufgaben) aus<br />

dem Text der neuen VwV entfernt. Es war ja bereits<br />

in diesem Schuljahr absehbar, dass es diese<br />

Form eines „pädagogischen Plus“ (die Formulierung<br />

wurde im Zusammenhang mit dem BTV<br />

Mittelschulen und Gymnasien eingeführt) nicht<br />

mehr geben würde. Da an fast allen Schularten<br />

nicht einmal mehr der Ergänzungsbereich voll<br />

zugewiesen werden konnte, streicht man diese<br />

Passage vollständig. Das heißt im Klartext, dass<br />

es die Ausstattungen mit zusätzlichem Personal<br />

nicht mehr geben wird. In gleicher Weise geht<br />

man mit der bisherigen Möglichkeit um, Anpassungen<br />

an die Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung<br />

im laufenden Schuljahr nur vornehmen zu<br />

können, wenn „die Veränderung der Schülerzahlen<br />

erheblich ist und keine wesentlichen Nachteile<br />

für die betroffenen Schüler zu erwarten sind.“<br />

Was das in der Praxis bedeuten kann, muss ich sicher<br />

nicht erst lange erläutern. Eine Formulierung<br />

wird wohl besonders schmerzlich fehlen: „Bei der<br />

Lehrauftragsverteilung ist auf den fachgerechten<br />

Einsatz der Lehrkräfte sowie auf den Einsatz<br />

nach Qualifikation für die Vermittlung fachtheoretischer<br />

oder fachpraktischer Inhalte zu achten.“<br />

Und etwas weiter unten wird im Zusammenhang<br />

mit der Begleitung von Schülern zum Schwimmunterricht<br />

an Grundschulen die Planungspflicht<br />

der SBA von zusätzlichen Aufsichtsstunden (bei<br />

Bedarf) entfernt. Nicht verständlich ist mir auch,<br />

warum man den Zuweisungsschlüssel für die Kurse<br />

(47/25, also 1,88 Lehrerstunden je Schüler)<br />

nicht erhöhen will. Seit der Einführung der neuen<br />

Regelungen zur OAVO liegt der tatsächliche Aufwand<br />

bei 2 Lehrerstunden je Schüler. Bisher hat<br />

man diesen Mehrbedarf stillschweigend aus dem<br />

Stundenpool gedeckt. Diesen gibt es aber jetzt<br />

nicht mehr. Warum man all diese Textpassagen<br />

streicht? Das Ministerium begründet den Wegfall<br />

zum Teil damit, dass diese Formulierungen<br />

Selbstverständlichkeiten darstellen und deshalb<br />

nicht besonders erwähnt werden müssten. Aufmerksame<br />

Leser unserer Zeitschrift werden sicher<br />

erkennen, dass den Verantwortlichen der neue<br />

Haushalt im Nacken sitzt. Zwar beinhaltet dieser<br />

einen jährlichen Zuwachs von ca. 250 Stellen pro<br />

Schuljahr für die nächsten beiden Haushaltjahre,<br />

aber Fakt ist, dass bei mindestens 1000 frei werdenden<br />

Stellen pro Schuljahr und 250 zusätzlich<br />

durch den Haushalt 2013/14 geschaffenen Stellen<br />

ein voraussichtlicher Einstellungsbedarf von mehr<br />

als 1250 Stellen besteht. Zum Vergleich: 2012<br />

hatte man 565 Stellen zu besetzen. Die Schwierigkeiten<br />

sind allen Beteiligten noch heute gut in<br />

Erinnerung. Um das frei werdende Stellenvolumen<br />

des vergangenen Jahres von knapp 1000 Stellen<br />

zu füllen, wurden z.B. die Ganztagsprojekte aus<br />

der Lehrauftragsverteilung in den Freizeitbereich<br />

verlegt und die vorhandenen Abordnungen verringert.<br />

Das brachte ein Arbeitsvolumen von ca.<br />

400 Stellen. Was kommt im nächsten Schuljahr?<br />

Die Veränderung der Dienstvereinbarung BEM<br />

(Betriebliches Eingliederungsmanagement) bringt<br />

nur wenige neue Aspekte. Das ist auch gut so.<br />

So kann eine Maßnahme wie bisher auch beantragt<br />

werden, wenn noch keine sechs Wochen<br />

Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Zu diesem Zweck<br />

hat jetzt der Beschäftigte die Möglichkeit, mit<br />

dem Schulleiter, der Personalvertretung oder der<br />

Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufzunehmen.<br />

Neben der Personalvertretung und der<br />

Schwerbehindertenvertretung kann jetzt auch der<br />

Betriebsarzt mit Zustimmung des Beschäftigten<br />

die Einleitung eines BEM-Verfahrens vorschlagen.<br />

Neu in der Liste der möglichen Beteiligten<br />

sind die Frauenbeauftragte und der Schulpsychologe.<br />

Noch offen ist die Frage, ob in Zukunft<br />

bei Erreichen des Zeitraumes von sechs Wochen<br />

Krankschreibung, welcher auch unterbrochen sein<br />

kann, der Schulleiter durch ein EDV-gestütztes<br />

Verfahren informiert werden soll.<br />

Gerhard Pöschmann<br />

5. Schulpolitisches Forum – Wie viel Eigenverantwortung<br />

verträgt Schule<br />

Das 5. Schulpolitische Forum der Lehrerverbände<br />

im Sächsischen Beamtenbund (SBB) und der<br />

CDU-Landtagsfraktion am 26.01.13 in Dresden<br />

stand ganz im Zeichen der Übernahme von mehr<br />

Eigenverantwortung durch Schulen. Dabei lag der<br />

Fokus der Diskussion auf der Frage, wie viel Eigenverantwortung<br />

Schule wirklich verträgt. Deutlich<br />

wurde, dass Eigenverantwortung auch eigene<br />

Gestaltung bedeutet und dass die Schulleitungen<br />

dafür vor allem Zeit benötigen.<br />

Der stellvertretende Vorsitzende des <strong>Philologenverband</strong>es<br />

Gerhard Pöschmann stellte in seiner<br />

Begrüßungsrede klar, dass Eigenverantwortung<br />

viele Facetten beinhaltet. Während Schulleiter<br />

möglicherweise größere Gestaltungsräume suchen,<br />

schaut das Lehrpersonal eher skeptisch auf<br />

diese Entwicklung, überträgt sie doch eine größere<br />

Machtkompetenz auf die Schulleitungen. Dazu<br />

gehören neben der Entscheidungsfreiheit über die<br />

Verteilung der Finanzen an der Schule auch eine<br />

größere Mitsprache (in einigen Bundesländern<br />

auch die volle Entscheidungskompetenz) über die<br />

Einstellung von Personal. „Aber wer einstellt, der<br />

muss auch kündigen“, warnte Gerhard Pöschmann<br />

in seinem Vorwort. Auch der Staat darf sich<br />

nicht, in dem Glauben, die Schulen regeln jetzt<br />

alles selbst, aus der Verantwortung zurückziehen.<br />

Schulen müssen mit eigenen Konzepten reagieren.<br />

Die bereits jetzt vorhandenen Schulprogramme<br />

sind nur ein erster Anfang. Um Fehlentwicklungen<br />

vorzubeugen, muss die Kultusverwaltung, mehr als<br />

bisher, an den Schulen präsent sein und helfend<br />

eingreifen können. —<br />

1-2013<br />

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