PDF-Datei als Download, 1 MB - Potsdam bekennt Farbe
PDF-Datei als Download, 1 MB - Potsdam bekennt Farbe
PDF-Datei als Download, 1 MB - Potsdam bekennt Farbe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
66 | Rechtlicher Umgang mit Demonstrationen<br />
aus Österreich, wo jede Betätigung für eine (neo-)nation<strong>als</strong>ozialistische<br />
Organisation nach dem Verbotsgesetz mit zehn bis 20 Jahren Haft bestraft<br />
wird. Die Linkspartei.PDS befürwortete die Verfassungsänderung, die<br />
CDU lehnte sie ab.<br />
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nach einem Volksentscheid im<br />
November 2007 folgenden Satz in die Landesverfassung aufgenommen:<br />
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,<br />
das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-<br />
Vorpommerns zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches<br />
oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“<br />
(Artikel 18a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).<br />
Rassismus ist jedoch nicht ein Problem der Extreme, sondern<br />
existiert auch in der Mitte der Gesellschaft. Deswegen ist der Ausdruck<br />
„rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut“ irreführend,<br />
auch wenn er gerade auf neonazistisches Gedankengut abzielt. Demgegenüber<br />
heißt es im „Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter<br />
Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“<br />
des Rates der Europäischen Union: „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit<br />
stellen unmittelbare Verstöße gegen die Grundsätze der Freiheit,<br />
der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten<br />
sowie der Rechtsstaatlichkeit dar, auf die sich die Europäische Union gründet<br />
und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind.“ Daran angelehnt hat<br />
der brandenburgische Gener<strong>als</strong>taatsanwalt Erardo Rautenberg angeregt,<br />
einen neuen Absatz 3 des Artikels 12 in die Landesverfassung einzubringen:<br />
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,<br />
im Land Brandenburg das friedliche Zusammenleben der Menschen zu<br />
stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches und fremdenfeindliches<br />
Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“<br />
Welche Auswirkungen es auf das Demonstrationsgeschehen haben würde,<br />
wenn extrem rechtes Gedankengut durch eine „Antirassismusklausel“ oder<br />
auf andere Weise ausdrücklich für mit der Verfassung des Landes unvereinbar<br />
erklärt würde, ist nicht mit Gewissheit vorherzusagen. Wie sich die<br />
Verfassungsänderung in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Hinsicht ausgewirkt<br />
hat, konnte in diesem Rahmen nicht geprüft werden. Eine solche<br />
Klausel könnte möglicherweise dazu dienen, die Anwendung der in § 240<br />
StGB (Nötigung) enthaltenen „Verwerflichkeitsklausel“ zu beeinflussen.<br />
Nach dieser ist eine Nötigung nur strafbar, wenn der Zweck der Sitzblockade<br />
<strong>als</strong> verwerflich anzusehen ist, etwa wenn die Sitzblockade das Versammlungsrecht<br />
der Neonazis beeinträchtigen soll, was bislang <strong>als</strong> verwerflich<br />
angesehen wird. Dient eine Sitzblockade aber dazu, entsprechend einer<br />
„Antirassismusklausel“ rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut