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Die Arbeitsgruppe „Umgang mit rechtsextremen Aufmärschen“ | 11<br />
Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit Ereignissen in der Zeit von 2010<br />
bis 2012. In rechtlicher Perspektive ist dies sinnvoll, weil das Bundesverfassungsgericht<br />
am 4. November 2009 mit der sogenannten Wunsiedel-<br />
Entscheidung eine Grundsatzentscheidung zur Versammlungsfreiheit<br />
und zu extrem rechten Aufmärschen getroffen hat. Auch politisch betrachtet<br />
liegt dies nah, weil seit den Landtagswahlen im September 2009<br />
die Deutsche Volksunion (DVU) nicht mehr im Brandenburger Landtag<br />
vertreten ist. Die Partei hat sich aufgelöst, und nun versucht die NPD verstärkt,<br />
sich in Brandenburg zu etablieren. Gleichzeitig hat sich, vor allem<br />
durch die Aktionen des Neonazi-Netzwerks Spreelichter, die extrem<br />
rechte Demonstrationspolitik in diesem Zeitraum verändert. Auf der anderen<br />
Seite ist das Jahr 2010 auch für den demokratischen Protest wichtig.<br />
Am 13. Februar 2010 stoppten Tausende Bürger_innen erstm<strong>als</strong> den bundesweit<br />
bedeutendsten Aufmarsch der rechten Szene, die alljährliche Demonstration<br />
anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens. Das<br />
trug dazu bei, dass Sitzblockaden <strong>als</strong> Demonstrationsform gegen rechte<br />
Aufmärsche seither häufiger gewählt werden, auch in Brandenburg.<br />
Am 8. April 2013 wurde der vorliegende Text in der abschließenden Sitzung<br />
der Arbeitsgruppe beschlossen. Er fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen.<br />
Zahlreiche zusätzliche Dokumente und<br />
Quellen können auf der Webseite<br />
www.bericht.demos-gegen-nazis.de<br />
eingesehen werden.