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BA Deckblatt; Inhaltsverzeichnis doc - Proraer Bausoldaten

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3.1.2. Stellungnahmen zur Wehrdienstfrage<br />

Die Sorgen und Nöte nicht weniger evangelischer Christen nach Einführung der allgemeinen<br />

Wehrpflicht im Januar 1962 war den Kirchenführern der evangelischen Kirchen bekannt.<br />

Viele Gemeindemitglieder hatten sich in Briefen an sie gewandt und Antworten auf ihre<br />

Fragen erwartet. Der Präsens der Thüringer Landeskirche Bischof Mitzenheim hielt es daher<br />

für angebracht in seinem Rundbrief an die Thüringer Pfarrer vom 19.2.1962 darauf<br />

einzugehen. In einer sehr defensiven Ausführung gestand er zunächst dem Staat das Recht zu,<br />

„seine Bürger an der Waffe auszubilden und zum Wehrdienst heranzuziehen.“ Die Kirche<br />

könne „Menschen die aus religiösen Gründen absolute Pazifisten sind, (...) für ihre<br />

Entscheidung zur absoluten Gewaltlosigkeit keine Argumente zur Verfügung stellen.“ Sie<br />

könne lediglich Fürsprache halten, da sie „nicht über äußere Macht verfügt und keine<br />

politischen oder gesetzgeberischen Maßnahmen erzwingen kann“. 55<br />

Die angesprochene Fürsprache erfolgte dennoch umgehend in schriftlicher Form und gipfelte<br />

in einem Staat-Kirche-Gespräch am 12. März über „Fragen, die sich für die Kirche und für<br />

Gemeindemitglieder nach Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes ergeben haben“ 56 .<br />

Teilnehmer des Gesprächs waren auf kirchlicher Seite die Bischöfe Krummacher und<br />

Mitzenheim, auf staatlicher Seite Ministerpräsident Willi Stoph (SED), sein Stellvertreter<br />

Max Sefrin (CDU) und der Staatsekretär für Kirchenfragen Hans Seigewasser (SED). In dem<br />

vierstündigen Gespräch wurden die wichtigsten Punkte gemäß dem vorangegangenen Brief<br />

seitens der Kirche vorgetragen:<br />

1. „Ermöglichung der Gottesdienstteilnahme für Soldaten,<br />

2. Vorbehalte gegenüber dem Eid,<br />

3. eine Regelung für Kriegsdienstverweigerer,<br />

4. Rückstellungsmöglichkeiten für kirchliche Mitarbeiter.“<br />

Die Antwort des Staates auf die Forderungen lauteten:<br />

1. „Glaubensfreiheit ist gewährleistet. Die Soldaten können in ihrer Freizeit frei<br />

entscheiden.<br />

2. Der Eid ist weltlich und habe keine antireligiösen Aspekte.<br />

3. Die Musterungskommissionen würden zwischen echten und falschen Pazifismus zu<br />

unterscheiden wissen, dennoch gibt es keine vertretbaren Gründe sich von der aktiven<br />

Verteidigung der DDR auszuschließen.<br />

55 72. Rundbrief an die Pfarrer der Thüringischen Landeskirche, 19.2.1962, in: Eisenfeld,<br />

Kriegsdienstverweigerung, Dokument 7.<br />

56 73. Rundbrief an die Pfarrer der Thüringischen Landeskirche, 26.3.1962, in: Ebd., Dokument 8.<br />

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