PDF-Datei als Download, 1 MB - Potsdam bekennt Farbe
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Die Arbeitsgruppe „Umgang mit rechtsextremen Aufmärschen“ | 13<br />
6. Die Versammlungsbehörde könnte die bestehenden Möglichkeiten zur<br />
Beschränkung extrem rechter Aufmärsche konsequenter nutzen. Wenn die<br />
Rechtslage Auflagen oder Verbote für bestimmte Orte oder Tage möglich<br />
erscheinen lässt, sollten diese auch erlassen werden.<br />
7. Kommunale Verwaltungen sollten die Entwicklung eines Leitbildes<br />
fördern, das die Werte des Zusammenlebens in ihrem Gemeinwesen beschreibt<br />
und deutlich macht, dass diese mit der Ideologie der extremen Rechten<br />
unvereinbar sind. An einem solchen Leitbild können sich Verwaltung<br />
und Bürger_innen orientieren, wenn sie mit einem Neonazi-Aufmarsch<br />
konfrontiert sind. Um wirksam zu sein, muss ein Leitbild öffentlich diskutiert<br />
werden und Unterstützung durch viele Bürger_innen erhalten.<br />
8. Kommunale Verwaltungen sollten Bürger_innen und ihre Organisa tionen<br />
darin unterstützen, sich gegen extrem rechte Aufmärsche zu engagieren. Die<br />
Verwaltung muss neutral und sachlich sein, aber sie muss die Bürger_innen<br />
über wesentliche Tatsachen wie einen Neonazi-Aufmarsch informieren<br />
und sollte sich mit zivilgesellschaftlichen Netzwerken austauschen. Bürgermeister_innen<br />
können <strong>als</strong> Privatpersonen auch an Protest aktionen teilnehmen.<br />
9. Der Landtag sollte den § 21 des Versammlungsgesetzes so ändern, dass<br />
Störungen von Versammlungen ohne Anwendung von Gewalt in Brandenburg<br />
nicht mehr strafbar sind. Gewaltlosen Störungen fehlt es an der kriminellen<br />
Energie, die eine Bestrafung rechtfertigt. Eine Gesetzesänderung<br />
würde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen, zur<br />
Deeskalation beitragen und die Rechtssicherheit für Polizist_innen und<br />
Demon strant_innen erhöhen.