29.05.2014 Aufrufe

PDF-Datei als Download, 1 MB - Potsdam bekennt Farbe

PDF-Datei als Download, 1 MB - Potsdam bekennt Farbe

PDF-Datei als Download, 1 MB - Potsdam bekennt Farbe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

44 | Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die Aufgaben der Polizei<br />

Innenminister Dietmar Woidke (SPD) betonte, der Polizeieinsatz sei grundsätzlich<br />

rechtmäßig und angemessen gewesen. 17 Zwar habe es sich anfangs<br />

um eine spontane, vom Versammlungsrecht gedeckte Sitzblockade gehandelt.<br />

Jedoch sei diese im weiteren Verlauf zu einer sogenannten Verhinderungsblockade<br />

geworden. Damit habe der Verdacht bestanden, dass die<br />

Blockade dem Zweck dienen könnte, eine nicht verbotene Versammlung<br />

zu verhindern. Dies wäre gemäß § 21 Versammlungsgesetz ebenso strafbar<br />

wie eine Nötigung, für die es, so Woidke, ebenfalls Anzeichen gegeben<br />

habe. Das Aktionsbündnis Neuruppin bleibt bunt und das Ak tionsbündnis<br />

gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit beharrten<br />

darauf, dass der Einsatz rechtswidrig gewesen sei. Sie verzichteten aber<br />

darauf, dies von einem Verwaltungsgericht prüfen zu lassen. Die Ermittlungsverfahren<br />

gegen über 300 Personen wurden von der Staatsanwaltschaft<br />

Neuruppin eingestellt. Weil die Neonazis zum Zeitpunkt der Sitzblockade<br />

ihre Demonstration noch gar nicht begonnen hatten, seien sie, so die<br />

Staatsanwaltschaft, weder gestört noch genötigt worden.<br />

Ohne Versammlungsfreiheit gibt es keine lebendige Demokratie<br />

Demonstrationen sind, so der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht<br />

Konrad Hesse, „ursprünglich-ungebändigte unmittelbare Demokratie“.<br />

In unserem repräsentativen politischen System wird die Macht durch<br />

Vermittlungsinstanzen ausgeübt, die durch Wahlen von den Bürger_innen<br />

damit beauftragt werden. Wenn sich Bürger_innen aber auf der Straße<br />

versammeln, üben sie ihren Einfluss direkt – ohne Parteien und Parlamente<br />

– aus. Das kann, so Hesse, „den politischen Betrieb vor Erstarrung in<br />

geschäftiger Routine bewahren“. 18 Mit anderen Worten: Demonstrationen<br />

sind lebenswichtig für die Demokratie.<br />

In der Bundesrepublik hat jeder und jede das Recht, seine oder ihre Meinung<br />

frei zu äußern und sich zu versammeln, wo, wann und wie er oder sie<br />

das möchte. Das ist die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit. Sie sind<br />

in Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Versammlungen<br />

unter freiem Himmel sind anmeldepflichtig. Die zuständige Behörde<br />

17 Vgl. Land Brandenburg, Ministerium des Innern: Woidke: Polizei handelte<br />

grundsätzlich rechtmäßig und angemessen. Pressemitteilung Nr. 137/11 vom<br />

20.10.2011, online unter http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/<br />

bb1.c.266603.de [7.4.2013].<br />

18 Vgl. Hesse, Konrad: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Heidelberg 1999, S. 166.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!