BA Deckblatt; Inhaltsverzeichnis doc - Proraer Bausoldaten
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3.1.2. Stellungnahmen zur Wehrdienstfrage<br />
Die Sorgen und Nöte nicht weniger evangelischer Christen nach Einführung der allgemeinen<br />
Wehrpflicht im Januar 1962 war den Kirchenführern der evangelischen Kirchen bekannt.<br />
Viele Gemeindemitglieder hatten sich in Briefen an sie gewandt und Antworten auf ihre<br />
Fragen erwartet. Der Präsens der Thüringer Landeskirche Bischof Mitzenheim hielt es daher<br />
für angebracht in seinem Rundbrief an die Thüringer Pfarrer vom 19.2.1962 darauf<br />
einzugehen. In einer sehr defensiven Ausführung gestand er zunächst dem Staat das Recht zu,<br />
„seine Bürger an der Waffe auszubilden und zum Wehrdienst heranzuziehen.“ Die Kirche<br />
könne „Menschen die aus religiösen Gründen absolute Pazifisten sind, (...) für ihre<br />
Entscheidung zur absoluten Gewaltlosigkeit keine Argumente zur Verfügung stellen.“ Sie<br />
könne lediglich Fürsprache halten, da sie „nicht über äußere Macht verfügt und keine<br />
politischen oder gesetzgeberischen Maßnahmen erzwingen kann“. 55<br />
Die angesprochene Fürsprache erfolgte dennoch umgehend in schriftlicher Form und gipfelte<br />
in einem Staat-Kirche-Gespräch am 12. März über „Fragen, die sich für die Kirche und für<br />
Gemeindemitglieder nach Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes ergeben haben“ 56 .<br />
Teilnehmer des Gesprächs waren auf kirchlicher Seite die Bischöfe Krummacher und<br />
Mitzenheim, auf staatlicher Seite Ministerpräsident Willi Stoph (SED), sein Stellvertreter<br />
Max Sefrin (CDU) und der Staatsekretär für Kirchenfragen Hans Seigewasser (SED). In dem<br />
vierstündigen Gespräch wurden die wichtigsten Punkte gemäß dem vorangegangenen Brief<br />
seitens der Kirche vorgetragen:<br />
1. „Ermöglichung der Gottesdienstteilnahme für Soldaten,<br />
2. Vorbehalte gegenüber dem Eid,<br />
3. eine Regelung für Kriegsdienstverweigerer,<br />
4. Rückstellungsmöglichkeiten für kirchliche Mitarbeiter.“<br />
Die Antwort des Staates auf die Forderungen lauteten:<br />
1. „Glaubensfreiheit ist gewährleistet. Die Soldaten können in ihrer Freizeit frei<br />
entscheiden.<br />
2. Der Eid ist weltlich und habe keine antireligiösen Aspekte.<br />
3. Die Musterungskommissionen würden zwischen echten und falschen Pazifismus zu<br />
unterscheiden wissen, dennoch gibt es keine vertretbaren Gründe sich von der aktiven<br />
Verteidigung der DDR auszuschließen.<br />
55 72. Rundbrief an die Pfarrer der Thüringischen Landeskirche, 19.2.1962, in: Eisenfeld,<br />
Kriegsdienstverweigerung, Dokument 7.<br />
56 73. Rundbrief an die Pfarrer der Thüringischen Landeskirche, 26.3.1962, in: Ebd., Dokument 8.<br />
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